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	<title>FreitagsrundenWiki - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<updated>2026-10-31T10:36:42Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2710</id>
		<title>Benutzer:Felix/Ausarbeitung</title>
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		<updated>2004-12-12T18:25:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;TODO: &lt;br /&gt;
* Neue Struktur finden oder alte absegnen&lt;br /&gt;
* Bevor wir das abschließen alle TODO&#039;s rausnehmen. :)&lt;br /&gt;
* Bibliographie&lt;br /&gt;
* Konvertierung in Latex&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Patente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die &amp;quot;neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.&amp;quot; (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Europäische&amp;quot; Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf ). Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente  mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Softwarepatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG &amp;quot;Programme für Datenverarbeitungslagen&amp;quot; explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c noch nicht durchsetzbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), dass 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Software-Patente in den USA ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, &amp;quot;PTO&amp;quot;), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf &amp;quot;real-world values&amp;quot; angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1996 folgten dann die vom PTO erlassenen &amp;quot;Examination Guidelines for Computer-Related Inventions&amp;quot;. (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html ) Patentierbar sind seitdem&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)&amp;quot;: Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)&amp;quot;: Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts&amp;quot;: Dies lässt eine umfassende Patentierbarkeit von Software ohne jegliche Auswirkung in der realen Welt zu. Obwohl Algorithmen immer noch nicht patentierbar sind, trifft dies nicht mehr auf deren praktische Anwendung zu. //TODO Beispiel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(//TODO Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Derzeit sind ca 15% aller Patente in den USA Softwarepatente. Zum größten Teil handelt es sich dabei um strategische Patente großer Fertigungsfirmen. Nur 5% gehören Softwarefirmen. Studien behaupten zudem, dass für Patentausgaben verwendete Mittel bei der Forschung eingespart werden. (http://www.researchoninnovation.org/swpat.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese große Menge an Softwarepatenten hat außerdem dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Das Firmenkonzept besteht oft darin, billig Patente einzukaufen und dann Firmen zu verklagen, die diese Technik nutzen. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), SCO (Unix), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strittige Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Harmonisierung (siehe pro und contra sxw)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Technizität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mathematische Algorithmen müssen logisch aus bekanntem ableitbar sein. Daher können sie nie &#039;erfunden&#039;, sondern nur &#039;gefunden&#039; werden. Da sie nicht erfunden werden sind sie aber damit auch nicht patentierbar. Gestritten wird darum ob das gleiche oder ähnliches auch für Software gilt oder nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Traditionell wird in Deutschland und der EU von einem Patent verlangt das es &amp;quot;zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges des Einsatzes von Naturkräften bedient&amp;quot; (De, PatG §1). Beispielsweise ein neuer Rührquirl, der durch seine besondere Form weniger Energie erfordert um die gleiche Teigqualität zu erziehlen bedient sich eindeutig der Naturkräfte. Besonders auch dann wenn zu seiner Steuerung zusätzlich eine Software eingesetzt wird die beispielsweise Anfangs schnell und Später langsammer rührt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Europäische Patentamt argumentiert dagegen, dass alle Programme, die auf einem Computer ablaufen, per Definition als technisch anzusehen sind (da es sich bei dem Computer um eine Maschine handelt). (Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen, Seite 7, 20.02.2002).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
TODO Standpunkt europäisches Parlament dazu hier rein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
Im Zuge der weltweiten Vernetzung und der steigenden Ansprüche an problemlosen&lt;br /&gt;
Datenaustausch zwischen verschiedenen Systemen wird die Interoperatibilität immer&lt;br /&gt;
wichtiger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Veränderung am IT-System einer Firma verursacht Kosten, sog. Wechselkosten.&lt;br /&gt;
Insbesondere Wechsel auf Produkte eines anderen Herstellers sind meist teurer&lt;br /&gt;
als die Installation neuerer Versionen des gleichen Herstellers, da die beiden&lt;br /&gt;
Systeme oft nicht komplett kompatibel sind. Sehr oft liegt das eigentliche&lt;br /&gt;
Geschäftskapital und Wissen in den bisher angefallenen Daten. Ein durch&lt;br /&gt;
mangelnde Kompatibilität der Programme bedingter Verlust ist häufig inakzeptabel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies kann im Extremfall dazu führen, dass die Firma gezwungen ist,&lt;br /&gt;
ausschließlich Produkte des ursprünglichen Anbieters zu kaufen, auch bei&lt;br /&gt;
extremen Preissteigerungen u.ä., da die Alternative der komplette Datenverlust&lt;br /&gt;
wäre. Für jeden neuen Wettbewerber ist es daher extrem wichtig, kompatibel mit&lt;br /&gt;
bestehenden Systemen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten bestimmte Kommunikationsprotokolle, Schnittstellen und Dateiformate oder&lt;br /&gt;
Algorithmen zur Erzeugung der Dateiformate patentiert sein, könnte dies dazu&lt;br /&gt;
genutzt werden, Konkurrenten vom Markt zu verdrängen und neue Wettbewerber&lt;br /&gt;
auszuschließen. Letztlich besteht die Gefahr, dass Patente auf Software neue&lt;br /&gt;
Monopole fördern können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Monopole meist negative Auswirkungen auf den Wettbewerb und das Allgemeinwohl&lt;br /&gt;
haben, gibt es vielfältige Anstregungen, solche Monopole zu verhindern oder&lt;br /&gt;
zumindest die negativen Auswirkungen zu minimieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daher ist auch ein Streitpunkt in der aktuellen Debatte, ob und inwieweit es&lt;br /&gt;
erlaubt sein sollte, patentierte Technologien auch gegen den Willen des&lt;br /&gt;
Patentinhabers zu nutzen, wenn nur so die Interoperatibilität gewährleistet&lt;br /&gt;
werden kann. Ein weiterer Aspekt ist hier, ob der Patentinhaber dafür&lt;br /&gt;
Zwangslizenzen vergeben muss oder in diesem Fall gar keine Lizenzgebühren&lt;br /&gt;
anfallen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund ist eine Interoperatibilitäts-Schranke insofern&lt;br /&gt;
interessant, da hier die nötigen (staatlichen) Eingriffe zum Schutz vor&lt;br /&gt;
Monopolen relativ gering sind. Andererseits könnte natürlich eine sehr&lt;br /&gt;
weitreichende Schranke Software-Patenten insgesamt in Frage stellen, da&lt;br /&gt;
dann potenziell sehr viele Patente aus &amp;quot;Kompatibilitätsgründen&amp;quot; benutzt&lt;br /&gt;
werden könnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das europäische Parlament hat im September 2003 durch die Hinzufügung des&lt;br /&gt;
Artikels 6a der Richtlinie über die Patentierbarkeit computer-implementierter&lt;br /&gt;
Erfindungen einen sehr weitgehenden Interoperatibilitätsbegriff vertreten:&lt;br /&gt;
(TODO: Artikel 6a einfügen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Diskussion&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Andi:&lt;br /&gt;
Das hier auch noch reinnehmen?&lt;br /&gt;
* Drohender Verlust von Informations- und Kommunikationsfreiheit durch patentierte Standards in den Händen von Großunternehmen. Inhalte, die mittels dieser Standards verbreitet werden, könnten von diesen Unternehmen ausgesucht und gefiltert werden. Das würde zu weniger Auswahl und Meinungsvielfalt führen. (http://nosoftwarepatents.com/de/s/dangers/freedom.html )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Felix: Nein, das ist imho schon implizit in meinem Vorschlag oben enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erfindungshöhe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, d.h., eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen, die über dem bereits Bekannten liegt. Genauer definiert wird dies im EPÜ Art. 56 unter dem Schlagwort &amp;quot;erfinderische Tätigkeit&amp;quot;. Demnach muss sich eine Erfindung &amp;quot;für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik&amp;quot; ergeben. Bedingst durch überlastete Prüfer und mangelnde Kontrollstrukturen beim EPA sowie durch unweigerlich auftretende subjektive Ansprüche an die Erfindungshöhe (auch bei den Prüfern) ist dieses Kriterium allerdings nicht immer gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits vergebene Patente machen dies sehr deutlich. In den USA wurde kürzlich ein 2002 beantragtes Patent auf Caps-Lock-Warnungen an IBM vergeben (Patentnummer 6748468). Berühmt berüchtigt ist auch das Amazon-One-Click-Patent (Patentnummer EP0927945B1), dass in den USA sogar vor Gericht Bestand hatte. In Europa ist es allerdings nicht gültig, im Gegensatz zum Fortschrittsbalken (Patentnummer EP0394160) und dem elektronische Einkaufswagen (Patentnummer EP0807891). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings lehnen auch Befürworter von Softwarepatenten solche Trivialpatente ab. Bei der derzeitigen Diskussion um die EU-Richtlinie ist man sich allerdings nicht einig, ob die Formulierungen stark genug sind, um eine gewisse Mindesterfindungshöhe zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO: Noch klarer machen, wieso genau Trivialpatente schlecht / nicht erwünscht sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sperrpatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Patente werden so verfasst, dass sie ein möglichst großes Feld abdecken. Je weiter ein Patent gefasst ist, desto besser sind die Aussichten auf Lizenzzahlungen und somit eine Rentabilität des Patentes. Jede Formulierung einer Patentschrift ist so eine Gratwanderung zwischen so umfassend wie möglich und nur so präzise wie nötig. So hat IBM nicht nur die Caps-Lock-Lampe patentiert (Patentnummer 6748468), sondern gleich alle möglichen Caps-Lock-Warnungen: &amp;quot;The signal may be a visual signal, an audible signal, a tactile signal, an auditory signal, or a combination thereof.&amp;quot;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Patente sind aber so grundlegend und weit gefasst, dass der Patentinhaber seinen Konkurrenten den Eintritt in ein gesammtes Marktsegment verwehren kann. Diese Patente werden daher als Sperrpatente bezeichnet. Bei Softwarepatenten zeigen Sperrpatente besonders starke Auswirkungen, was im Wesentlichen drei Ursachen hat. Zum einen ist die Patentdichte hier wesentlich höher als in den klassischen Gebieten der Technik. Außerdem sind die Laufzeiten von Softwarepatenten nicht der Schnelllebigkeit und Dynamik der Softwarebranche angepasst. Nicht zuletzt bauen sehr viele Patente aufeinander auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Laufzeiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die durch TRIPS (Art. 33) für alle WTO-Staaten verbindliche Patentlaufzeit beträgt 20 Jahre. Jedem Patentinhaber muss es ermöglicht werden, sein Patent mindestens so lange zu verlängern. Bei konventioneller Technik mag dies kein oder nur in Einzelfällen ein Problem sein. Dieser Zeitraum ist allerdings nicht der Dynamik und Schnelllebigkeit der Softwarebranche angepasst. Viele Programme sind schon nach wenigen Jahren hoffnungslos veraltet. Für viele Computernutzer wäre es eine Zumutung, jetzt noch mit Windows ME arbeiten zu müssen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Befürworter von Softwarepatenten, wie die Gesellschaft für Informatik e.V., sprechen sich dafür aus, für Softwarepatente eine spezifische Laufzeit von fünf Jahren einzuführen. (http://idw-online.de/pages/de/news37486 ) Das dies immer noch ein vergleichsweise langer Zeitraum ist, wird am Beispiel von //TODO GUTES BEISPIEL FINDEN deutlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine fünfjährige Laufzeit wirft in auch in der Praxis Probleme auf. So betrug die durchschnittliche Dauer von der Beantragung bis zur Gewährung eines Patents beim EPA 2002 49 Monate. (http://www.hiba.de/index.php?seite=http://www.hiba.de/durchblick/0303/fakt0303.htm ) Auch derzeit werden nur 22% aller Patente innerhalb von drei Jahren erteilt. (http://www.abendblatt.de/daten/2004/06/04/303093.html ) Der Patentschutz gilt ab dem Anmeldetag. So kann es auch bei einer Patentlaufzeit von fünf Jahren vorkommen, dass das Patent schon abgelaufen ist, wenn es erteilt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//WICHTIG?? =&amp;gt; Patent sinnlos, da es so nur noch eine defensive Wirkung hätte, die aber nur aufgrund der Existenz von Patenten sinnvoll ist (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Patent ist nicht nur ein Goldesel. Es verursacht auch Kosten. Recherche- und Beantragungskosten alleine belaufen sich schon auf mehrere zehntausend Euro. Besonders kleine Firmen und Open-Source-Projekte sind davon besonders getroffen. Auch werden Start-Ups erschwert, da sich durch Patente das nötige Startkapital vervielfacht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kommt es zu Patentstreitigkeiten, können die Kosten für Patentverfahren schnell in mehrstellige Millionen-Euro-Bereiche steigen. Um sich davor zu schützen, gibt es derzeit schon sogenannte Patentprozessversicherungen, die sich aber bisher nicht durchsetzen konnten, da sie schlichtweg zu hohe Beiträge bei zu geringen Schadensersatzzahlungen forderten. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/patent/docs/patent-litigation-insurance_en.pdf ) Zur Verbesserung dieser Situation war auch eine Pflichtversicherung im Gespräch, was dann natürlich allen Softwarefirmen einen regelmäßigen Beitrag aufbürden würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO Statistik einfügen mit 1/4 des Forschungsbudgets geht in Patentoverhead&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO steuerliche Aspekte aus diesem Link in Ausarbeitung? http://www.pl-berichte.de/berichte/softwarepatente.html#ToC14&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
U-Boot-Patente&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drohpotential + Rechtsunsicherheit (rückwirkende Legalisierung bereits erteilter (illegaler) Patente erzeugt Rechtsunsicherheit und würde Firmen, die in bestehendes Recht vertraut haben, benachteiligen. Außerdem würden durch unumgängliche Rechtsstreitigkeiten die Existenz vieler Firmen gefährdet. (http://www.ulisommer.de/computer/swp-begriffe.htm ))&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin ist die Patentrecherche problematisch. Wer ein neues Patent anmelden will, der sollte sich vorher erkundigen, ob ein ähnliches Patent nicht bereits erteilt wurde. Auch Programmierer, die überprüfen wollen, ob ihr derzeitiges Projekt bestehende Patente verletzt, sind auf eine Recherche angewiesen. Diese gestaltet sich aufgrund der Verklausulierung vieler Erfindungen als schwierig. Patente sollen schließlich möglichst unkonkret und weit gefasst sein, um einen maximalen Geltungsanspruch zu erzielen. Weiterhin wurden Softwarepatentschriften im Gegensatz zu technischen Patenten vom EPA im Netz nur als Bilddateien zur Verfügung gestellt, wodurch eine Volltextsuche unmöglich wurde, während dies beim amerikanischen PTO seit 1976 Standard ist.  &lt;br /&gt;
Dies alles führt dazu, dass man sich trotz einer Recherche nicht sicher sein kann, kein Patent zu verletzen. Begeht ein Entwickler trotz vorheriger Patentsuche eine Patentverletzung, so handelt es sich um eine bewusste Patentverletzung, die höhere Strafen als eine unbewusste mit sich führt. Daher ist eine Recherche fast schon als gefährlich zu bezeichnen. //TODO Link finden, in dem das genauer steht? Es existieren zwar auch kommerzielle Patentdatenbanken und Recherchedienste, aber besonders kleine oder Open-Source Entwickler können sich diese nicht leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Recherchen zu vereinfachen, wäre es wünschenswert, Patentinhaber dazu zu verpflichten, den Quellcode ihres Softwarepatents gleich mitzuveröffentlichen, da dieser die konkreteste Beschreibung eines Softwarepatents ist. Derzeit ist dies nicht nötig. Das hätte aber auch zur Folge, dass jeder Mitbewerber im Quellcode nach Patentverletzungen suchen kann, was für die Patentinhaber viel zu riskant wäre. Es sei noch anzumerken, dass quellenoffene Software i.A. sicherer ist, da jeder in ihr nach Fehlern und Exploits suchen kann. Dies gibt dem Wort &amp;quot;Unsicherheit&amp;quot; noch eine ganz andere Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weg durch die Gremien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aktuell werden in Europa Software-Patente sehr intensiv diskutiert. Dies liegt&lt;br /&gt;
insbesondere daran, dass derzeit in den EU-Gremien eine Richtlinie beschlossen&lt;br /&gt;
werden soll, die sich mit der Patentierung von Software beschäftigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das prinzipielle Vorgehen in der EU sieht so aus, dass der Europäische Rat,&lt;br /&gt;
bestehend aus den Staatschef und Ministerpräsidenten der EU-Mitgliedsstaaten,&lt;br /&gt;
eine Richtlinie beschließt. Damit diese dann in Kraft treten kann, muss sie vom&lt;br /&gt;
europäischen Parlament bestätigt werden. Sollte das nicht der Fall sein, befasst&lt;br /&gt;
sich erneut der Rat mit der Angelegenheit. Anschließend kann das Parlament eine&lt;br /&gt;
Stellungnahme abgeben, zur Zurückweisung der Richtlinie ist jetzt aber die&lt;br /&gt;
absolute Mehrheit aller Abgeordneten nötig. Wird die Richtlinie auch zum zweiten&lt;br /&gt;
Mal durch das Parlament zurückgewiesen, muss im Vermittlungsverfahren ein&lt;br /&gt;
Kompromiss gefunden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Formell wurde der Prozess im Februar 2002 von der EU-Kommission durch einen&lt;br /&gt;
entsprechenden Beschluss in Gang gesetzt. In ihrem Entwurf übernahm die Kommission&lt;br /&gt;
im Wesentlichen die Standpunkte des europäischen Patentamts und ermöglichte&lt;br /&gt;
die Patentierung von Software weitgehend.&lt;br /&gt;
Im November 2002 überarbeitete der Europäische Rat diese Richtlinie leicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anschließend beschäftigte sich der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt des&lt;br /&gt;
europäischen Parlaments damit. Im Juni 2003 nahm der Ausschuss unter der&lt;br /&gt;
Vorsitzenden Arlene McCarthy die Richtlinie mit 20:8 Stimmen an. Der Prozess im&lt;br /&gt;
Ausschuss wurde von Software-Patentgegnern als intransparent und von Lobby-&lt;br /&gt;
Interessen geprägt kritisiert, insbesondere McCarthy wurde wegen ihrer&lt;br /&gt;
angeblichen Verbindungen zu Großkonzernen und Pro-Softwarepatent-Lobbyisten&lt;br /&gt;
angegriffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das europäische Parlament folgte im September 2003 jedoch nicht dem Vorschlag&lt;br /&gt;
seines Ausschusses, sondern beschloss umfangreiche Modifikationen der Richtlinie,&lt;br /&gt;
die im Wesentlichen zum Ziel hatten, die Patentierbarkeit von Software weitgehend&lt;br /&gt;
auszuschließen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2703</id>
		<title>Benutzer:Felix/Ausarbeitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2703"/>
