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Kuratorium: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Aufgaben des ''Kuratoriums'' (KU) sind u.a.: Entscheidungen in grundsätzlichen, besonders bedeutsamen Verwaltungs-, Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzangelegenheiten. Insbesondere: Billigung und Feststellung des Haushaltsplans, Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fakultäten und anderen Organisationseinheiten, Ausstattung der Fakultäten und zentralen Einrichtungen, Oberste Dienstbehörde.
Die Aufgaben des '''Kuratoriums''' (kurz '''KU''') sind u. a.: Entscheidungen in grundsätzlichen, besonders bedeutsamen Verwaltungs-, Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzangelegenheiten. Insbesondere: Billigung und Feststellung des Haushaltsplans, Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fakultäten und anderen Organisationseinheiten, Ausstattung der Fakultäten und zentralen Einrichtungen, Oberste Dienstbehörde.




== Weblinks ==
== Weblinks ==
[http://www.tu-berlin.de/asv/menue/gremien/kuratorium/ Offizielle Seite des Kuratoriums der TU Berlin]
[https://www.tu.berlin/k3/gremien/kuratorium Kuratorium der TU Berlin]


[[Kategorie: Hochschulpolitik]]
[[Kategorie: Hochschulpolitik]]
[[Kategorie: Uni-ABC]]
[[Kategorie: Uni-ABC]]

Aktuelle Version vom 24. Januar 2026, 12:41 Uhr

Die Aufgaben des Kuratoriums (kurz KU) sind u. a.: Entscheidungen in grundsätzlichen, besonders bedeutsamen Verwaltungs-, Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzangelegenheiten. Insbesondere: Billigung und Feststellung des Haushaltsplans, Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fakultäten und anderen Organisationseinheiten, Ausstattung der Fakultäten und zentralen Einrichtungen, Oberste Dienstbehörde.


Kuratorium der TU Berlin