Kuratorium: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Aufgaben des ''Kuratoriums'' (KU) sind u.a.: Entscheidungen in grundsätzlichen, besonders bedeutsamen Verwaltungs-, Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzangelegenheiten. Insbesondere: Billigung und Feststellung des Haushaltsplans, Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fakultäten und anderen Organisationseinheiten, Ausstattung der Fakultäten und zentralen Einrichtungen, Oberste Dienstbehörde. | Die Aufgaben des '''Kuratoriums''' (kurz '''KU''') sind u. a.: Entscheidungen in grundsätzlichen, besonders bedeutsamen Verwaltungs-, Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzangelegenheiten. Insbesondere: Billigung und Feststellung des Haushaltsplans, Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fakultäten und anderen Organisationseinheiten, Ausstattung der Fakultäten und zentralen Einrichtungen, Oberste Dienstbehörde. | ||
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Aktuelle Version vom 24. Januar 2026, 12:41 Uhr
Die Aufgaben des Kuratoriums (kurz KU) sind u. a.: Entscheidungen in grundsätzlichen, besonders bedeutsamen Verwaltungs-, Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzangelegenheiten. Insbesondere: Billigung und Feststellung des Haushaltsplans, Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fakultäten und anderen Organisationseinheiten, Ausstattung der Fakultäten und zentralen Einrichtungen, Oberste Dienstbehörde.