		<updated>2004-12-12T12:33:23Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Interoperabilität */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Patente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die &amp;quot;neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.&amp;quot; (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Europäische&amp;quot; Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf ). Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente  mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Softwarepatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG &amp;quot;Programme für Datenverarbeitungslagen&amp;quot; explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c noch nicht durchsetzbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), dass 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Software-Patente in den USA ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, &amp;quot;PTO&amp;quot;), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf &amp;quot;real-world values&amp;quot; angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1996 folgten dann die vom PTO erlassenen &amp;quot;Examination Guidelines for Computer-Related Inventions&amp;quot;. (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html ) Patentierbar sind seitdem&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)&amp;quot;: Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)&amp;quot;: Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts&amp;quot;: Dies lässt eine umfassende Patentierbarkeit von Software ohne jegliche Auswirkung in der realen Welt zu. Obwohl Algorithmen immer noch nicht patentierbar sind, trifft dies nicht mehr auf deren praktische Anwendung zu. //TODO Beispiel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(//TODO Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Derzeit sind ca 15% aller Patente in den USA Softwarepatente. Zum größten Teil handelt es sich dabei um strategische Patente großer Fertigungsfirmen. Nur 5% gehören Softwarefirmen. Studien behaupten zudem, dass für Patentausgaben verwendete Mittel bei der Forschung eingespart werden. (http://www.researchoninnovation.org/swpat.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese große Menge an Softwarepatenten hat außerdem dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Das Firmenkonzept besteht oft darin, billig Patente einzukaufen und dann Firmen zu verklagen, die diese Technik nutzen. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), SCO (Unix), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strittige Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Harmonisierung (siehe pro und contra sxw)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Technizität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das hier auch noch reinnehmen?&lt;br /&gt;
* Drohender Verlust von Informations- und Kommunikationsfreiheit durch patentierte Standards in den Händen von Großunternehmen. Inhalte, die mittels dieser Standards verbreitet werden, könnten von diesen Unternehmen ausgesucht und gefiltert werden. Das würde zu weniger Auswahl und Meinungsvielfalt führen. (http://nosoftwarepatents.com/de/s/dangers/freedom.html )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erfindungshöhe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, d.h., eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen, die über dem bereits Bekannten liegt. Genauer definiert wird dies im EPÜ Art. 56 unter dem Schlagwort &amp;quot;erfinderische Tätigkeit&amp;quot;. Demnach muss sich eine Erfindung &amp;quot;für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik&amp;quot; ergeben. Bedingst durch überlastete Prüfer und mangelnde Kontrollstrukturen beim EPA sowie durch unweigerlich auftretende subjektive Ansprüche an die Erfindungshöhe (auch bei den Prüfern) ist dieses Kriterium allerdings nicht immer gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits vergebene Patente machen dies sehr deutlich. In den USA wurde kürzlich ein 2002 beantragtes Patent auf Caps-Lock-Warnungen an IBM vergeben (Patentnummer 6748468). Berühmt berüchtigt ist auch das Amazon-One-Click-Patent (Patentnummer EP0927945B1), dass in den USA sogar vor Gericht Bestand hatte. In Europa ist es allerdings nicht gültig, im Gegensatz zum Fortschrittsbalken (Patentnummer EP0394160) und dem elektronische Einkaufswagen (Patentnummer EP0807891). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings lehnen auch Befürworter von Softwarepatenten solche Trivialpatente ab. Bei der derzeitigen Diskussion um die EU-Richtlinie ist man sich allerdings nicht einig, ob die Formulierungen stark genug sind, um eine gewisse Mindesterfindungshöhe zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO: Noch klarer machen, wieso genau Trivialpatente schlecht / nicht erwünscht sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sperrpatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Patente werden so verfasst, dass sie ein möglichst großes Feld abdecken. Je weiter ein Patent gefasst ist, desto besser sind die Aussichten auf Lizenzzahlungen und somit eine Rentabilität des Patentes. Jede Formulierung einer Patentschrift ist so eine Gratwanderung zwischen so umfassend wie möglich und nur so präzise wie nötig. So hat IBM nicht nur die Caps-Lock-Lampe patentiert (Patentnummer 6748468), sondern gleich alle möglichen Caps-Lock-Warnungen: &amp;quot;The signal may be a visual signal, an audible signal, a tactile signal, an auditory signal, or a combination thereof.&amp;quot;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Patente sind aber so grundlegend und weit gefasst, dass der Patentinhaber seinen Konkurrenten den Eintritt in ein gesammtes Marktsegment verwehren kann. Diese Patente werden daher als Sperrpatente bezeichnet. Bei Softwarepatenten zeigen Sperrpatente besonders starke Auswirkungen, was im Wesentlichen drei Ursachen hat. Zum einen ist die Patentdichte hier wesentlich höher als in den klassischen Gebieten der Technik. Außerdem sind die Laufzeiten von Softwarepatenten nicht der Schnelllebigkeit und Dynamik der Softwarebranche angepasst. Nicht zuletzt bauen sehr viele Patente aufeinander auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Laufzeiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die durch TRIPS (Art. 33) für alle WTO-Staaten verbindliche Patentlaufzeit beträgt 20 Jahre. Jedem Patentinhaber muss es ermöglicht werden, sein Patent mindestens so lange zu verlängern. Bei konventioneller Technik mag dies kein oder nur in Einzelfällen ein Problem sein. Dieser Zeitraum ist allerdings nicht der Dynamik und Schnelllebigkeit der Softwarebranche angepasst. Viele Programme sind schon nach wenigen Jahren hoffnungslos veraltet. Für viele Computernutzer wäre es eine Zumutung, jetzt noch mit Windows ME arbeiten zu müssen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Befürworter von Softwarepatenten, wie die Gesellschaft für Informatik e.V., sprechen sich dafür aus, für Softwarepatente eine spezifische Laufzeit von fünf Jahren einzuführen. (http://idw-online.de/pages/de/news37486 ) Das dies immer noch ein vergleichsweise langer Zeitraum ist, wird am Beispiel von //TODO GUTES BEISPIEL FINDEN deutlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine fünfjährige Laufzeit wirft in auch in der Praxis Probleme auf. So betrug die durchschnittliche Dauer von der Beantragung bis zur Gewährung eines Patents beim EPA 2002 49 Monate. (http://www.hiba.de/index.php?seite=http://www.hiba.de/durchblick/0303/fakt0303.htm ) Auch derzeit werden nur 22% aller Patente innerhalb von drei Jahren erteilt. (http://www.abendblatt.de/daten/2004/06/04/303093.html ) Der Patentschutz gilt ab dem Anmeldetag. So kann es auch bei einer Patentlaufzeit von fünf Jahren vorkommen, dass das Patent schon abgelaufen ist, wenn es erteilt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//WICHTIG?? =&amp;gt; Patent sinnlos, da es so nur noch eine defensive Wirkung hätte, die aber nur aufgrund der Existenz von Patenten sinnvoll ist (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Patent ist nicht nur ein Goldesel. Es verursacht auch Kosten. Recherche- und Beantragungskosten alleine belaufen sich schon auf mehrere zehntausend Euro. Besonders kleine Firmen und Open-Source-Projekte sind davon besonders getroffen. Auch werden Start-Ups erschwert, da sich durch Patente das nötige Startkapital vervielfacht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kommt es zu Patentstreitigkeiten, können die Kosten für Patentverfahren schnell in mehrstellige Millionen-Euro-Bereiche steigen. Um sich davor zu schützen, gibt es derzeit schon sogenannte Patentprozessversicherungen, die sich aber bisher nicht durchsetzen konnten, da sie schlichtweg zu hohe Beiträge bei zu geringen Schadensersatzzahlungen forderten. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/patent/docs/patent-litigation-insurance_en.pdf ) Zur Verbesserung dieser Situation war auch eine Pflichtversicherung im Gespräch, was dann natürlich allen Softwarefirmen einen regelmäßigen Beitrag aufbürden würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO Statistik einfügen mit 1/4 des Forschungsbudgets geht in Patentoverhead&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO steuerliche Aspekte aus diesem Link in Ausarbeitung? http://www.pl-berichte.de/berichte/softwarepatente.html#ToC14&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
U-Boot-Patente&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drohpotential + Rechtsunsicherheit (rückwirkende Legalisierung bereits erteilter (illegaler) Patente erzeugt Rechtsunsicherheit und würde Firmen, die in bestehendes Recht vertraut haben, benachteiligen. Außerdem würden durch unumgängliche Rechtsstreitigkeiten die Existenz vieler Firmen gefährdet. (http://www.ulisommer.de/computer/swp-begriffe.htm ))&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin ist die Patentrecherche problematisch. Wer ein neues Patent anmelden will, der sollte sich vorher erkundigen, ob ein ähnliches Patent nicht bereits erteilt wurde. Auch Programmierer, die überprüfen wollen, ob ihr derzeitiges Projekt bestehende Patente verletzt, sind auf eine Recherche angewiesen. Diese gestaltet sich aufgrund der Verklausulierung vieler Erfindungen als schwierig. Patente sollen schließlich möglichst unkonkret und weit gefasst sein, um einen maximalen Geltungsanspruch zu erzielen. Weiterhin wurden Softwarepatentschriften im Gegensatz zu technischen Patenten vom EPA im Netz nur als Bilddateien zur Verfügung gestellt, wodurch eine Volltextsuche unmöglich wurde, während dies beim amerikanischen PTO seit 1976 Standard ist.  &lt;br /&gt;
Dies alles führt dazu, dass man sich trotz einer Recherche nicht sicher sein kann, kein Patent zu verletzen. Begeht ein Entwickler trotz vorheriger Patentsuche eine Patentverletzung, so handelt es sich um eine bewusste Patentverletzung, die höhere Strafen als eine unbewusste mit sich führt. Daher ist eine Recherche fast schon als gefährlich zu bezeichnen. //TODO Link finden, in dem das genauer steht? Es existieren zwar auch kommerzielle Patentdatenbanken und Recherchedienste, aber besonders kleine oder Open-Source Entwickler können sich diese nicht leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Recherchen zu vereinfachen, wäre es wünschenswert, Patentinhaber dazu zu verpflichten, den Quellcode ihres Softwarepatents gleich mitzuveröffentlichen, da dieser die konkreteste Beschreibung eines Softwarepatents ist. Derzeit ist dies nicht nötig. Das hätte aber auch zur Folge, dass jeder Mitbewerber im Quellcode nach Patentverletzungen suchen kann, was für die Patentinhaber viel zu riskant wäre. Es sei noch anzumerken, dass quellenoffene Software i.A. sicherer ist, da jeder in ihr nach Fehlern und Exploits suchen kann. Dies gibt dem Wort &amp;quot;Unsicherheit&amp;quot; noch eine ganz andere Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weg durch die Gremien ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2702</id>
		<title>Benutzer:Felix/Ausarbeitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2702"/>
		<updated>2004-12-12T12:30:28Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Strittige Aspekte */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Patente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die &amp;quot;neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.&amp;quot; (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Europäische&amp;quot; Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf ). Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente  mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Softwarepatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG &amp;quot;Programme für Datenverarbeitungslagen&amp;quot; explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c noch nicht durchsetzbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), dass 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Software-Patente in den USA ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, &amp;quot;PTO&amp;quot;), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf &amp;quot;real-world values&amp;quot; angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1996 folgten dann die vom PTO erlassenen &amp;quot;Examination Guidelines for Computer-Related Inventions&amp;quot;. (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html ) Patentierbar sind seitdem&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)&amp;quot;: Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)&amp;quot;: Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts&amp;quot;: Dies lässt eine umfassende Patentierbarkeit von Software ohne jegliche Auswirkung in der realen Welt zu. Obwohl Algorithmen immer noch nicht patentierbar sind, trifft dies nicht mehr auf deren praktische Anwendung zu. //TODO Beispiel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(//TODO Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Derzeit sind ca 15% aller Patente in den USA Softwarepatente. Zum größten Teil handelt es sich dabei um strategische Patente großer Fertigungsfirmen. Nur 5% gehören Softwarefirmen. Studien behaupten zudem, dass für Patentausgaben verwendete Mittel bei der Forschung eingespart werden. (http://www.researchoninnovation.org/swpat.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese große Menge an Softwarepatenten hat außerdem dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Das Firmenkonzept besteht oft darin, billig Patente einzukaufen und dann Firmen zu verklagen, die diese Technik nutzen. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), SCO (Unix), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strittige Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Harmonisierung (siehe pro und contra sxw)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Technizität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erfindungshöhe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, d.h., eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen, die über dem bereits Bekannten liegt. Genauer definiert wird dies im EPÜ Art. 56 unter dem Schlagwort &amp;quot;erfinderische Tätigkeit&amp;quot;. Demnach muss sich eine Erfindung &amp;quot;für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik&amp;quot; ergeben. Bedingst durch überlastete Prüfer und mangelnde Kontrollstrukturen beim EPA sowie durch unweigerlich auftretende subjektive Ansprüche an die Erfindungshöhe (auch bei den Prüfern) ist dieses Kriterium allerdings nicht immer gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits vergebene Patente machen dies sehr deutlich. In den USA wurde kürzlich ein 2002 beantragtes Patent auf Caps-Lock-Warnungen an IBM vergeben (Patentnummer 6748468). Berühmt berüchtigt ist auch das Amazon-One-Click-Patent (Patentnummer EP0927945B1), dass in den USA sogar vor Gericht Bestand hatte. In Europa ist es allerdings nicht gültig, im Gegensatz zum Fortschrittsbalken (Patentnummer EP0394160) und dem elektronische Einkaufswagen (Patentnummer EP0807891). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings lehnen auch Befürworter von Softwarepatenten solche Trivialpatente ab. Bei der derzeitigen Diskussion um die EU-Richtlinie ist man sich allerdings nicht einig, ob die Formulierungen stark genug sind, um eine gewisse Mindesterfindungshöhe zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO: Noch klarer machen, wieso genau Trivialpatente schlecht / nicht erwünscht sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sperrpatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Patente werden so verfasst, dass sie ein möglichst großes Feld abdecken. Je weiter ein Patent gefasst ist, desto besser sind die Aussichten auf Lizenzzahlungen und somit eine Rentabilität des Patentes. Jede Formulierung einer Patentschrift ist so eine Gratwanderung zwischen so umfassend wie möglich und nur so präzise wie nötig. So hat IBM nicht nur die Caps-Lock-Lampe patentiert (Patentnummer 6748468), sondern gleich alle möglichen Caps-Lock-Warnungen: &amp;quot;The signal may be a visual signal, an audible signal, a tactile signal, an auditory signal, or a combination thereof.&amp;quot;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Patente sind aber so grundlegend und weit gefasst, dass der Patentinhaber seinen Konkurrenten den Eintritt in ein gesammtes Marktsegment verwehren kann. Diese Patente werden daher als Sperrpatente bezeichnet. Bei Softwarepatenten zeigen Sperrpatente besonders starke Auswirkungen, was im Wesentlichen drei Ursachen hat. Zum einen ist die Patentdichte hier wesentlich höher als in den klassischen Gebieten der Technik. Außerdem sind die Laufzeiten von Softwarepatenten nicht der Schnelllebigkeit und Dynamik der Softwarebranche angepasst. Nicht zuletzt bauen sehr viele Patente aufeinander auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Laufzeiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die durch TRIPS (Art. 33) für alle WTO-Staaten verbindliche Patentlaufzeit beträgt 20 Jahre. Jedem Patentinhaber muss es ermöglicht werden, sein Patent mindestens so lange zu verlängern. Bei konventioneller Technik mag dies kein oder nur in Einzelfällen ein Problem sein. Dieser Zeitraum ist allerdings nicht der Dynamik und Schnelllebigkeit der Softwarebranche angepasst. Viele Programme sind schon nach wenigen Jahren hoffnungslos veraltet. Für viele Computernutzer wäre es eine Zumutung, jetzt noch mit Windows ME arbeiten zu müssen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Befürworter von Softwarepatenten, wie die Gesellschaft für Informatik e.V., sprechen sich dafür aus, für Softwarepatente eine spezifische Laufzeit von fünf Jahren einzuführen. (http://idw-online.de/pages/de/news37486 ) Das dies immer noch ein vergleichsweise langer Zeitraum ist, wird am Beispiel von //TODO GUTES BEISPIEL FINDEN deutlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine fünfjährige Laufzeit wirft in auch in der Praxis Probleme auf. So betrug die durchschnittliche Dauer von der Beantragung bis zur Gewährung eines Patents beim EPA 2002 49 Monate. (http://www.hiba.de/index.php?seite=http://www.hiba.de/durchblick/0303/fakt0303.htm ) Auch derzeit werden nur 22% aller Patente innerhalb von drei Jahren erteilt. (http://www.abendblatt.de/daten/2004/06/04/303093.html ) Der Patentschutz gilt ab dem Anmeldetag. So kann es auch bei einer Patentlaufzeit von fünf Jahren vorkommen, dass das Patent schon abgelaufen ist, wenn es erteilt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//WICHTIG?? =&amp;gt; Patent sinnlos, da es so nur noch eine defensive Wirkung hätte, die aber nur aufgrund der Existenz von Patenten sinnvoll ist (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Patent ist nicht nur ein Goldesel. Es verursacht auch Kosten. Recherche- und Beantragungskosten alleine belaufen sich schon auf mehrere zehntausend Euro. Besonders kleine Firmen und Open-Source-Projekte sind davon besonders getroffen. Auch werden Start-Ups erschwert, da sich durch Patente das nötige Startkapital vervielfacht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kommt es zu Patentstreitigkeiten, können die Kosten für Patentverfahren schnell in mehrstellige Millionen-Euro-Bereiche steigen. Um sich davor zu schützen, gibt es derzeit schon sogenannte Patentprozessversicherungen, die sich aber bisher nicht durchsetzen konnten, da sie schlichtweg zu hohe Beiträge bei zu geringen Schadensersatzzahlungen forderten. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/patent/docs/patent-litigation-insurance_en.pdf ) Zur Verbesserung dieser Situation war auch eine Pflichtversicherung im Gespräch, was dann natürlich allen Softwarefirmen einen regelmäßigen Beitrag aufbürden würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO Statistik einfügen mit 1/4 des Forschungsbudgets geht in Patentoverhead&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO steuerliche Aspekte aus diesem Link in Ausarbeitung? http://www.pl-berichte.de/berichte/softwarepatente.html#ToC14&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
U-Boot-Patente&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drohpotential + Rechtsunsicherheit (rückwirkende Legalisierung bereits erteilter (illegaler) Patente erzeugt Rechtsunsicherheit und würde Firmen, die in bestehendes Recht vertraut haben, benachteiligen. Außerdem würden durch unumgängliche Rechtsstreitigkeiten die Existenz vieler Firmen gefährdet. (http://www.ulisommer.de/computer/swp-begriffe.htm ))&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin ist die Patentrecherche problematisch. Wer ein neues Patent anmelden will, der sollte sich vorher erkundigen, ob ein ähnliches Patent nicht bereits erteilt wurde. Auch Programmierer, die überprüfen wollen, ob ihr derzeitiges Projekt bestehende Patente verletzt, sind auf eine Recherche angewiesen. Diese gestaltet sich aufgrund der Verklausulierung vieler Erfindungen als schwierig. Patente sollen schließlich möglichst unkonkret und weit gefasst sein, um einen maximalen Geltungsanspruch zu erzielen. Weiterhin wurden Softwarepatentschriften im Gegensatz zu technischen Patenten vom EPA im Netz nur als Bilddateien zur Verfügung gestellt, wodurch eine Volltextsuche unmöglich wurde, während dies beim amerikanischen PTO seit 1976 Standard ist.  &lt;br /&gt;
