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Berliner Hochschulgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Berliner Hochschulgesetz (BHG) regelt nicht nur das Leben an den Hochschulen sondern gilt auch für die Univeritäten in Berlin, also auch für uns Studenten an der TU.
Das '''Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin''' (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) gilt für alle (staatlichen) Hochschulen Land Berlin, d.h. auch für die [[TU Berlin]].
 
Wer sich noch etwas näher mit dem Thema beschäftigen will kann sein Glück ja mal auf den Seiten unter Weblinks versuchen.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
* [http://www.berlinews.de/senwfk/archiv/89.shtml Bericht von Berlinnews.de zum neuen BHG]
* [http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnHG%2Fcont%2FBlnHG%2Ehtm Das BerlHG]
* [http://www.hu-berlin.de/hub/fakten/berlhg/berlhg_c.htm Inhalt des BHG]


[[Kategorie:Fakultäts-ABC]]
[[Kategorie:Fakultäts-ABC]]
[[Kategorie:Uni-ABC]]
[[Kategorie:Uni-ABC]]

Aktuelle Version vom 30. November 2013, 17:36 Uhr

Das Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) gilt für alle (staatlichen) Hochschulen Land Berlin, d.h. auch für die TU Berlin.