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Sitzung: Jeden Freitag in der Vorlesungszeit ab 16 Uhr c. t. im MAR 0.005. In der vorlesungsfreien Zeit unregelmäßig (Jemensch da?). Macht mit!

Berliner Hochschulgesetz

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Das Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) gilt für alle (staatlichen) Hochschulen Land Berlin, d.h. auch für die TU Berlin.