Dies alles führt dazu, dass man sich trotz einer Recherche nicht sicher sein kann, kein Patent zu verletzen. Begeht ein Entwickler trotz vorheriger Patentsuche eine Patentverletzung, so handelt es sich um eine bewusste Patentverletzung, die höhere Strafen als eine unbewusste mit sich führt. Daher ist eine Recherche fast schon als gefährlich zu bezeichnen. //TODO Link finden, in dem das genauer steht? Es existieren zwar auch kommerzielle Patentdatenbanken und Recherchedienste, aber besonders kleine oder Open-Source Entwickler können sich diese nicht leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Recherchen zu vereinfachen, wäre es wünschenswert, Patentinhaber dazu zu verpflichten, den Quellcode ihres Softwarepatents gleich mitzuveröffentlichen, da dieser die konkreteste Beschreibung eines Softwarepatents ist. Derzeit ist dies nicht nötig. Das hätte aber auch zur Folge, dass jeder Mitbewerber im Quellcode nach Patentverletzungen suchen kann, was für die Patentinhaber viel zu riskant wäre. Es sei noch anzumerken, dass quellenoffene Software i.A. sicherer ist, da jeder in ihr nach Fehlern und Exploits suchen kann. Dies gibt dem Wort &amp;quot;Unsicherheit&amp;quot; noch eine ganz andere Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weg durch die Gremien ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2701</id>
		<title>Benutzer:Felix/Ausarbeitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2701"/>
		<updated>2004-12-12T12:28:44Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Software-Patente in den USA */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Patente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die &amp;quot;neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.&amp;quot; (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Europäische&amp;quot; Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf ). Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente  mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Softwarepatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG &amp;quot;Programme für Datenverarbeitungslagen&amp;quot; explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c noch nicht durchsetzbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), dass 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Software-Patente in den USA ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, &amp;quot;PTO&amp;quot;), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf &amp;quot;real-world values&amp;quot; angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1996 folgten dann die vom PTO erlassenen &amp;quot;Examination Guidelines for Computer-Related Inventions&amp;quot;. (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html ) Patentierbar sind seitdem&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)&amp;quot;: Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)&amp;quot;: Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts&amp;quot;: Dies lässt eine umfassende Patentierbarkeit von Software ohne jegliche Auswirkung in der realen Welt zu. Obwohl Algorithmen immer noch nicht patentierbar sind, trifft dies nicht mehr auf deren praktische Anwendung zu. //TODO Beispiel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(//TODO Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Derzeit sind ca 15% aller Patente in den USA Softwarepatente. Zum größten Teil handelt es sich dabei um strategische Patente großer Fertigungsfirmen. Nur 5% gehören Softwarefirmen. Studien behaupten zudem, dass für Patentausgaben verwendete Mittel bei der Forschung eingespart werden. (http://www.researchoninnovation.org/swpat.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese große Menge an Softwarepatenten hat außerdem dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Das Firmenkonzept besteht oft darin, billig Patente einzukaufen und dann Firmen zu verklagen, die diese Technik nutzen. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), SCO (Unix), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strittige Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Technizität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erfindungshöhe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, d.h., eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen, die über dem bereits Bekannten liegt. Genauer definiert wird dies im EPÜ Art. 56 unter dem Schlagwort &amp;quot;erfinderische Tätigkeit&amp;quot;. Demnach muss sich eine Erfindung &amp;quot;für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik&amp;quot; ergeben. Bedingst durch überlastete Prüfer und mangelnde Kontrollstrukturen beim EPA sowie durch unweigerlich auftretende subjektive Ansprüche an die Erfindungshöhe (auch bei den Prüfern) ist dieses Kriterium allerdings nicht immer gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits vergebene Patente machen dies sehr deutlich. In den USA wurde kürzlich ein 2002 beantragtes Patent auf Caps-Lock-Warnungen an IBM vergeben (Patentnummer 6748468). Berühmt berüchtigt ist auch das Amazon-One-Click-Patent (Patentnummer EP0927945B1), dass in den USA sogar vor Gericht Bestand hatte. In Europa ist es allerdings nicht gültig, im Gegensatz zum Fortschrittsbalken (Patentnummer EP0394160) und dem elektronische Einkaufswagen (Patentnummer EP0807891). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings lehnen auch Befürworter von Softwarepatenten solche Trivialpatente ab. Bei der derzeitigen Diskussion um die EU-Richtlinie ist man sich allerdings nicht einig, ob die Formulierungen stark genug sind, um eine gewisse Mindesterfindungshöhe zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO: Noch klarer machen, wieso genau Trivialpatente schlecht / nicht erwünscht sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sperrpatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Patente werden so verfasst, dass sie ein möglichst großes Feld abdecken. Je weiter ein Patent gefasst ist, desto besser sind die Aussichten auf Lizenzzahlungen und somit eine Rentabilität des Patentes. Jede Formulierung einer Patentschrift ist so eine Gratwanderung zwischen so umfassend wie möglich und nur so präzise wie nötig. So hat IBM nicht nur die Caps-Lock-Lampe patentiert (Patentnummer 6748468), sondern gleich alle möglichen Caps-Lock-Warnungen: &amp;quot;The signal may be a visual signal, an audible signal, a tactile signal, an auditory signal, or a combination thereof.&amp;quot;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Patente sind aber so grundlegend und weit gefasst, dass der Patentinhaber seinen Konkurrenten den Eintritt in ein gesammtes Marktsegment verwehren kann. Diese Patente werden daher als Sperrpatente bezeichnet. Bei Softwarepatenten zeigen Sperrpatente besonders starke Auswirkungen, was im Wesentlichen drei Ursachen hat. Zum einen ist die Patentdichte hier wesentlich höher als in den klassischen Gebieten der Technik. Außerdem sind die Laufzeiten von Softwarepatenten nicht der Schnelllebigkeit und Dynamik der Softwarebranche angepasst. Nicht zuletzt bauen sehr viele Patente aufeinander auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Laufzeiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die durch TRIPS (Art. 33) für alle WTO-Staaten verbindliche Patentlaufzeit beträgt 20 Jahre. Jedem Patentinhaber muss es ermöglicht werden, sein Patent mindestens so lange zu verlängern. Bei konventioneller Technik mag dies kein oder nur in Einzelfällen ein Problem sein. Dieser Zeitraum ist allerdings nicht der Dynamik und Schnelllebigkeit der Softwarebranche angepasst. Viele Programme sind schon nach wenigen Jahren hoffnungslos veraltet. Für viele Computernutzer wäre es eine Zumutung, jetzt noch mit Windows ME arbeiten zu müssen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Befürworter von Softwarepatenten, wie die Gesellschaft für Informatik e.V., sprechen sich dafür aus, für Softwarepatente eine spezifische Laufzeit von fünf Jahren einzuführen. (http://idw-online.de/pages/de/news37486 ) Das dies immer noch ein vergleichsweise langer Zeitraum ist, wird am Beispiel von //TODO GUTES BEISPIEL FINDEN deutlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine fünfjährige Laufzeit wirft in auch in der Praxis Probleme auf. So betrug die durchschnittliche Dauer von der Beantragung bis zur Gewährung eines Patents beim EPA 2002 49 Monate. (http://www.hiba.de/index.php?seite=http://www.hiba.de/durchblick/0303/fakt0303.htm ) Auch derzeit werden nur 22% aller Patente innerhalb von drei Jahren erteilt. (http://www.abendblatt.de/daten/2004/06/04/303093.html ) Der Patentschutz gilt ab dem Anmeldetag. So kann es auch bei einer Patentlaufzeit von fünf Jahren vorkommen, dass das Patent schon abgelaufen ist, wenn es erteilt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//WICHTIG?? =&amp;gt; Patent sinnlos, da es so nur noch eine defensive Wirkung hätte, die aber nur aufgrund der Existenz von Patenten sinnvoll ist (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Patent ist nicht nur ein Goldesel. Es verursacht auch Kosten. Recherche- und Beantragungskosten alleine belaufen sich schon auf mehrere zehntausend Euro. Besonders kleine Firmen und Open-Source-Projekte sind davon besonders getroffen. Auch werden Start-Ups erschwert, da sich durch Patente das nötige Startkapital vervielfacht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kommt es zu Patentstreitigkeiten, können die Kosten für Patentverfahren schnell in mehrstellige Millionen-Euro-Bereiche steigen. Um sich davor zu schützen, gibt es derzeit schon sogenannte Patentprozessversicherungen, die sich aber bisher nicht durchsetzen konnten, da sie schlichtweg zu hohe Beiträge bei zu geringen Schadensersatzzahlungen forderten. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/patent/docs/patent-litigation-insurance_en.pdf ) Zur Verbesserung dieser Situation war auch eine Pflichtversicherung im Gespräch, was dann natürlich allen Softwarefirmen einen regelmäßigen Beitrag aufbürden würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO Statistik einfügen mit 1/4 des Forschungsbudgets geht in Patentoverhead&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO steuerliche Aspekte aus diesem Link in Ausarbeitung? http://www.pl-berichte.de/berichte/softwarepatente.html#ToC14&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
U-Boot-Patente&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drohpotential + Rechtsunsicherheit (rückwirkende Legalisierung bereits erteilter (illegaler) Patente erzeugt Rechtsunsicherheit und würde Firmen, die in bestehendes Recht vertraut haben, benachteiligen. Außerdem würden durch unumgängliche Rechtsstreitigkeiten die Existenz vieler Firmen gefährdet. (http://www.ulisommer.de/computer/swp-begriffe.htm ))&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin ist die Patentrecherche problematisch. Wer ein neues Patent anmelden will, der sollte sich vorher erkundigen, ob ein ähnliches Patent nicht bereits erteilt wurde. Auch Programmierer, die überprüfen wollen, ob ihr derzeitiges Projekt bestehende Patente verletzt, sind auf eine Recherche angewiesen. Diese gestaltet sich aufgrund der Verklausulierung vieler Erfindungen als schwierig. Patente sollen schließlich möglichst unkonkret und weit gefasst sein, um einen maximalen Geltungsanspruch zu erzielen. Weiterhin wurden Softwarepatentschriften im Gegensatz zu technischen Patenten vom EPA im Netz nur als Bilddateien zur Verfügung gestellt, wodurch eine Volltextsuche unmöglich wurde, während dies beim amerikanischen PTO seit 1976 Standard ist.  &lt;br /&gt;
Dies alles führt dazu, dass man sich trotz einer Recherche nicht sicher sein kann, kein Patent zu verletzen. Begeht ein Entwickler trotz vorheriger Patentsuche eine Patentverletzung, so handelt es sich um eine bewusste Patentverletzung, die höhere Strafen als eine unbewusste mit sich führt. Daher ist eine Recherche fast schon als gefährlich zu bezeichnen. //TODO Link finden, in dem das genauer steht? Es existieren zwar auch kommerzielle Patentdatenbanken und Recherchedienste, aber besonders kleine oder Open-Source Entwickler können sich diese nicht leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Recherchen zu vereinfachen, wäre es wünschenswert, Patentinhaber dazu zu verpflichten, den Quellcode ihres Softwarepatents gleich mitzuveröffentlichen, da dieser die konkreteste Beschreibung eines Softwarepatents ist. Derzeit ist dies nicht nötig. Das hätte aber auch zur Folge, dass jeder Mitbewerber im Quellcode nach Patentverletzungen suchen kann, was für die Patentinhaber viel zu riskant wäre. Es sei noch anzumerken, dass quellenoffene Software i.A. sicherer ist, da jeder in ihr nach Fehlern und Exploits suchen kann. Dies gibt dem Wort &amp;quot;Unsicherheit&amp;quot; noch eine ganz andere Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weg durch die Gremien ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2700</id>
		<title>Benutzer:Felix/Ausarbeitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2700"/>
		<updated>2004-12-12T12:27:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Unsicherheit */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Patente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die &amp;quot;neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.&amp;quot; (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Europäische&amp;quot; Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf ). Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente  mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Softwarepatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG &amp;quot;Programme für Datenverarbeitungslagen&amp;quot; explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c noch nicht durchsetzbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), dass 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Software-Patente in den USA ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, &amp;quot;PTO&amp;quot;), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf &amp;quot;real-world values&amp;quot; angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1996 folgten dann die vom PTO erlassenen &amp;quot;Examination Guidelines for Computer-Related Inventions&amp;quot;. (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html ) Patentierbar sind seitdem&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)&amp;quot;: Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)&amp;quot;: Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts&amp;quot;: Dies lässt eine umfassende Patentierbarkeit von Software ohne jegliche Auswirkung in der realen Welt zu. Obwohl Algorithmen immer noch nicht patentierbar sind, trifft dies nicht mehr auf deren praktische Anwendung zu. //TODO Beispiel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(//TODO Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Derzeit sind ca 15% aller Patente in den USA Softwarepatente. Zum größten Teil handelt es sich dabei um strategische Patente großer Fertigungsfirmen. Nur 5% gehören Softwarefirmen. Studien behaupten zudem, dass für Patentausgaben verwendete Mittel bei der Forschung eingespart werden. (http://www.researchoninnovation.org/swpat.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die große Menge an Softwarepatenten hat außerdem dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Das Firmenkonzept besteht oft darin, billig Patente einzukaufen und dann Firmen zu verklagen, die diese Technik nutzen. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), SCO (Unix), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strittige Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Technizität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erfindungshöhe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, d.h., eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen, die über dem bereits Bekannten liegt. Genauer definiert wird dies im EPÜ Art. 56 unter dem Schlagwort &amp;quot;erfinderische Tätigkeit&amp;quot;. Demnach muss sich eine Erfindung &amp;quot;für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik&amp;quot; ergeben. Bedingst durch überlastete Prüfer und mangelnde Kontrollstrukturen beim EPA sowie durch unweigerlich auftretende subjektive Ansprüche an die Erfindungshöhe (auch bei den Prüfern) ist dieses Kriterium allerdings nicht immer gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits vergebene Patente machen dies sehr deutlich. In den USA wurde kürzlich ein 2002 beantragtes Patent auf Caps-Lock-Warnungen an IBM vergeben (Patentnummer 6748468). Berühmt berüchtigt ist auch das Amazon-One-Click-Patent (Patentnummer EP0927945B1), dass in den USA sogar vor Gericht Bestand hatte. In Europa ist es allerdings nicht gültig, im Gegensatz zum Fortschrittsbalken (Patentnummer EP0394160) und dem elektronische Einkaufswagen (Patentnummer EP0807891). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings lehnen auch Befürworter von Softwarepatenten solche Trivialpatente ab. Bei der derzeitigen Diskussion um die EU-Richtlinie ist man sich allerdings nicht einig, ob die Formulierungen stark genug sind, um eine gewisse Mindesterfindungshöhe zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO: Noch klarer machen, wieso genau Trivialpatente schlecht / nicht erwünscht sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sperrpatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Patente werden so verfasst, dass sie ein möglichst großes Feld abdecken. Je weiter ein Patent gefasst ist, desto besser sind die Aussichten auf Lizenzzahlungen und somit eine Rentabilität des Patentes. Jede Formulierung einer Patentschrift ist so eine Gratwanderung zwischen so umfassend wie möglich und nur so präzise wie nötig. So hat IBM nicht nur die Caps-Lock-Lampe patentiert (Patentnummer 6748468), sondern gleich alle möglichen Caps-Lock-Warnungen: &amp;quot;The signal may be a visual signal, an audible signal, a tactile signal, an auditory signal, or a combination thereof.&amp;quot;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Patente sind aber so grundlegend und weit gefasst, dass der Patentinhaber seinen Konkurrenten den Eintritt in ein gesammtes Marktsegment verwehren kann. Diese Patente werden daher als Sperrpatente bezeichnet. Bei Softwarepatenten zeigen Sperrpatente besonders starke Auswirkungen, was im Wesentlichen drei Ursachen hat. Zum einen ist die Patentdichte hier wesentlich höher als in den klassischen Gebieten der Technik. Außerdem sind die Laufzeiten von Softwarepatenten nicht der Schnelllebigkeit und Dynamik der Softwarebranche angepasst. Nicht zuletzt bauen sehr viele Patente aufeinander auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Laufzeiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die durch TRIPS (Art. 33) für alle WTO-Staaten verbindliche Patentlaufzeit beträgt 20 Jahre. Jedem Patentinhaber muss es ermöglicht werden, sein Patent mindestens so lange zu verlängern. Bei konventioneller Technik mag dies kein oder nur in Einzelfällen ein Problem sein. Dieser Zeitraum ist allerdings nicht der Dynamik und Schnelllebigkeit der Softwarebranche angepasst. Viele Programme sind schon nach wenigen Jahren hoffnungslos veraltet. Für viele Computernutzer wäre es eine Zumutung, jetzt noch mit Windows ME arbeiten zu müssen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Befürworter von Softwarepatenten, wie die Gesellschaft für Informatik e.V., sprechen sich dafür aus, für Softwarepatente eine spezifische Laufzeit von fünf Jahren einzuführen. (http://idw-online.de/pages/de/news37486 ) Das dies immer noch ein vergleichsweise langer Zeitraum ist, wird am Beispiel von //TODO GUTES BEISPIEL FINDEN deutlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine fünfjährige Laufzeit wirft in auch in der Praxis Probleme auf. So betrug die durchschnittliche Dauer von der Beantragung bis zur Gewährung eines Patents beim EPA 2002 49 Monate. (http://www.hiba.de/index.php?seite=http://www.hiba.de/durchblick/0303/fakt0303.htm ) Auch derzeit werden nur 22% aller Patente innerhalb von drei Jahren erteilt. (http://www.abendblatt.de/daten/2004/06/04/303093.html ) Der Patentschutz gilt ab dem Anmeldetag. So kann es auch bei einer Patentlaufzeit von fünf Jahren vorkommen, dass das Patent schon abgelaufen ist, wenn es erteilt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//WICHTIG?? =&amp;gt; Patent sinnlos, da es so nur noch eine defensive Wirkung hätte, die aber nur aufgrund der Existenz von Patenten sinnvoll ist (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Patent ist nicht nur ein Goldesel. Es verursacht auch Kosten. Recherche- und Beantragungskosten alleine belaufen sich schon auf mehrere zehntausend Euro. Besonders kleine Firmen und Open-Source-Projekte sind davon besonders getroffen. Auch werden Start-Ups erschwert, da sich durch Patente das nötige Startkapital vervielfacht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kommt es zu Patentstreitigkeiten, können die Kosten für Patentverfahren schnell in mehrstellige Millionen-Euro-Bereiche steigen. Um sich davor zu schützen, gibt es derzeit schon sogenannte Patentprozessversicherungen, die sich aber bisher nicht durchsetzen konnten, da sie schlichtweg zu hohe Beiträge bei zu geringen Schadensersatzzahlungen forderten. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/patent/docs/patent-litigation-insurance_en.pdf ) Zur Verbesserung dieser Situation war auch eine Pflichtversicherung im Gespräch, was dann natürlich allen Softwarefirmen einen regelmäßigen Beitrag aufbürden würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO Statistik einfügen mit 1/4 des Forschungsbudgets geht in Patentoverhead&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO steuerliche Aspekte aus diesem Link in Ausarbeitung? http://www.pl-berichte.de/berichte/softwarepatente.html#ToC14&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
