Versand von Semesterrundschreiben
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Jede Liste darf vor der Wahl ein Semesterrundschreiben verschicken, wenn es eine Listenwahl gibt (d.h. es treten mehrere Listen zur Wahl an). Auch bei einer Personenwahl (nur eine Liste) kann ein Semesterrundschreiben versandt werden, wenn die Gruppe bei der vorherigen Wahl als Liste angetreten ist.
Die Semesterrundschreiben aller Listen werden immer zusammen verschickt. Damit überhaupt ein Rundschreiben versandt wird, muss eine Liste einen Antrag bei der Fakultätsverwaltung (Hr. Bamberg) stellen -- deutlich vor Weihnachten!