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Berliner Hochschulgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) gilt für alle Universitäten in Berlin, d.h. auch für die TU.
Das '''Berliner Hochschulgesetz''' (BerlHG) gilt für alle Universitäten in Berlin, d.h. auch für die TU.


Wer sich noch etwas näher mit dem Thema beschäftigen will kann sein Glück ja mal auf den Seiten unter Weblinks versuchen.
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Version vom 5. März 2013, 19:44 Uhr

Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) gilt für alle Universitäten in Berlin, d.h. auch für die TU.

Wer sich noch etwas näher mit dem Thema beschäftigen will, kann sein Glück ja mal auf den Seiten unter Weblinks versuchen.