U-Boot-Patente&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drohpotential + Rechtsunsicherheit (rückwirkende Legalisierung bereits erteilter (illegaler) Patente erzeugt Rechtsunsicherheit und würde Firmen, die in bestehendes Recht vertraut haben, benachteiligen. Außerdem würden durch unumgängliche Rechtsstreitigkeiten die Existenz vieler Firmen gefährdet. (http://www.ulisommer.de/computer/swp-begriffe.htm ))&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin ist die Patentrecherche problematisch. Wer ein neues Patent anmelden will, der sollte sich vorher erkundigen, ob ein ähnliches Patent nicht bereits erteilt wurde. Auch Programmierer, die überprüfen wollen, ob ihr derzeitiges Projekt bestehende Patente verletzt, sind auf eine Recherche angewiesen. Diese gestaltet sich aufgrund der Verklausulierung vieler Erfindungen als schwierig. Patente sollen schließlich möglichst unkonkret und weit gefasst sein, um einen maximalen Geltungsanspruch zu erzielen. Weiterhin wurden Softwarepatentschriften im Gegensatz zu technischen Patenten vom EPA im Netz nur als Bilddateien zur Verfügung gestellt, wodurch eine Volltextsuche unmöglich wurde, während dies beim amerikanischen PTO seit 1976 Standard ist.  &lt;br /&gt;
Dies alles führt dazu, dass man sich trotz einer Recherche nicht sicher sein kann, kein Patent zu verletzen. Begeht ein Entwickler trotz vorheriger Patentsuche eine Patentverletzung, so handelt es sich um eine bewusste Patentverletzung, die höhere Strafen als eine unbewusste mit sich führt. Daher ist eine Recherche fast schon als gefährlich zu bezeichnen. //TODO Link finden, in dem das genauer steht? Es existieren zwar auch kommerzielle Patentdatenbanken und Recherchedienste, aber besonders kleine oder Open-Source Entwickler können sich diese nicht leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Recherchen zu vereinfachen, wäre es wünschenswert, Patentinhaber dazu zu verpflichten, den Quellcode ihres Softwarepatents gleich mitzuveröffentlichen, da dieser die konkreteste Beschreibung eines Softwarepatents ist. Derzeit ist dies nicht nötig. Das hätte aber auch zur Folge, dass jeder Mitbewerber im Quellcode nach Patentverletzungen suchen kann, was für die Patentinhaber viel zu riskant wäre. Es sei noch anzumerken, dass quellenoffene Software i.A. sicherer ist, da jeder in ihr nach Fehlern und Exploits suchen kann. Dies gibt dem Wort &amp;quot;Unsicherheit&amp;quot; noch eine ganz andere Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weg durch die Gremien ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2699</id>
		<title>Benutzer:Felix/Ausarbeitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2699"/>
		<updated>2004-12-12T12:23:34Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Unsicherheit */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Patente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die &amp;quot;neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.&amp;quot; (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Europäische&amp;quot; Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf ). Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente  mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Softwarepatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG &amp;quot;Programme für Datenverarbeitungslagen&amp;quot; explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c noch nicht durchsetzbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), dass 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Software-Patente in den USA ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, &amp;quot;PTO&amp;quot;), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf &amp;quot;real-world values&amp;quot; angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1996 folgten dann die vom PTO erlassenen &amp;quot;Examination Guidelines for Computer-Related Inventions&amp;quot;. (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html ) Patentierbar sind seitdem&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)&amp;quot;: Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)&amp;quot;: Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts&amp;quot;: Dies lässt eine umfassende Patentierbarkeit von Software ohne jegliche Auswirkung in der realen Welt zu. Obwohl Algorithmen immer noch nicht patentierbar sind, trifft dies nicht mehr auf deren praktische Anwendung zu. //TODO Beispiel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(//TODO Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Derzeit sind ca 15% aller Patente in den USA Softwarepatente. Zum größten Teil handelt es sich dabei um strategische Patente großer Fertigungsfirmen. Nur 5% gehören Softwarefirmen. Studien behaupten zudem, dass für Patentausgaben verwendete Mittel bei der Forschung eingespart werden. (http://www.researchoninnovation.org/swpat.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die große Menge an Softwarepatenten hat außerdem dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Das Firmenkonzept besteht oft darin, billig Patente einzukaufen und dann Firmen zu verklagen, die diese Technik nutzen. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), SCO (Unix), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strittige Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Technizität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erfindungshöhe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, d.h., eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen, die über dem bereits Bekannten liegt. Genauer definiert wird dies im EPÜ Art. 56 unter dem Schlagwort &amp;quot;erfinderische Tätigkeit&amp;quot;. Demnach muss sich eine Erfindung &amp;quot;für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik&amp;quot; ergeben. Bedingst durch überlastete Prüfer und mangelnde Kontrollstrukturen beim EPA sowie durch unweigerlich auftretende subjektive Ansprüche an die Erfindungshöhe (auch bei den Prüfern) ist dieses Kriterium allerdings nicht immer gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits vergebene Patente machen dies sehr deutlich. In den USA wurde kürzlich ein 2002 beantragtes Patent auf Caps-Lock-Warnungen an IBM vergeben (Patentnummer 6748468). Berühmt berüchtigt ist auch das Amazon-One-Click-Patent (Patentnummer EP0927945B1), dass in den USA sogar vor Gericht Bestand hatte. In Europa ist es allerdings nicht gültig, im Gegensatz zum Fortschrittsbalken (Patentnummer EP0394160) und dem elektronische Einkaufswagen (Patentnummer EP0807891). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings lehnen auch Befürworter von Softwarepatenten solche Trivialpatente ab. Bei der derzeitigen Diskussion um die EU-Richtlinie ist man sich allerdings nicht einig, ob die Formulierungen stark genug sind, um eine gewisse Mindesterfindungshöhe zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO: Noch klarer machen, wieso genau Trivialpatente schlecht / nicht erwünscht sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sperrpatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Patente werden so verfasst, dass sie ein möglichst großes Feld abdecken. Je weiter ein Patent gefasst ist, desto besser sind die Aussichten auf Lizenzzahlungen und somit eine Rentabilität des Patentes. Jede Formulierung einer Patentschrift ist so eine Gratwanderung zwischen so umfassend wie möglich und nur so präzise wie nötig. So hat IBM nicht nur die Caps-Lock-Lampe patentiert (Patentnummer 6748468), sondern gleich alle möglichen Caps-Lock-Warnungen: &amp;quot;The signal may be a visual signal, an audible signal, a tactile signal, an auditory signal, or a combination thereof.&amp;quot;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Patente sind aber so grundlegend und weit gefasst, dass der Patentinhaber seinen Konkurrenten den Eintritt in ein gesammtes Marktsegment verwehren kann. Diese Patente werden daher als Sperrpatente bezeichnet. Bei Softwarepatenten zeigen Sperrpatente besonders starke Auswirkungen, was im Wesentlichen drei Ursachen hat. Zum einen ist die Patentdichte hier wesentlich höher als in den klassischen Gebieten der Technik. Außerdem sind die Laufzeiten von Softwarepatenten nicht der Schnelllebigkeit und Dynamik der Softwarebranche angepasst. Nicht zuletzt bauen sehr viele Patente aufeinander auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Laufzeiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die durch TRIPS (Art. 33) für alle WTO-Staaten verbindliche Patentlaufzeit beträgt 20 Jahre. Jedem Patentinhaber muss es ermöglicht werden, sein Patent mindestens so lange zu verlängern. Bei konventioneller Technik mag dies kein oder nur in Einzelfällen ein Problem sein. Dieser Zeitraum ist allerdings nicht der Dynamik und Schnelllebigkeit der Softwarebranche angepasst. Viele Programme sind schon nach wenigen Jahren hoffnungslos veraltet. Für viele Computernutzer wäre es eine Zumutung, jetzt noch mit Windows ME arbeiten zu müssen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Befürworter von Softwarepatenten, wie die Gesellschaft für Informatik e.V., sprechen sich dafür aus, für Softwarepatente eine spezifische Laufzeit von fünf Jahren einzuführen. (http://idw-online.de/pages/de/news37486 ) Das dies immer noch ein vergleichsweise langer Zeitraum ist, wird am Beispiel von //TODO GUTES BEISPIEL FINDEN deutlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine fünfjährige Laufzeit wirft in auch in der Praxis Probleme auf. So betrug die durchschnittliche Dauer von der Beantragung bis zur Gewährung eines Patents beim EPA 2002 49 Monate. (http://www.hiba.de/index.php?seite=http://www.hiba.de/durchblick/0303/fakt0303.htm ) Auch derzeit werden nur 22% aller Patente innerhalb von drei Jahren erteilt. (http://www.abendblatt.de/daten/2004/06/04/303093.html ) Der Patentschutz gilt ab dem Anmeldetag. So kann es auch bei einer Patentlaufzeit von fünf Jahren vorkommen, dass das Patent schon abgelaufen ist, wenn es erteilt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//WICHTIG?? =&amp;gt; Patent sinnlos, da es so nur noch eine defensive Wirkung hätte, die aber nur aufgrund der Existenz von Patenten sinnvoll ist (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Patent ist nicht nur ein Goldesel. Es verursacht auch Kosten. Recherche- und Beantragungskosten alleine belaufen sich schon auf mehrere zehntausend Euro. Besonders kleine Firmen und Open-Source-Projekte sind davon besonders getroffen. Auch werden Start-Ups erschwert, da sich durch Patente das nötige Startkapital vervielfacht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kommt es zu Patentstreitigkeiten, können die Kosten für Patentverfahren schnell in mehrstellige Millionen-Euro-Bereiche steigen. Um sich davor zu schützen, gibt es derzeit schon sogenannte Patentprozessversicherungen, die sich aber bisher nicht durchsetzen konnten, da sie schlichtweg zu hohe Beiträge bei zu geringen Schadensersatzzahlungen forderten. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/patent/docs/patent-litigation-insurance_en.pdf ) Zur Verbesserung dieser Situation war auch eine Pflichtversicherung im Gespräch, was dann natürlich allen Softwarefirmen einen regelmäßigen Beitrag aufbürden würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO Statistik einfügen mit 1/4 des Forschungsbudgets geht in Patentoverhead&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO steuerliche Aspekte aus diesem Link in Ausarbeitung? http://www.pl-berichte.de/berichte/softwarepatente.html#ToC14&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
U-Boot-Patente&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drohpotential&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin ist die Patentrecherche problematisch. Wer ein neues Patent anmelden will, der sollte sich vorher erkundigen, ob ein ähnliches Patent nicht bereits erteilt wurde. Auch Programmierer, die überprüfen wollen, ob ihr derzeitiges Projekt bestehende Patente verletzt, sind auf eine Recherche angewiesen. Diese gestaltet sich aufgrund der Verklausulierung vieler Erfindungen als schwierig. Patente sollen schließlich möglichst unkonkret und weit gefasst sein, um einen maximalen Geltungsanspruch zu erzielen. Weiterhin wurden Softwarepatentschriften im Gegensatz zu technischen Patenten vom EPA im Netz nur als Bilddateien zur Verfügung gestellt, wodurch eine Volltextsuche unmöglich wurde, während dies beim amerikanischen PTO seit 1976 Standard ist.  &lt;br /&gt;
Dies alles führt dazu, dass man sich trotz einer Recherche nicht sicher sein kann, kein Patent zu verletzen. Begeht ein Entwickler trotz vorheriger Patentsuche eine Patentverletzung, so handelt es sich um eine bewusste Patentverletzung, die höhere Strafen als eine unbewusste mit sich führt. Daher ist eine Recherche fast schon als gefährlich zu bezeichnen. //TODO Link finden, in dem das genauer steht? Es existieren zwar auch kommerzielle Patentdatenbanken und Recherchedienste, aber besonders kleine oder Open-Source Entwickler können sich diese nicht leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Recherchen zu vereinfachen, wäre es wünschenswert, Patentinhaber dazu zu verpflichten, den Quellcode ihres Softwarepatents gleich mitzuveröffentlichen, da dieser die konkreteste Beschreibung eines Softwarepatents ist. Derzeit ist dies nicht nötig. Das hätte aber auch zur Folge, dass jeder Mitbewerber im Quellcode nach Patentverletzungen suchen kann, was für die Patentinhaber viel zu riskant wäre. Es sei noch anzumerken, dass quellenoffene Software i.A. sicherer ist, da jeder in ihr nach Fehlern und Exploits suchen kann. Dies gibt dem Wort &amp;quot;Unsicherheit&amp;quot; noch eine ganz andere Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weg durch die Gremien ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2698</id>
		<title>Benutzer:Felix/Ausarbeitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2698"/>
		<updated>2004-12-12T12:07:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Kosten */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Patente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die &amp;quot;neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.&amp;quot; (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Europäische&amp;quot; Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf ). Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente  mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Softwarepatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG &amp;quot;Programme für Datenverarbeitungslagen&amp;quot; explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c noch nicht durchsetzbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), dass 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Software-Patente in den USA ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, &amp;quot;PTO&amp;quot;), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf &amp;quot;real-world values&amp;quot; angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1996 folgten dann die vom PTO erlassenen &amp;quot;Examination Guidelines for Computer-Related Inventions&amp;quot;. (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html ) Patentierbar sind seitdem&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)&amp;quot;: Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)&amp;quot;: Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts&amp;quot;: Dies lässt eine umfassende Patentierbarkeit von Software ohne jegliche Auswirkung in der realen Welt zu. Obwohl Algorithmen immer noch nicht patentierbar sind, trifft dies nicht mehr auf deren praktische Anwendung zu. //TODO Beispiel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(//TODO Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Derzeit sind ca 15% aller Patente in den USA Softwarepatente. Zum größten Teil handelt es sich dabei um strategische Patente großer Fertigungsfirmen. Nur 5% gehören Softwarefirmen. Studien behaupten zudem, dass für Patentausgaben verwendete Mittel bei der Forschung eingespart werden. (http://www.researchoninnovation.org/swpat.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die große Menge an Softwarepatenten hat außerdem dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Das Firmenkonzept besteht oft darin, billig Patente einzukaufen und dann Firmen zu verklagen, die diese Technik nutzen. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), SCO (Unix), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strittige Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Technizität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erfindungshöhe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, d.h., eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen, die über dem bereits Bekannten liegt. Genauer definiert wird dies im EPÜ Art. 56 unter dem Schlagwort &amp;quot;erfinderische Tätigkeit&amp;quot;. Demnach muss sich eine Erfindung &amp;quot;für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik&amp;quot; ergeben. Bedingst durch überlastete Prüfer und mangelnde Kontrollstrukturen beim EPA sowie durch unweigerlich auftretende subjektive Ansprüche an die Erfindungshöhe (auch bei den Prüfern) ist dieses Kriterium allerdings nicht immer gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits vergebene Patente machen dies sehr deutlich. In den USA wurde kürzlich ein 2002 beantragtes Patent auf Caps-Lock-Warnungen an IBM vergeben (Patentnummer 6748468). Berühmt berüchtigt ist auch das Amazon-One-Click-Patent (Patentnummer EP0927945B1), dass in den USA sogar vor Gericht Bestand hatte. In Europa ist es allerdings nicht gültig, im Gegensatz zum Fortschrittsbalken (Patentnummer EP0394160) und dem elektronische Einkaufswagen (Patentnummer EP0807891). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings lehnen auch Befürworter von Softwarepatenten solche Trivialpatente ab. Bei der derzeitigen Diskussion um die EU-Richtlinie ist man sich allerdings nicht einig, ob die Formulierungen stark genug sind, um eine gewisse Mindesterfindungshöhe zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO: Noch klarer machen, wieso genau Trivialpatente schlecht / nicht erwünscht sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sperrpatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Patente werden so verfasst, dass sie ein möglichst großes Feld abdecken. Je weiter ein Patent gefasst ist, desto besser sind die Aussichten auf Lizenzzahlungen und somit eine Rentabilität des Patentes. Jede Formulierung einer Patentschrift ist so eine Gratwanderung zwischen so umfassend wie möglich und nur so präzise wie nötig. So hat IBM nicht nur die Caps-Lock-Lampe patentiert (Patentnummer 6748468), sondern gleich alle möglichen Caps-Lock-Warnungen: &amp;quot;The signal may be a visual signal, an audible signal, a tactile signal, an auditory signal, or a combination thereof.&amp;quot;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Patente sind aber so grundlegend und weit gefasst, dass der Patentinhaber seinen Konkurrenten den Eintritt in ein gesammtes Marktsegment verwehren kann. Diese Patente werden daher als Sperrpatente bezeichnet. Bei Softwarepatenten zeigen Sperrpatente besonders starke Auswirkungen, was im Wesentlichen drei Ursachen hat. Zum einen ist die Patentdichte hier wesentlich höher als in den klassischen Gebieten der Technik. Außerdem sind die Laufzeiten von Softwarepatenten nicht der Schnelllebigkeit und Dynamik der Softwarebranche angepasst. Nicht zuletzt bauen sehr viele Patente aufeinander auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Laufzeiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die durch TRIPS (Art. 33) für alle WTO-Staaten verbindliche Patentlaufzeit beträgt 20 Jahre. Jedem Patentinhaber muss es ermöglicht werden, sein Patent mindestens so lange zu verlängern. Bei konventioneller Technik mag dies kein oder nur in Einzelfällen ein Problem sein. Dieser Zeitraum ist allerdings nicht der Dynamik und Schnelllebigkeit der Softwarebranche angepasst. Viele Programme sind schon nach wenigen Jahren hoffnungslos veraltet. Für viele Computernutzer wäre es eine Zumutung, jetzt noch mit Windows ME arbeiten zu müssen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Befürworter von Softwarepatenten, wie die Gesellschaft für Informatik e.V., sprechen sich dafür aus, für Softwarepatente eine spezifische Laufzeit von fünf Jahren einzuführen. (http://idw-online.de/pages/de/news37486 ) Das dies immer noch ein vergleichsweise langer Zeitraum ist, wird am Beispiel von //TODO GUTES BEISPIEL FINDEN deutlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine fünfjährige Laufzeit wirft in auch in der Praxis Probleme auf. So betrug die durchschnittliche Dauer von der Beantragung bis zur Gewährung eines Patents beim EPA 2002 49 Monate. (http://www.hiba.de/index.php?seite=http://www.hiba.de/durchblick/0303/fakt0303.htm ) Auch derzeit werden nur 22% aller Patente innerhalb von drei Jahren erteilt. (http://www.abendblatt.de/daten/2004/06/04/303093.html ) Der Patentschutz gilt ab dem Anmeldetag. So kann es auch bei einer Patentlaufzeit von fünf Jahren vorkommen, dass das Patent schon abgelaufen ist, wenn es erteilt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//WICHTIG?? =&amp;gt; Patent sinnlos, da es so nur noch eine defensive Wirkung hätte, die aber nur aufgrund der Existenz von Patenten sinnvoll ist (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Patent ist nicht nur ein Goldesel. Es verursacht auch Kosten. Recherche- und Beantragungskosten alleine belaufen sich schon auf mehrere zehntausend Euro. Besonders kleine Firmen und Open-Source-Projekte sind davon besonders getroffen. Auch werden Start-Ups erschwert, da sich durch Patente das nötige Startkapital vervielfacht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kommt es zu Patentstreitigkeiten, können die Kosten für Patentverfahren schnell in mehrstellige Millionen-Euro-Bereiche steigen. Um sich davor zu schützen, gibt es derzeit schon sogenannte Patentprozessversicherungen, die sich aber bisher nicht durchsetzen konnten, da sie schlichtweg zu hohe Beiträge bei zu geringen Schadensersatzzahlungen forderten. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/patent/docs/patent-litigation-insurance_en.pdf ) Zur Verbesserung dieser Situation war auch eine Pflichtversicherung im Gespräch, was dann natürlich allen Softwarefirmen einen regelmäßigen Beitrag aufbürden würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO Statistik einfügen mit 1/4 des Forschungsbudgets geht in Patentoverhead&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO steuerliche Aspekte aus diesem Link in Ausarbeitung? http://www.pl-berichte.de/berichte/softwarepatente.html#ToC14&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
U-Boot-Patente&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drohpotential&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin ist die Patentrecherche problematisch. Wer ein neues Patent anmelden will, der sollte sich vorher erkundigen, ob ein ähnliches Patent nicht bereits erteilt wurde. Auch Programmierer, die überprüfen wollen, ob ihr derzeitiges Projekt bestehende Patente verletzt, sind auf eine Recherche angewiesen. Diese gestaltet sich aufgrund der Verklausulierung vieler Erfindungen als schwierig. Patente sollen schließlich möglichst unkonkret und weit gefasst sein, um einen maximalen Geltungsanspruch zu erzielen. Weiterhin wurden Softwarepatentschriften im Gegensatz zu technischen Patenten vom EPA im Netz nur als Bilddateien zur Verfügung gestellt, wodurch eine Volltextsuche unmöglich wurde, während dies beim amerikanischen PTO seit 1976 Standard ist.  &lt;br /&gt;
Dies alles führt dazu, dass man sich trotz einer Recherche nicht sicher sein kann, kein Patent zu verletzen. Begeht ein Entwickler trotz vorheriger Patentsuche eine Patentverletzung, so handelt es sich um eine bewusste Patentverletzung, die höhere Strafen als eine unbewusste mit sich führt. Daher ist eine Recherche fast schon als gefährlich zu bezeichnen. //TODO Link finden, in dem das genauer steht?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es zwar auch kommerzielle Patentdatenbanken und Recherchedienste, aber besonders kleine oder Open-Source Entwickler können sich diese nicht leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weg durch die Gremien ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2697</id>
		<title>Benutzer:Felix/Ausarbeitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2697"/>
		<updated>2004-12-12T11:49:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Software-Patente in den USA */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Patente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die &amp;quot;neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.&amp;quot; (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Europäische&amp;quot; Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf ). Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente  mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Softwarepatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG &amp;quot;Programme für Datenverarbeitungslagen&amp;quot; explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c noch nicht durchsetzbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), dass 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Software-Patente in den USA ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, &amp;quot;PTO&amp;quot;), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf &amp;quot;real-world values&amp;quot; angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1996 folgten dann die vom PTO erlassenen &amp;quot;Examination Guidelines for Computer-Related Inventions&amp;quot;. (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html ) Patentierbar sind seitdem&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)&amp;quot;: Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)&amp;quot;: Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts&amp;quot;: Dies lässt eine umfassende Patentierbarkeit von Software ohne jegliche Auswirkung in der realen Welt zu. Obwohl Algorithmen immer noch nicht patentierbar sind, trifft dies nicht mehr auf deren praktische Anwendung zu. //TODO Beispiel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(//TODO Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Derzeit sind ca 15% aller Patente in den USA Softwarepatente. Zum größten Teil handelt es sich dabei um strategische Patente großer Fertigungsfirmen. Nur 5% gehören Softwarefirmen. Studien behaupten zudem, dass für Patentausgaben verwendete Mittel bei der Forschung eingespart werden. (http://www.researchoninnovation.org/swpat.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die große Menge an Softwarepatenten hat außerdem dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Das Firmenkonzept besteht oft darin, billig Patente einzukaufen und dann Firmen zu verklagen, die diese Technik nutzen. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), SCO (Unix), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strittige Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Technizität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erfindungshöhe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, d.h., eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen, die über dem bereits Bekannten liegt. Genauer definiert wird dies im EPÜ Art. 56 unter dem Schlagwort &amp;quot;erfinderische Tätigkeit&amp;quot;. Demnach muss sich eine Erfindung &amp;quot;für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik&amp;quot; ergeben. Bedingst durch überlastete Prüfer und mangelnde Kontrollstrukturen beim EPA sowie durch unweigerlich auftretende subjektive Ansprüche an die Erfindungshöhe (auch bei den Prüfern) ist dieses Kriterium allerdings nicht immer gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits vergebene Patente machen dies sehr deutlich. In den USA wurde kürzlich ein 2002 beantragtes Patent auf Caps-Lock-Warnungen an IBM vergeben (Patentnummer 6748468). Berühmt berüchtigt ist auch das Amazon-One-Click-Patent (Patentnummer EP0927945B1), dass in den USA sogar vor Gericht Bestand hatte. In Europa ist es allerdings nicht gültig, im Gegensatz zum Fortschrittsbalken (Patentnummer EP0394160) und dem elektronische Einkaufswagen (Patentnummer EP0807891). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings lehnen auch Befürworter von Softwarepatenten solche Trivialpatente ab. Bei der derzeitigen Diskussion um die EU-Richtlinie ist man sich allerdings nicht einig, ob die Formulierungen stark genug sind, um eine gewisse Mindesterfindungshöhe zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO: Noch klarer machen, wieso genau Trivialpatente schlecht / nicht erwünscht sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sperrpatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Patente werden so verfasst, dass sie ein möglichst großes Feld abdecken. Je weiter ein Patent gefasst ist, desto besser sind die Aussichten auf Lizenzzahlungen und somit eine Rentabilität des Patentes. Jede Formulierung einer Patentschrift ist so eine Gratwanderung zwischen so umfassend wie möglich und nur so präzise wie nötig. So hat IBM nicht nur die Caps-Lock-Lampe patentiert (Patentnummer 6748468), sondern gleich alle möglichen Caps-Lock-Warnungen: &amp;quot;The signal may be a visual signal, an audible signal, a tactile signal, an auditory signal, or a combination thereof.&amp;quot;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Patente sind aber so grundlegend und weit gefasst, dass der Patentinhaber seinen Konkurrenten den Eintritt in ein gesammtes Marktsegment verwehren kann. Diese Patente werden daher als Sperrpatente bezeichnet. Bei Softwarepatenten zeigen Sperrpatente besonders starke Auswirkungen, was im Wesentlichen drei Ursachen hat. Zum einen ist die Patentdichte hier wesentlich höher als in den klassischen Gebieten der Technik. Außerdem sind die Laufzeiten von Softwarepatenten nicht der Schnelllebigkeit und Dynamik der Softwarebranche angepasst. Nicht zuletzt bauen sehr viele Patente aufeinander auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Laufzeiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die durch TRIPS (Art. 33) für alle WTO-Staaten verbindliche Patentlaufzeit beträgt 20 Jahre. Jedem Patentinhaber muss es ermöglicht werden, sein Patent mindestens so lange zu verlängern. Bei konventioneller Technik mag dies kein oder nur in Einzelfällen ein Problem sein. Dieser Zeitraum ist allerdings nicht der Dynamik und Schnelllebigkeit der Softwarebranche angepasst. Viele Programme sind schon nach wenigen Jahren hoffnungslos veraltet. Für viele Computernutzer wäre es eine Zumutung, jetzt noch mit Windows ME arbeiten zu müssen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Befürworter von Softwarepatenten, wie die Gesellschaft für Informatik e.V., sprechen sich dafür aus, für Softwarepatente eine spezifische Laufzeit von fünf Jahren einzuführen. (http://idw-online.de/pages/de/news37486 ) Das dies immer noch ein vergleichsweise langer Zeitraum ist, wird am Beispiel von //TODO GUTES BEISPIEL FINDEN deutlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine fünfjährige Laufzeit wirft in auch in der Praxis Probleme auf. So betrug die durchschnittliche Dauer von der Beantragung bis zur Gewährung eines Patents beim EPA 2002 49 Monate. (http://www.hiba.de/index.php?seite=http://www.hiba.de/durchblick/0303/fakt0303.htm ) Auch derzeit werden nur 22% aller Patente innerhalb von drei Jahren erteilt. (http://www.abendblatt.de/daten/2004/06/04/303093.html ) Der Patentschutz gilt ab dem Anmeldetag. So kann es auch bei einer Patentlaufzeit von fünf Jahren vorkommen, dass das Patent schon abgelaufen ist, wenn es erteilt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//WICHTIG?? =&amp;gt; Patent sinnlos, da es so nur noch eine defensive Wirkung hätte, die aber nur aufgrund der Existenz von Patenten sinnvoll ist (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Patent ist nicht nur ein Goldesel. Es verursacht auch Kosten. Recherche- und Beantragungskosten alleine belaufen sich schon auf mehrere zehntausend Euro. Besonders kleine Firmen und Open-Source-Projekte sind davon besonders getroffen. Auch werden Start-Ups erschwert, da sich durch Patente das nötige Startkapital vervielfacht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kommt es zu Patentstreitigkeiten, können die Kosten für Patentverfahren schnell in mehrstellige Millionen-Euro-Bereiche steigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO Statistik einfügen mit 1/4 des Forschungsbudgets geht in Patentoverhead&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO steuerliche Aspekte aus diesem Link in Ausarbeitung? http://www.pl-berichte.de/berichte/softwarepatente.html#ToC14&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
U-Boot-Patente&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drohpotential&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin ist die Patentrecherche problematisch. Wer ein neues Patent anmelden will, der sollte sich vorher erkundigen, ob ein ähnliches Patent nicht bereits erteilt wurde. Auch Programmierer, die überprüfen wollen, ob ihr derzeitiges Projekt bestehende Patente verletzt, sind auf eine Recherche angewiesen. Diese gestaltet sich aufgrund der Verklausulierung vieler Erfindungen als schwierig. Patente sollen schließlich möglichst unkonkret und weit gefasst sein, um einen maximalen Geltungsanspruch zu erzielen. Weiterhin wurden Softwarepatentschriften im Gegensatz zu technischen Patenten vom EPA im Netz nur als Bilddateien zur Verfügung gestellt, wodurch eine Volltextsuche unmöglich wurde, während dies beim amerikanischen PTO seit 1976 Standard ist.  &lt;br /&gt;
Dies alles führt dazu, dass man sich trotz einer Recherche nicht sicher sein kann, kein Patent zu verletzen. Begeht ein Entwickler trotz vorheriger Patentsuche eine Patentverletzung, so handelt es sich um eine bewusste Patentverletzung, die höhere Strafen als eine unbewusste mit sich führt. Daher ist eine Recherche fast schon als gefährlich zu bezeichnen. //TODO Link finden, in dem das genauer steht?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es zwar auch kommerzielle Patentdatenbanken und Recherchedienste, aber besonders kleine oder Open-Source Entwickler können sich diese nicht leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weg durch die Gremien ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2696</id>
		<title>Benutzer:Felix/Ausarbeitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2696"/>
		<updated>2004-12-12T11:49:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Software-Patente in den USA */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Patente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die &amp;quot;neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.&amp;quot; (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Europäische&amp;quot; Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf ). Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente  mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Softwarepatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG &amp;quot;Programme für Datenverarbeitungslagen&amp;quot; explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c noch nicht durchsetzbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), dass 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Software-Patente in den USA ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, &amp;quot;PTO&amp;quot;), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf &amp;quot;real-world values&amp;quot; angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1996 folgten dann die vom PTO erlassenen &amp;quot;Examination Guidelines for Computer-Related Inventions&amp;quot;. (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html ) Patentierbar sind seitdem&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)&amp;quot;: Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)&amp;quot;: Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts&amp;quot;: Dies lässt eine umfassende Patentierbarkeit von Software ohne jegliche Auswirkung in der realen Welt zu. Obwohl Algorithmen immer noch nicht patentierbar sind, trifft dies nicht mehr auf deren praktische Anwendung zu. //TODO Beispiel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(//TODO Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Derzeit sind ca 15% aller Patente in den USA Softwarepatente. Zum größten Teil handelt es sich dabei um strategische Patente großer Fertigungsfirmen. Nur 5% gehören Softwarefirmen. Studien behaupten zudem, dass für Patentausgaben verwendete Mittel bei der Forschung eingespart werden. (http://www.researchoninnovation.org/swpat.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die große Menge an Softwarepatenten hat außerdem dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Das Firmenkonzept besteht oft darin, billig Patente einzukaufen und dann Firmen zu verklagen, die diese Technik nutzen. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), SCO (Unix), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strittige Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Technizität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erfindungshöhe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, d.h., eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen, die über dem bereits Bekannten liegt. Genauer definiert wird dies im EPÜ Art. 56 unter dem Schlagwort &amp;quot;erfinderische Tätigkeit&amp;quot;. Demnach muss sich eine Erfindung &amp;quot;für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik&amp;quot; ergeben. Bedingst durch überlastete Prüfer und mangelnde Kontrollstrukturen beim EPA sowie durch unweigerlich auftretende subjektive Ansprüche an die Erfindungshöhe (auch bei den Prüfern) ist dieses Kriterium allerdings nicht immer gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits vergebene Patente machen dies sehr deutlich. In den USA wurde kürzlich ein 2002 beantragtes Patent auf Caps-Lock-Warnungen an IBM vergeben (Patentnummer 6748468). Berühmt berüchtigt ist auch das Amazon-One-Click-Patent (Patentnummer EP0927945B1), dass in den USA sogar vor Gericht Bestand hatte. In Europa ist es allerdings nicht gültig, im Gegensatz zum Fortschrittsbalken (Patentnummer EP0394160) und dem elektronische Einkaufswagen (Patentnummer EP0807891). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings lehnen auch Befürworter von Softwarepatenten solche Trivialpatente ab. Bei der derzeitigen Diskussion um die EU-Richtlinie ist man sich allerdings nicht einig, ob die Formulierungen stark genug sind, um eine gewisse Mindesterfindungshöhe zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO: Noch klarer machen, wieso genau Trivialpatente schlecht / nicht erwünscht sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sperrpatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Patente werden so verfasst, dass sie ein möglichst großes Feld abdecken. Je weiter ein Patent gefasst ist, desto besser sind die Aussichten auf Lizenzzahlungen und somit eine Rentabilität des Patentes. Jede Formulierung einer Patentschrift ist so eine Gratwanderung zwischen so umfassend wie möglich und nur so präzise wie nötig. So hat IBM nicht nur die Caps-Lock-Lampe patentiert (Patentnummer 6748468), sondern gleich alle möglichen Caps-Lock-Warnungen: &amp;quot;The signal may be a visual signal, an audible signal, a tactile signal, an auditory signal, or a combination thereof.&amp;quot;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Patente sind aber so grundlegend und weit gefasst, dass der Patentinhaber seinen Konkurrenten den Eintritt in ein gesammtes Marktsegment verwehren kann. Diese Patente werden daher als Sperrpatente bezeichnet. Bei Softwarepatenten zeigen Sperrpatente besonders starke Auswirkungen, was im Wesentlichen drei Ursachen hat. Zum einen ist die Patentdichte hier wesentlich höher als in den klassischen Gebieten der Technik. Außerdem sind die Laufzeiten von Softwarepatenten nicht der Schnelllebigkeit und Dynamik der Softwarebranche angepasst. Nicht zuletzt bauen sehr viele Patente aufeinander auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Laufzeiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die durch TRIPS (Art. 33) für alle WTO-Staaten verbindliche Patentlaufzeit beträgt 20 Jahre. Jedem Patentinhaber muss es ermöglicht werden, sein Patent mindestens so lange zu verlängern. Bei konventioneller Technik mag dies kein oder nur in Einzelfällen ein Problem sein. Dieser Zeitraum ist allerdings nicht der Dynamik und Schnelllebigkeit der Softwarebranche angepasst. Viele Programme sind schon nach wenigen Jahren hoffnungslos veraltet. Für viele Computernutzer wäre es eine Zumutung, jetzt noch mit Windows ME arbeiten zu müssen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Befürworter von Softwarepatenten, wie die Gesellschaft für Informatik e.V., sprechen sich dafür aus, für Softwarepatente eine spezifische Laufzeit von fünf Jahren einzuführen. (http://idw-online.de/pages/de/news37486 ) Das dies immer noch ein vergleichsweise langer Zeitraum ist, wird am Beispiel von //TODO GUTES BEISPIEL FINDEN deutlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine fünfjährige Laufzeit wirft in auch in der Praxis Probleme auf. So betrug die durchschnittliche Dauer von der Beantragung bis zur Gewährung eines Patents beim EPA 2002 49 Monate. (http://www.hiba.de/index.php?seite=http://www.hiba.de/durchblick/0303/fakt0303.htm ) Auch derzeit werden nur 22% aller Patente innerhalb von drei Jahren erteilt. (http://www.abendblatt.de/daten/2004/06/04/303093.html ) Der Patentschutz gilt ab dem Anmeldetag. So kann es auch bei einer Patentlaufzeit von fünf Jahren vorkommen, dass das Patent schon abgelaufen ist, wenn es erteilt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//WICHTIG?? =&amp;gt; Patent sinnlos, da es so nur noch eine defensive Wirkung hätte, die aber nur aufgrund der Existenz von Patenten sinnvoll ist (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Patent ist nicht nur ein Goldesel. Es verursacht auch Kosten. Recherche- und Beantragungskosten alleine belaufen sich schon auf mehrere zehntausend Euro. Besonders kleine Firmen und Open-Source-Projekte sind davon besonders getroffen. Auch werden Start-Ups erschwert, da sich durch Patente das nötige Startkapital vervielfacht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kommt es zu Patentstreitigkeiten, können die Kosten für Patentverfahren schnell in mehrstellige Millionen-Euro-Bereiche steigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO Statistik einfügen mit 1/4 des Forschungsbudgets geht in Patentoverhead&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO steuerliche Aspekte aus diesem Link in Ausarbeitung? http://www.pl-berichte.de/berichte/softwarepatente.html#ToC14&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
U-Boot-Patente&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drohpotential&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin ist die Patentrecherche problematisch. Wer ein neues Patent anmelden will, der sollte sich vorher erkundigen, ob ein ähnliches Patent nicht bereits erteilt wurde. Auch Programmierer, die überprüfen wollen, ob ihr derzeitiges Projekt bestehende Patente verletzt, sind auf eine Recherche angewiesen. Diese gestaltet sich aufgrund der Verklausulierung vieler Erfindungen als schwierig. Patente sollen schließlich möglichst unkonkret und weit gefasst sein, um einen maximalen Geltungsanspruch zu erzielen. Weiterhin wurden Softwarepatentschriften im Gegensatz zu technischen Patenten vom EPA im Netz nur als Bilddateien zur Verfügung gestellt, wodurch eine Volltextsuche unmöglich wurde, während dies beim amerikanischen PTO seit 1976 Standard ist.  &lt;br /&gt;
Dies alles führt dazu, dass man sich trotz einer Recherche nicht sicher sein kann, kein Patent zu verletzen. Begeht ein Entwickler trotz vorheriger Patentsuche eine Patentverletzung, so handelt es sich um eine bewusste Patentverletzung, die höhere Strafen als eine unbewusste mit sich führt. Daher ist eine Recherche fast schon als gefährlich zu bezeichnen. //TODO Link finden, in dem das genauer steht?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es zwar auch kommerzielle Patentdatenbanken und Recherchedienste, aber besonders kleine oder Open-Source Entwickler können sich diese nicht leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weg durch die Gremien ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2695</id>
		<title>Benutzer:Felix/Ausarbeitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2695"/>
		<updated>2004-12-12T11:47:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Software-Patente in den USA */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Patente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die &amp;quot;neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.&amp;quot; (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Europäische&amp;quot; Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf ). Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente  mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Softwarepatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG &amp;quot;Programme für Datenverarbeitungslagen&amp;quot; explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c noch nicht durchsetzbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), dass 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Software-Patente in den USA ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, &amp;quot;PTO&amp;quot;), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf &amp;quot;real-world values&amp;quot; angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1996 folgten dann die vom PTO erlassenen &amp;quot;Examination Guidelines for Computer-Related Inventions&amp;quot;. (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html ) Patentierbar sind seitdem&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)&amp;quot;: Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)&amp;quot;: Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts&amp;quot;: Dies lässt eine umfassende Patentierbarkeit von Software ohne jegliche Auswirkung in der realen Welt zu. Obwohl Algorithmen immer noch nicht patentierbar sind, trifft dies nicht mehr auf deren praktische Anwendung zu. //TODO Beispiel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(//TODO Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Derzeit sind ca 15% aller Patente in den USA Softwarepatente. Zum größten Teil handelt es sich dabei um strategische Patente großer Fertigungsfirmen. Nur 5% gehören Softwarefirmen. Studien behaupten zudem, dass für Patentausgaben verwendete Mittel bei der Forschung eingespart werden. (http://www.researchoninnovation.org/swpat.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die große Menge an Softwarepatenten hat außerdem dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), SCO (Unix), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strittige Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Technizität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erfindungshöhe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, d.h., eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen, die über dem bereits Bekannten liegt. Genauer definiert wird dies im EPÜ Art. 56 unter dem Schlagwort &amp;quot;erfinderische Tätigkeit&amp;quot;. Demnach muss sich eine Erfindung &amp;quot;für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik&amp;quot; ergeben. Bedingst durch überlastete Prüfer und mangelnde Kontrollstrukturen beim EPA sowie durch unweigerlich auftretende subjektive Ansprüche an die Erfindungshöhe (auch bei den Prüfern) ist dieses Kriterium allerdings nicht immer gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits vergebene Patente machen dies sehr deutlich. In den USA wurde kürzlich ein 2002 beantragtes Patent auf Caps-Lock-Warnungen an IBM vergeben (Patentnummer 6748468). Berühmt berüchtigt ist auch das Amazon-One-Click-Patent (Patentnummer EP0927945B1), dass in den USA sogar vor Gericht Bestand hatte. In Europa ist es allerdings nicht gültig, im Gegensatz zum Fortschrittsbalken (Patentnummer EP0394160) und dem elektronische Einkaufswagen (Patentnummer EP0807891). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings lehnen auch Befürworter von Softwarepatenten solche Trivialpatente ab. Bei der derzeitigen Diskussion um die EU-Richtlinie ist man sich allerdings nicht einig, ob die Formulierungen stark genug sind, um eine gewisse Mindesterfindungshöhe zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO: Noch klarer machen, wieso genau Trivialpatente schlecht / nicht erwünscht sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sperrpatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Patente werden so verfasst, dass sie ein möglichst großes Feld abdecken. Je weiter ein Patent gefasst ist, desto besser sind die Aussichten auf Lizenzzahlungen und somit eine Rentabilität des Patentes. Jede Formulierung einer Patentschrift ist so eine Gratwanderung zwischen so umfassend wie möglich und nur so präzise wie nötig. So hat IBM nicht nur die Caps-Lock-Lampe patentiert (Patentnummer 6748468), sondern gleich alle möglichen Caps-Lock-Warnungen: &amp;quot;The signal may be a visual signal, an audible signal, a tactile signal, an auditory signal, or a combination thereof.&amp;quot;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Patente sind aber so grundlegend und weit gefasst, dass der Patentinhaber seinen Konkurrenten den Eintritt in ein gesammtes Marktsegment verwehren kann. Diese Patente werden daher als Sperrpatente bezeichnet. Bei Softwarepatenten zeigen Sperrpatente besonders starke Auswirkungen, was im Wesentlichen drei Ursachen hat. Zum einen ist die Patentdichte hier wesentlich höher als in den klassischen Gebieten der Technik. Außerdem sind die Laufzeiten von Softwarepatenten nicht der Schnelllebigkeit und Dynamik der Softwarebranche angepasst. Nicht zuletzt bauen sehr viele Patente aufeinander auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Laufzeiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die durch TRIPS (Art. 33) für alle WTO-Staaten verbindliche Patentlaufzeit beträgt 20 Jahre. Jedem Patentinhaber muss es ermöglicht werden, sein Patent mindestens so lange zu verlängern. Bei konventioneller Technik mag dies kein oder nur in Einzelfällen ein Problem sein. Dieser Zeitraum ist allerdings nicht der Dynamik und Schnelllebigkeit der Softwarebranche angepasst. Viele Programme sind schon nach wenigen Jahren hoffnungslos veraltet. Für viele Computernutzer wäre es eine Zumutung, jetzt noch mit Windows ME arbeiten zu müssen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Befürworter von Softwarepatenten, wie die Gesellschaft für Informatik e.V., sprechen sich dafür aus, für Softwarepatente eine spezifische Laufzeit von fünf Jahren einzuführen. (http://idw-online.de/pages/de/news37486 ) Das dies immer noch ein vergleichsweise langer Zeitraum ist, wird am Beispiel von //TODO GUTES BEISPIEL FINDEN deutlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine fünfjährige Laufzeit wirft in auch in der Praxis Probleme auf. So betrug die durchschnittliche Dauer von der Beantragung bis zur Gewährung eines Patents beim EPA 2002 49 Monate. (http://www.hiba.de/index.php?seite=http://www.hiba.de/durchblick/0303/fakt0303.htm ) Auch derzeit werden nur 22% aller Patente innerhalb von drei Jahren erteilt. (http://www.abendblatt.de/daten/2004/06/04/303093.html ) Der Patentschutz gilt ab dem Anmeldetag. So kann es auch bei einer Patentlaufzeit von fünf Jahren vorkommen, dass das Patent schon abgelaufen ist, wenn es erteilt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//WICHTIG?? =&amp;gt; Patent sinnlos, da es so nur noch eine defensive Wirkung hätte, die aber nur aufgrund der Existenz von Patenten sinnvoll ist (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Patent ist nicht nur ein Goldesel. Es verursacht auch Kosten. Recherche- und Beantragungskosten alleine belaufen sich schon auf mehrere zehntausend Euro. Besonders kleine Firmen und Open-Source-Projekte sind davon besonders getroffen. Auch werden Start-Ups erschwert, da sich durch Patente das nötige Startkapital vervielfacht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kommt es zu Patentstreitigkeiten, können die Kosten für Patentverfahren schnell in mehrstellige Millionen-Euro-Bereiche steigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO Statistik einfügen mit 1/4 des Forschungsbudgets geht in Patentoverhead&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO steuerliche Aspekte aus diesem Link in Ausarbeitung? http://www.pl-berichte.de/berichte/softwarepatente.html#ToC14&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
U-Boot-Patente&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drohpotential&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin ist die Patentrecherche problematisch. Wer ein neues Patent anmelden will, der sollte sich vorher erkundigen, ob ein ähnliches Patent nicht bereits erteilt wurde. Auch Programmierer, die überprüfen wollen, ob ihr derzeitiges Projekt bestehende Patente verletzt, sind auf eine Recherche angewiesen. Diese gestaltet sich aufgrund der Verklausulierung vieler Erfindungen als schwierig. Patente sollen schließlich möglichst unkonkret und weit gefasst sein, um einen maximalen Geltungsanspruch zu erzielen. Weiterhin wurden Softwarepatentschriften im Gegensatz zu technischen Patenten vom EPA im Netz nur als Bilddateien zur Verfügung gestellt, wodurch eine Volltextsuche unmöglich wurde, während dies beim amerikanischen PTO seit 1976 Standard ist.  &lt;br /&gt;
Dies alles führt dazu, dass man sich trotz einer Recherche nicht sicher sein kann, kein Patent zu verletzen. Begeht ein Entwickler trotz vorheriger Patentsuche eine Patentverletzung, so handelt es sich um eine bewusste Patentverletzung, die höhere Strafen als eine unbewusste mit sich führt. Daher ist eine Recherche fast schon als gefährlich zu bezeichnen. //TODO Link finden, in dem das genauer steht?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es zwar auch kommerzielle Patentdatenbanken und Recherchedienste, aber besonders kleine oder Open-Source Entwickler können sich diese nicht leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weg durch die Gremien ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2694</id>
		<title>Benutzer:Felix/Ausarbeitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2694"/>
		<updated>2004-12-12T11:40:15Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Kosten */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Patente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die &amp;quot;neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.&amp;quot; (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Europäische&amp;quot; Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf ). Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente  mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Softwarepatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG &amp;quot;Programme für Datenverarbeitungslagen&amp;quot; explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c noch nicht durchsetzbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), dass 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Software-Patente in den USA ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, &amp;quot;PTO&amp;quot;), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf &amp;quot;real-world values&amp;quot; angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1996 folgten dann die vom PTO erlassenen &amp;quot;Examination Guidelines for Computer-Related Inventions&amp;quot;. (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html ) Patentierbar sind seitdem&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)&amp;quot;: Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)&amp;quot;: Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts&amp;quot;: Dies lässt eine umfassende Patentierbarkeit von Software ohne jegliche Auswirkung in der realen Welt zu. Obwohl Algorithmen immer noch nicht patentierbar sind, trifft dies nicht mehr auf deren praktische Anwendung zu. //TODO Beispiel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(//TODO Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese weitgehende Patentierbarkeit von Softwarepatenten hat auch dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), SCO (Unix), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strittige Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Technizität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erfindungshöhe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, d.h., eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen, die über dem bereits Bekannten liegt. Genauer definiert wird dies im EPÜ Art. 56 unter dem Schlagwort &amp;quot;erfinderische Tätigkeit&amp;quot;. Demnach muss sich eine Erfindung &amp;quot;für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik&amp;quot; ergeben. Bedingst durch überlastete Prüfer und mangelnde Kontrollstrukturen beim EPA sowie durch unweigerlich auftretende subjektive Ansprüche an die Erfindungshöhe (auch bei den Prüfern) ist dieses Kriterium allerdings nicht immer gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits vergebene Patente machen dies sehr deutlich. In den USA wurde kürzlich ein 2002 beantragtes Patent auf Caps-Lock-Warnungen an IBM vergeben (Patentnummer 6748468). Berühmt berüchtigt ist auch das Amazon-One-Click-Patent (Patentnummer EP0927945B1), dass in den USA sogar vor Gericht Bestand hatte. In Europa ist es allerdings nicht gültig, im Gegensatz zum Fortschrittsbalken (Patentnummer EP0394160) und dem elektronische Einkaufswagen (Patentnummer EP0807891). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings lehnen auch Befürworter von Softwarepatenten solche Trivialpatente ab. Bei der derzeitigen Diskussion um die EU-Richtlinie ist man sich allerdings nicht einig, ob die Formulierungen stark genug sind, um eine gewisse Mindesterfindungshöhe zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO: Noch klarer machen, wieso genau Trivialpatente schlecht / nicht erwünscht sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sperrpatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Patente werden so verfasst, dass sie ein möglichst großes Feld abdecken. Je weiter ein Patent gefasst ist, desto besser sind die Aussichten auf Lizenzzahlungen und somit eine Rentabilität des Patentes. Jede Formulierung einer Patentschrift ist so eine Gratwanderung zwischen so umfassend wie möglich und nur so präzise wie nötig. So hat IBM nicht nur die Caps-Lock-Lampe patentiert (Patentnummer 6748468), sondern gleich alle möglichen Caps-Lock-Warnungen: &amp;quot;The signal may be a visual signal, an audible signal, a tactile signal, an auditory signal, or a combination thereof.&amp;quot;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Patente sind aber so grundlegend und weit gefasst, dass der Patentinhaber seinen Konkurrenten den Eintritt in ein gesammtes Marktsegment verwehren kann. Diese Patente werden daher als Sperrpatente bezeichnet. Bei Softwarepatenten zeigen Sperrpatente besonders starke Auswirkungen, was im Wesentlichen drei Ursachen hat. Zum einen ist die Patentdichte hier wesentlich höher als in den klassischen Gebieten der Technik. Außerdem sind die Laufzeiten von Softwarepatenten nicht der Schnelllebigkeit und Dynamik der Softwarebranche angepasst. Nicht zuletzt bauen sehr viele Patente aufeinander auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Laufzeiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die durch TRIPS (Art. 33) für alle WTO-Staaten verbindliche Patentlaufzeit beträgt 20 Jahre. Jedem Patentinhaber muss es ermöglicht werden, sein Patent mindestens so lange zu verlängern. Bei konventioneller Technik mag dies kein oder nur in Einzelfällen ein Problem sein. Dieser Zeitraum ist allerdings nicht der Dynamik und Schnelllebigkeit der Softwarebranche angepasst. Viele Programme sind schon nach wenigen Jahren hoffnungslos veraltet. Für viele Computernutzer wäre es eine Zumutung, jetzt noch mit Windows ME arbeiten zu müssen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Befürworter von Softwarepatenten, wie die Gesellschaft für Informatik e.V., sprechen sich dafür aus, für Softwarepatente eine spezifische Laufzeit von fünf Jahren einzuführen. (http://idw-online.de/pages/de/news37486 ) Das dies immer noch ein vergleichsweise langer Zeitraum ist, wird am Beispiel von //TODO GUTES BEISPIEL FINDEN deutlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine fünfjährige Laufzeit wirft in auch in der Praxis Probleme auf. So betrug die durchschnittliche Dauer von der Beantragung bis zur Gewährung eines Patents beim EPA 2002 49 Monate. (http://www.hiba.de/index.php?seite=http://www.hiba.de/durchblick/0303/fakt0303.htm ) Auch derzeit werden nur 22% aller Patente innerhalb von drei Jahren erteilt. (http://www.abendblatt.de/daten/2004/06/04/303093.html ) Der Patentschutz gilt ab dem Anmeldetag. So kann es auch bei einer Patentlaufzeit von fünf Jahren vorkommen, dass das Patent schon abgelaufen ist, wenn es erteilt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//WICHTIG?? =&amp;gt; Patent sinnlos, da es so nur noch eine defensive Wirkung hätte, die aber nur aufgrund der Existenz von Patenten sinnvoll ist (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Patent ist nicht nur ein Goldesel. Es verursacht auch Kosten. Recherche- und Beantragungskosten alleine belaufen sich schon auf mehrere zehntausend Euro. Besonders kleine Firmen und Open-Source-Projekte sind davon besonders getroffen. Auch werden Start-Ups erschwert, da sich durch Patente das nötige Startkapital vervielfacht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kommt es zu Patentstreitigkeiten, können die Kosten für Patentverfahren schnell in mehrstellige Millionen-Euro-Bereiche steigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO Statistik einfügen mit 1/4 des Forschungsbudgets geht in Patentoverhead&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO steuerliche Aspekte aus diesem Link in Ausarbeitung? http://www.pl-berichte.de/berichte/softwarepatente.html#ToC14&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
U-Boot-Patente&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drohpotential&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin ist die Patentrecherche problematisch. Wer ein neues Patent anmelden will, der sollte sich vorher erkundigen, ob ein ähnliches Patent nicht bereits erteilt wurde. Auch Programmierer, die überprüfen wollen, ob ihr derzeitiges Projekt bestehende Patente verletzt, sind auf eine Recherche angewiesen. Diese gestaltet sich aufgrund der Verklausulierung vieler Erfindungen als schwierig. Patente sollen schließlich möglichst unkonkret und weit gefasst sein, um einen maximalen Geltungsanspruch zu erzielen. Weiterhin wurden Softwarepatentschriften im Gegensatz zu technischen Patenten vom EPA im Netz nur als Bilddateien zur Verfügung gestellt, wodurch eine Volltextsuche unmöglich wurde, während dies beim amerikanischen PTO seit 1976 Standard ist.  &lt;br /&gt;
Dies alles führt dazu, dass man sich trotz einer Recherche nicht sicher sein kann, kein Patent zu verletzen. Begeht ein Entwickler trotz vorheriger Patentsuche eine Patentverletzung, so handelt es sich um eine bewusste Patentverletzung, die höhere Strafen als eine unbewusste mit sich führt. Daher ist eine Recherche fast schon als gefährlich zu bezeichnen. //TODO Link finden, in dem das genauer steht?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es zwar auch kommerzielle Patentdatenbanken und Recherchedienste, aber besonders kleine oder Open-Source Entwickler können sich diese nicht leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weg durch die Gremien ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2693</id>
		<title>Benutzer:Felix/Ausarbeitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2693"/>
		<updated>2004-12-12T11:38:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Kosten */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Patente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die &amp;quot;neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.&amp;quot; (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Europäische&amp;quot; Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf ). Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente  mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Softwarepatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG &amp;quot;Programme für Datenverarbeitungslagen&amp;quot; explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c noch nicht durchsetzbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), dass 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Software-Patente in den USA ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, &amp;quot;PTO&amp;quot;), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf &amp;quot;real-world values&amp;quot; angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1996 folgten dann die vom PTO erlassenen &amp;quot;Examination Guidelines for Computer-Related Inventions&amp;quot;. (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html ) Patentierbar sind seitdem&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)&amp;quot;: Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)&amp;quot;: Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts&amp;quot;: Dies lässt eine umfassende Patentierbarkeit von Software ohne jegliche Auswirkung in der realen Welt zu. Obwohl Algorithmen immer noch nicht patentierbar sind, trifft dies nicht mehr auf deren praktische Anwendung zu. //TODO Beispiel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(//TODO Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese weitgehende Patentierbarkeit von Softwarepatenten hat auch dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), SCO (Unix), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strittige Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Technizität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erfindungshöhe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, d.h., eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen, die über dem bereits Bekannten liegt. Genauer definiert wird dies im EPÜ Art. 56 unter dem Schlagwort &amp;quot;erfinderische Tätigkeit&amp;quot;. Demnach muss sich eine Erfindung &amp;quot;für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik&amp;quot; ergeben. Bedingst durch überlastete Prüfer und mangelnde Kontrollstrukturen beim EPA sowie durch unweigerlich auftretende subjektive Ansprüche an die Erfindungshöhe (auch bei den Prüfern) ist dieses Kriterium allerdings nicht immer gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits vergebene Patente machen dies sehr deutlich. In den USA wurde kürzlich ein 2002 beantragtes Patent auf Caps-Lock-Warnungen an IBM vergeben (Patentnummer 6748468). Berühmt berüchtigt ist auch das Amazon-One-Click-Patent (Patentnummer EP0927945B1), dass in den USA sogar vor Gericht Bestand hatte. In Europa ist es allerdings nicht gültig, im Gegensatz zum Fortschrittsbalken (Patentnummer EP0394160) und dem elektronische Einkaufswagen (Patentnummer EP0807891). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings lehnen auch Befürworter von Softwarepatenten solche Trivialpatente ab. Bei der derzeitigen Diskussion um die EU-Richtlinie ist man sich allerdings nicht einig, ob die Formulierungen stark genug sind, um eine gewisse Mindesterfindungshöhe zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO: Noch klarer machen, wieso genau Trivialpatente schlecht / nicht erwünscht sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sperrpatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Patente werden so verfasst, dass sie ein möglichst großes Feld abdecken. Je weiter ein Patent gefasst ist, desto besser sind die Aussichten auf Lizenzzahlungen und somit eine Rentabilität des Patentes. Jede Formulierung einer Patentschrift ist so eine Gratwanderung zwischen so umfassend wie möglich und nur so präzise wie nötig. So hat IBM nicht nur die Caps-Lock-Lampe patentiert (Patentnummer 6748468), sondern gleich alle möglichen Caps-Lock-Warnungen: &amp;quot;The signal may be a visual signal, an audible signal, a tactile signal, an auditory signal, or a combination thereof.&amp;quot;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Patente sind aber so grundlegend und weit gefasst, dass der Patentinhaber seinen Konkurrenten den Eintritt in ein gesammtes Marktsegment verwehren kann. Diese Patente werden daher als Sperrpatente bezeichnet. Bei Softwarepatenten zeigen Sperrpatente besonders starke Auswirkungen, was im Wesentlichen drei Ursachen hat. Zum einen ist die Patentdichte hier wesentlich höher als in den klassischen Gebieten der Technik. Außerdem sind die Laufzeiten von Softwarepatenten nicht der Schnelllebigkeit und Dynamik der Softwarebranche angepasst. Nicht zuletzt bauen sehr viele Patente aufeinander auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Laufzeiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die durch TRIPS (Art. 33) für alle WTO-Staaten verbindliche Patentlaufzeit beträgt 20 Jahre. Jedem Patentinhaber muss es ermöglicht werden, sein Patent mindestens so lange zu verlängern. Bei konventioneller Technik mag dies kein oder nur in Einzelfällen ein Problem sein. Dieser Zeitraum ist allerdings nicht der Dynamik und Schnelllebigkeit der Softwarebranche angepasst. Viele Programme sind schon nach wenigen Jahren hoffnungslos veraltet. Für viele Computernutzer wäre es eine Zumutung, jetzt noch mit Windows ME arbeiten zu müssen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Befürworter von Softwarepatenten, wie die Gesellschaft für Informatik e.V., sprechen sich dafür aus, für Softwarepatente eine spezifische Laufzeit von fünf Jahren einzuführen. (http://idw-online.de/pages/de/news37486 ) Das dies immer noch ein vergleichsweise langer Zeitraum ist, wird am Beispiel von //TODO GUTES BEISPIEL FINDEN deutlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine fünfjährige Laufzeit wirft in auch in der Praxis Probleme auf. So betrug die durchschnittliche Dauer von der Beantragung bis zur Gewährung eines Patents beim EPA 2002 49 Monate. (http://www.hiba.de/index.php?seite=http://www.hiba.de/durchblick/0303/fakt0303.htm ) Auch derzeit werden nur 22% aller Patente innerhalb von drei Jahren erteilt. (http://www.abendblatt.de/daten/2004/06/04/303093.html ) Der Patentschutz gilt ab dem Anmeldetag. So kann es auch bei einer Patentlaufzeit von fünf Jahren vorkommen, dass das Patent schon abgelaufen ist, wenn es erteilt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//WICHTIG?? =&amp;gt; Patent sinnlos, da es so nur noch eine defensive Wirkung hätte, die aber nur aufgrund der Existenz von Patenten sinnvoll ist (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Patent ist nicht nur ein Goldesel. Es verursacht auch Kosten. Recherche- und Beantragungskosten alleine belaufen sich schon auf mehrere zehntausend Euro. Besonders kleine Firmen und Open-Source-Projekte sind davon besonders getroffen. Auch werden Start-Ups erschwert, da sich durch Patente das nötige Startkapital vervielfacht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kommt es zu Patentstreitigkeiten, können die Kosten für Patentverfahren schnell in mehrstellige Millionen-Euro-Bereiche steigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO Statistik einfügen mit 1/4 des Forschungsbudgets geht in Patentoverhead&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
U-Boot-Patente&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drohpotential&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin ist die Patentrecherche problematisch. Wer ein neues Patent anmelden will, der sollte sich vorher erkundigen, ob ein ähnliches Patent nicht bereits erteilt wurde. Auch Programmierer, die überprüfen wollen, ob ihr derzeitiges Projekt bestehende Patente verletzt, sind auf eine Recherche angewiesen. Diese gestaltet sich aufgrund der Verklausulierung vieler Erfindungen als schwierig. Patente sollen schließlich möglichst unkonkret und weit gefasst sein, um einen maximalen Geltungsanspruch zu erzielen. Weiterhin wurden Softwarepatentschriften im Gegensatz zu technischen Patenten vom EPA im Netz nur als Bilddateien zur Verfügung gestellt, wodurch eine Volltextsuche unmöglich wurde, während dies beim amerikanischen PTO seit 1976 Standard ist.  &lt;br /&gt;
Dies alles führt dazu, dass man sich trotz einer Recherche nicht sicher sein kann, kein Patent zu verletzen. Begeht ein Entwickler trotz vorheriger Patentsuche eine Patentverletzung, so handelt es sich um eine bewusste Patentverletzung, die höhere Strafen als eine unbewusste mit sich führt. Daher ist eine Recherche fast schon als gefährlich zu bezeichnen. //TODO Link finden, in dem das genauer steht?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es zwar auch kommerzielle Patentdatenbanken und Recherchedienste, aber besonders kleine oder Open-Source Entwickler können sich diese nicht leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weg durch die Gremien ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2692</id>
		<title>Benutzer:Felix/Ausarbeitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2692"/>
		<updated>2004-12-11T16:21:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Unsicherheit */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Patente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die &amp;quot;neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.&amp;quot; (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Europäische&amp;quot; Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf ). Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente  mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Softwarepatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG &amp;quot;Programme für Datenverarbeitungslagen&amp;quot; explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c noch nicht durchsetzbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), dass 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Software-Patente in den USA ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, &amp;quot;PTO&amp;quot;), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf &amp;quot;real-world values&amp;quot; angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1996 folgten dann die vom PTO erlassenen &amp;quot;Examination Guidelines for Computer-Related Inventions&amp;quot;. (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html ) Patentierbar sind seitdem&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)&amp;quot;: Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)&amp;quot;: Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts&amp;quot;: Dies lässt eine umfassende Patentierbarkeit von Software ohne jegliche Auswirkung in der realen Welt zu. Obwohl Algorithmen immer noch nicht patentierbar sind, trifft dies nicht mehr auf deren praktische Anwendung zu. //TODO Beispiel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(//TODO Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese weitgehende Patentierbarkeit von Softwarepatenten hat auch dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), SCO (Unix), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strittige Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Technizität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erfindungshöhe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, d.h., eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen, die über dem bereits Bekannten liegt. Genauer definiert wird dies im EPÜ Art. 56 unter dem Schlagwort &amp;quot;erfinderische Tätigkeit&amp;quot;. Demnach muss sich eine Erfindung &amp;quot;für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik&amp;quot; ergeben. Bedingst durch überlastete Prüfer und mangelnde Kontrollstrukturen beim EPA sowie durch unweigerlich auftretende subjektive Ansprüche an die Erfindungshöhe (auch bei den Prüfern) ist dieses Kriterium allerdings nicht immer gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits vergebene Patente machen dies sehr deutlich. In den USA wurde kürzlich ein 2002 beantragtes Patent auf Caps-Lock-Warnungen an IBM vergeben (Patentnummer 6748468). Berühmt berüchtigt ist auch das Amazon-One-Click-Patent (Patentnummer EP0927945B1), dass in den USA sogar vor Gericht Bestand hatte. In Europa ist es allerdings nicht gültig, im Gegensatz zum Fortschrittsbalken (Patentnummer EP0394160) und dem elektronische Einkaufswagen (Patentnummer EP0807891). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings lehnen auch Befürworter von Softwarepatenten solche Trivialpatente ab. Bei der derzeitigen Diskussion um die EU-Richtlinie ist man sich allerdings nicht einig, ob die Formulierungen stark genug sind, um eine gewisse Mindesterfindungshöhe zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO: Noch klarer machen, wieso genau Trivialpatente schlecht / nicht erwünscht sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sperrpatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Patente werden so verfasst, dass sie ein möglichst großes Feld abdecken. Je weiter ein Patent gefasst ist, desto besser sind die Aussichten auf Lizenzzahlungen und somit eine Rentabilität des Patentes. Jede Formulierung einer Patentschrift ist so eine Gratwanderung zwischen so umfassend wie möglich und nur so präzise wie nötig. So hat IBM nicht nur die Caps-Lock-Lampe patentiert (Patentnummer 6748468), sondern gleich alle möglichen Caps-Lock-Warnungen: &amp;quot;The signal may be a visual signal, an audible signal, a tactile signal, an auditory signal, or a combination thereof.&amp;quot;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Patente sind aber so grundlegend und weit gefasst, dass der Patentinhaber seinen Konkurrenten den Eintritt in ein gesammtes Marktsegment verwehren kann. Diese Patente werden daher als Sperrpatente bezeichnet. Bei Softwarepatenten zeigen Sperrpatente besonders starke Auswirkungen, was im Wesentlichen drei Ursachen hat. Zum einen ist die Patentdichte hier wesentlich höher als in den klassischen Gebieten der Technik. Außerdem sind die Laufzeiten von Softwarepatenten nicht der Schnelllebigkeit und Dynamik der Softwarebranche angepasst. Nicht zuletzt bauen sehr viele Patente aufeinander auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Laufzeiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die durch TRIPS (Art. 33) für alle WTO-Staaten verbindliche Patentlaufzeit beträgt 20 Jahre. Jedem Patentinhaber muss es ermöglicht werden, sein Patent mindestens so lange zu verlängern. Bei konventioneller Technik mag dies kein oder nur in Einzelfällen ein Problem sein. Dieser Zeitraum ist allerdings nicht der Dynamik und Schnelllebigkeit der Softwarebranche angepasst. Viele Programme sind schon nach wenigen Jahren hoffnungslos veraltet. Für viele Computernutzer wäre es eine Zumutung, jetzt noch mit Windows ME arbeiten zu müssen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Befürworter von Softwarepatenten, wie die Gesellschaft für Informatik e.V., sprechen sich dafür aus, für Softwarepatente eine spezifische Laufzeit von fünf Jahren einzuführen. (http://idw-online.de/pages/de/news37486 ) Das dies immer noch ein vergleichsweise langer Zeitraum ist, wird am Beispiel von //TODO GUTES BEISPIEL FINDEN deutlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine fünfjährige Laufzeit wirft in auch in der Praxis Probleme auf. So betrug die durchschnittliche Dauer von der Beantragung bis zur Gewährung eines Patents beim EPA 2002 49 Monate. (http://www.hiba.de/index.php?seite=http://www.hiba.de/durchblick/0303/fakt0303.htm ) Auch derzeit werden nur 22% aller Patente innerhalb von drei Jahren erteilt. (http://www.abendblatt.de/daten/2004/06/04/303093.html ) Der Patentschutz gilt ab dem Anmeldetag. So kann es auch bei einer Patentlaufzeit von fünf Jahren vorkommen, dass das Patent schon abgelaufen ist, wenn es erteilt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//WICHTIG?? =&amp;gt; Patent sinnlos, da es so nur noch eine defensive Wirkung hätte, die aber nur aufgrund der Existenz von Patenten sinnvoll ist (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Patent ist nicht nur ein Goldesel. Es verursacht auch Kosten. Recherche- und Beantragungskosten alleine belaufen sich schon auf mehrere zehntausend Euro. Bei Patentstreitigkeiten können die Kosten für Patentverfahren schnell in mehrstellige Millionen-Euro-Bereiche steigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO Statistik einfügen mit 1/4 des Forschungsbudgets geht in Patentoverhead&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
U-Boot-Patente&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drohpotential&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin ist die Patentrecherche problematisch. Wer ein neues Patent anmelden will, der sollte sich vorher erkundigen, ob ein ähnliches Patent nicht bereits erteilt wurde. Auch Programmierer, die überprüfen wollen, ob ihr derzeitiges Projekt bestehende Patente verletzt, sind auf eine Recherche angewiesen. Diese gestaltet sich aufgrund der Verklausulierung vieler Erfindungen als schwierig. Patente sollen schließlich möglichst unkonkret und weit gefasst sein, um einen maximalen Geltungsanspruch zu erzielen. Weiterhin wurden Softwarepatentschriften im Gegensatz zu technischen Patenten vom EPA im Netz nur als Bilddateien zur Verfügung gestellt, wodurch eine Volltextsuche unmöglich wurde, während dies beim amerikanischen PTO seit 1976 Standard ist.  &lt;br /&gt;
Dies alles führt dazu, dass man sich trotz einer Recherche nicht sicher sein kann, kein Patent zu verletzen. Begeht ein Entwickler trotz vorheriger Patentsuche eine Patentverletzung, so handelt es sich um eine bewusste Patentverletzung, die höhere Strafen als eine unbewusste mit sich führt. Daher ist eine Recherche fast schon als gefährlich zu bezeichnen. //TODO Link finden, in dem das genauer steht?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es zwar auch kommerzielle Patentdatenbanken und Recherchedienste, aber besonders kleine oder Open-Source Entwickler können sich diese nicht leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weg durch die Gremien ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2691</id>
		<title>Benutzer:Felix/Ausarbeitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2691"/>
		<updated>2004-12-11T15:44:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Kosten */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Patente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die &amp;quot;neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.&amp;quot; (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Europäische&amp;quot; Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf ). Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente  mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Softwarepatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG &amp;quot;Programme für Datenverarbeitungslagen&amp;quot; explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c noch nicht durchsetzbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), dass 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Software-Patente in den USA ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, &amp;quot;PTO&amp;quot;), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf &amp;quot;real-world values&amp;quot; angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1996 folgten dann die vom PTO erlassenen &amp;quot;Examination Guidelines for Computer-Related Inventions&amp;quot;. (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html ) Patentierbar sind seitdem&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)&amp;quot;: Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)&amp;quot;: Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts&amp;quot;: Dies lässt eine umfassende Patentierbarkeit von Software ohne jegliche Auswirkung in der realen Welt zu. Obwohl Algorithmen immer noch nicht patentierbar sind, trifft dies nicht mehr auf deren praktische Anwendung zu. //TODO Beispiel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(//TODO Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese weitgehende Patentierbarkeit von Softwarepatenten hat auch dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), SCO (Unix), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strittige Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Technizität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erfindungshöhe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, d.h., eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen, die über dem bereits Bekannten liegt. Genauer definiert wird dies im EPÜ Art. 56 unter dem Schlagwort &amp;quot;erfinderische Tätigkeit&amp;quot;. Demnach muss sich eine Erfindung &amp;quot;für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik&amp;quot; ergeben. Bedingst durch überlastete Prüfer und mangelnde Kontrollstrukturen beim EPA sowie durch unweigerlich auftretende subjektive Ansprüche an die Erfindungshöhe (auch bei den Prüfern) ist dieses Kriterium allerdings nicht immer gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits vergebene Patente machen dies sehr deutlich. In den USA wurde kürzlich ein 2002 beantragtes Patent auf Caps-Lock-Warnungen an IBM vergeben (Patentnummer 6748468). Berühmt berüchtigt ist auch das Amazon-One-Click-Patent (Patentnummer EP0927945B1), dass in den USA sogar vor Gericht Bestand hatte. In Europa ist es allerdings nicht gültig, im Gegensatz zum Fortschrittsbalken (Patentnummer EP0394160) und dem elektronische Einkaufswagen (Patentnummer EP0807891). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings lehnen auch Befürworter von Softwarepatenten solche Trivialpatente ab. Bei der derzeitigen Diskussion um die EU-Richtlinie ist man sich allerdings nicht einig, ob die Formulierungen stark genug sind, um eine gewisse Mindesterfindungshöhe zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO: Noch klarer machen, wieso genau Trivialpatente schlecht / nicht erwünscht sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sperrpatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Patente werden so verfasst, dass sie ein möglichst großes Feld abdecken. Je weiter ein Patent gefasst ist, desto besser sind die Aussichten auf Lizenzzahlungen und somit eine Rentabilität des Patentes. Jede Formulierung einer Patentschrift ist so eine Gratwanderung zwischen so umfassend wie möglich und nur so präzise wie nötig. So hat IBM nicht nur die Caps-Lock-Lampe patentiert (Patentnummer 6748468), sondern gleich alle möglichen Caps-Lock-Warnungen: &amp;quot;The signal may be a visual signal, an audible signal, a tactile signal, an auditory signal, or a combination thereof.&amp;quot;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Patente sind aber so grundlegend und weit gefasst, dass der Patentinhaber seinen Konkurrenten den Eintritt in ein gesammtes Marktsegment verwehren kann. Diese Patente werden daher als Sperrpatente bezeichnet. Bei Softwarepatenten zeigen Sperrpatente besonders starke Auswirkungen, was im Wesentlichen drei Ursachen hat. Zum einen ist die Patentdichte hier wesentlich höher als in den klassischen Gebieten der Technik. Außerdem sind die Laufzeiten von Softwarepatenten nicht der Schnelllebigkeit und Dynamik der Softwarebranche angepasst. Nicht zuletzt bauen sehr viele Patente aufeinander auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Laufzeiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die durch TRIPS (Art. 33) für alle WTO-Staaten verbindliche Patentlaufzeit beträgt 20 Jahre. Jedem Patentinhaber muss es ermöglicht werden, sein Patent mindestens so lange zu verlängern. Bei konventioneller Technik mag dies kein oder nur in Einzelfällen ein Problem sein. Dieser Zeitraum ist allerdings nicht der Dynamik und Schnelllebigkeit der Softwarebranche angepasst. Viele Programme sind schon nach wenigen Jahren hoffnungslos veraltet. Für viele Computernutzer wäre es eine Zumutung, jetzt noch mit Windows ME arbeiten zu müssen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Befürworter von Softwarepatenten, wie die Gesellschaft für Informatik e.V., sprechen sich dafür aus, für Softwarepatente eine spezifische Laufzeit von fünf Jahren einzuführen. (http://idw-online.de/pages/de/news37486 ) Das dies immer noch ein vergleichsweise langer Zeitraum ist, wird am Beispiel von //TODO GUTES BEISPIEL FINDEN deutlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine fünfjährige Laufzeit wirft in auch in der Praxis Probleme auf. So betrug die durchschnittliche Dauer von der Beantragung bis zur Gewährung eines Patents beim EPA 2002 49 Monate. (http://www.hiba.de/index.php?seite=http://www.hiba.de/durchblick/0303/fakt0303.htm ) Auch derzeit werden nur 22% aller Patente innerhalb von drei Jahren erteilt. (http://www.abendblatt.de/daten/2004/06/04/303093.html ) Der Patentschutz gilt ab dem Anmeldetag. So kann es auch bei einer Patentlaufzeit von fünf Jahren vorkommen, dass das Patent schon abgelaufen ist, wenn es erteilt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//WICHTIG?? =&amp;gt; Patent sinnlos, da es so nur noch eine defensive Wirkung hätte, die aber nur aufgrund der Existenz von Patenten sinnvoll ist (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Patent ist nicht nur ein Goldesel. Es verursacht auch Kosten. Recherche- und Beantragungskosten alleine belaufen sich schon auf mehrere zehntausend Euro. Bei Patentstreitigkeiten können die Kosten für Patentverfahren schnell in mehrstellige Millionen-Euro-Bereiche steigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO Statistik einfügen mit 1/4 des Forschungsbudgets geht in Patentoverhead&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weg durch die Gremien ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
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	<entry>
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		<title>Benutzer:Felix/Ausarbeitung</title>
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		<updated>2004-12-11T14:25:06Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Kosten */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Patente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die &amp;quot;neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.&amp;quot; (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Europäische&amp;quot; Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf ). Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente  mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Softwarepatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG &amp;quot;Programme für Datenverarbeitungslagen&amp;quot; explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c noch nicht durchsetzbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), dass 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Software-Patente in den USA ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, &amp;quot;PTO&amp;quot;), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf &amp;quot;real-world values&amp;quot; angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1996 folgten dann die vom PTO erlassenen &amp;quot;Examination Guidelines for Computer-Related Inventions&amp;quot;. (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html ) Patentierbar sind seitdem&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)&amp;quot;: Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)&amp;quot;: Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts&amp;quot;: Dies lässt eine umfassende Patentierbarkeit von Software ohne jegliche Auswirkung in der realen Welt zu. Obwohl Algorithmen immer noch nicht patentierbar sind, trifft dies nicht mehr auf deren praktische Anwendung zu. //TODO Beispiel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(//TODO Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese weitgehende Patentierbarkeit von Softwarepatenten hat auch dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), SCO (Unix), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strittige Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Technizität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erfindungshöhe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, d.h., eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen, die über dem bereits Bekannten liegt. Genauer definiert wird dies im EPÜ Art. 56 unter dem Schlagwort &amp;quot;erfinderische Tätigkeit&amp;quot;. Demnach muss sich eine Erfindung &amp;quot;für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik&amp;quot; ergeben. Bedingst durch überlastete Prüfer und mangelnde Kontrollstrukturen beim EPA sowie durch unweigerlich auftretende subjektive Ansprüche an die Erfindungshöhe (auch bei den Prüfern) ist dieses Kriterium allerdings nicht immer gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits vergebene Patente machen dies sehr deutlich. In den USA wurde kürzlich ein 2002 beantragtes Patent auf Caps-Lock-Warnungen an IBM vergeben (Patentnummer 6748468). Berühmt berüchtigt ist auch das Amazon-One-Click-Patent (Patentnummer EP0927945B1), dass in den USA sogar vor Gericht Bestand hatte. In Europa ist es allerdings nicht gültig, im Gegensatz zum Fortschrittsbalken (Patentnummer EP0394160) und dem elektronische Einkaufswagen (Patentnummer EP0807891). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings lehnen auch Befürworter von Softwarepatenten solche Trivialpatente ab. Bei der derzeitigen Diskussion um die EU-Richtlinie ist man sich allerdings nicht einig, ob die Formulierungen stark genug sind, um eine gewisse Mindesterfindungshöhe zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO: Noch klarer machen, wieso genau Trivialpatente schlecht / nicht erwünscht sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sperrpatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Patente werden so verfasst, dass sie ein möglichst großes Feld abdecken. Je weiter ein Patent gefasst ist, desto besser sind die Aussichten auf Lizenzzahlungen und somit eine Rentabilität des Patentes. Jede Formulierung einer Patentschrift ist so eine Gratwanderung zwischen so umfassend wie möglich und nur so präzise wie nötig. So hat IBM nicht nur die Caps-Lock-Lampe patentiert (Patentnummer 6748468), sondern gleich alle möglichen Caps-Lock-Warnungen: &amp;quot;The signal may be a visual signal, an audible signal, a tactile signal, an auditory signal, or a combination thereof.&amp;quot;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Patente sind aber so grundlegend und weit gefasst, dass der Patentinhaber seinen Konkurrenten den Eintritt in ein gesammtes Marktsegment verwehren kann. Diese Patente werden daher als Sperrpatente bezeichnet. Bei Softwarepatenten zeigen Sperrpatente besonders starke Auswirkungen, was im Wesentlichen drei Ursachen hat. Zum einen ist die Patentdichte hier wesentlich höher als in den klassischen Gebieten der Technik. Außerdem sind die Laufzeiten von Softwarepatenten nicht der Schnelllebigkeit und Dynamik der Softwarebranche angepasst. Nicht zuletzt bauen sehr viele Patente aufeinander auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Laufzeiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die durch TRIPS (Art. 33) für alle WTO-Staaten verbindliche Patentlaufzeit beträgt 20 Jahre. Jedem Patentinhaber muss es ermöglicht werden, sein Patent mindestens so lange zu verlängern. Bei konventioneller Technik mag dies kein oder nur in Einzelfällen ein Problem sein. Dieser Zeitraum ist allerdings nicht der Dynamik und Schnelllebigkeit der Softwarebranche angepasst. Viele Programme sind schon nach wenigen Jahren hoffnungslos veraltet. Für viele Computernutzer wäre es eine Zumutung, jetzt noch mit Windows ME arbeiten zu müssen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Befürworter von Softwarepatenten, wie die Gesellschaft für Informatik e.V., sprechen sich dafür aus, für Softwarepatente eine spezifische Laufzeit von fünf Jahren einzuführen. (http://idw-online.de/pages/de/news37486 ) Das dies immer noch ein vergleichsweise langer Zeitraum ist, wird am Beispiel von //TODO GUTES BEISPIEL FINDEN deutlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine fünfjährige Laufzeit wirft in auch in der Praxis Probleme auf. So betrug die durchschnittliche Dauer von der Beantragung bis zur Gewährung eines Patents beim EPA 2002 49 Monate. (http://www.hiba.de/index.php?seite=http://www.hiba.de/durchblick/0303/fakt0303.htm ) Auch derzeit werden nur 22% aller Patente innerhalb von drei Jahren erteilt. (http://www.abendblatt.de/daten/2004/06/04/303093.html ) Der Patentschutz gilt ab dem Anmeldetag. So kann es auch bei einer Patentlaufzeit von fünf Jahren vorkommen, dass das Patent schon abgelaufen ist, wenn es erteilt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//WICHTIG?? =&amp;gt; Patent sinnlos, da es so nur noch eine defensive Wirkung hätte, die aber nur aufgrund der Existenz von Patenten sinnvoll ist (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Patent ist nicht nur ein Goldesel. Es verursacht auch Kosten. Recherche- und Beantragungskosten alleine belaufen sich schon auf mehrere zehntausend Euro. Bei Patentstritigkeiten können ie Kosten für Patentverfahren schnell in mehrstellige Millionen-Euro-Bereiche steigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weg durch die Gremien ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/SoftwarePatenteVortrag&amp;diff=2536</id>
		<title>Benutzer:Felix/SoftwarePatenteVortrag</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/SoftwarePatenteVortrag&amp;diff=2536"/>
		<updated>2004-12-11T14:01:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Vortragsnotizen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Start mit: http://www.userfriendly.org/cartoons/archives/00mar/20000305.html&lt;br /&gt;
und / oder http://webshop.ffii.org/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Terminologie ==&lt;br /&gt;
* wikipedia:patent &amp;quot;Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht, das ein zeitlich begrenztes ausschließliches  Recht (Monopol) zur gewerblichen Nutzung eines technischen Verfahrens oder eines technischen Produkts gewährt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
**	wikipedia:patent, information rules &lt;br /&gt;
***		Verschiedene theorien wieso patente gut für die gesellschaft sind:&lt;br /&gt;
****			eigentum, belohnung, veröffentlichung und am wichtigsten: ansporntheorie&lt;br /&gt;
***		Immer nur diese Theorien können als grundlage einer Argumentation dienen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Überleitung zu Streitpunkten ==&lt;br /&gt;
In Deutschland gibt es historisch gesehen keine Patente auf Software. Die klassische&lt;br /&gt;
Sicht ist, dass Software letztlich aus Algorithmen besteht, also Mathematik. Mathematisches&lt;br /&gt;
kann aber nicht &amp;quot;erfunden&amp;quot; werden (und ist daher nicht patentierbar), sondern ist logisch&lt;br /&gt;
zwingend ableitbar und wird daher nur &amp;quot;entdeckt&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der bis heute gültigen European Patent Convention wurden 1973 Patente auf Software ausgeschlossen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Artikel 52: Patentfähige Erfindungen&lt;br /&gt;
  (...)&lt;br /&gt;
  (2) Als Erfindungen im Sinn des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen:&lt;br /&gt;
     (...)&lt;br /&gt;
     c) Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder&lt;br /&gt;
        für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen; (...)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Europäische Patentamt jedoch 2000 den Begriff der &amp;quot;computerimplementierten&lt;br /&gt;
Erfindungen&amp;quot; eingeführt. Damit ist Software letztlich patentierbar.&lt;br /&gt;
&amp;quot;The expression &amp;quot;computer-implemented inventions&amp;quot; is intended to cover claims&lt;br /&gt;
which specify computers, computer networks or other conventional programmable&lt;br /&gt;
digital apparatus whereby prima facie the novel features of the claimed&lt;br /&gt;
invention are realised by means of a new program or programs. Such claims may&lt;br /&gt;
take the form of a method of operating said conventional apparatus, the&lt;br /&gt;
apparatus set up to execute the method (loaded with the program), or, following&lt;br /&gt;
T1173/97, the program itself.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offensichtlich wird hier der legale Rahmen durch die Vergabepraxis sehr stark&lt;br /&gt;
gedehnt. Weiterhin unterliegen alle Patente den nationalen Patentgesetzen, die z.T.&lt;br /&gt;
unterschiedlich sind.&lt;br /&gt;
Daher gibt es derzeit Bestrebungen, das Patentrecht zu harmonisieren und an die&lt;br /&gt;
derzeitige Praxis anzupassen, was auch die Aktualität des Themas zeigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Streitpunkte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Trivialpatente ===&lt;br /&gt;
=== Stand der Technik ===&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== EU-Gremien / Ablauf ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtig sind insbesondere zwei Akteure: Der europäische Rat, bestehend aus den Staatschefs der EU-Mitgliedsstaaten, sowie das europäische Parlament mit gewählten Abgeordneten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der europäische Rat hat im November 2002 einer Richtlinie zugestimmt, die sehr weitgehend mit den Vorstellungen des europäischen Patentamtes übereinstimmt. Dieser Vorlage muss das europäische Parlament  zustimmen. Im September 2003 wurde dort jedoch nur ein stark veränderter Vorschlag angenommen, der im wesentlichen darauf abzielt, die Patentierbarkeit von Software weitgehend zu begrenzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jetzt muss der europäische Rat erneut darüber beschließen, was aber derzeit offiziell an Übersetzungsschwierigkeiten scheitert. Zudem ist die Diskussion im Rat auch wieder neu entfacht worden, nachdem sich z.B. Polen gegen den Vorschlag gewandt haben. In einem ersten Meinungsbild hatte der Rat jedoch im Mai 2004 die Änderungen des europäischen Parlaments abgelehnt und die eigene Richtlinie bestätigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald der Rat erneut abgestimmt hat, ist wieder das Parlament an der Reihe. Sollte es zu keiner Einigung kommen, gibt es ein Vermittlungsverfahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Verbesserungsvorschläge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hintergrund ==&lt;br /&gt;
* BGH&lt;br /&gt;
** wikipedia:softwarpatente: Die im EPÜ genannten Ausschlüsse von der Patentierbarkeit, insbesondere für Computerprogamme, finden sich in § 1 des deutschen Patentgesetzes (PatG) wieder. Die Technizität einer Erfindung, die Voraussetzung für eine Patentierung ist, ist nach deutscher Rechtsprechung dadurch gekennzeichnet, dass sich die Erfindung zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges des Einsatzes von Naturkräften bedient. Nach nunmehr wohl als ständig zu bezeichnender Rechtsprechung des Bundespatentgerichtes und des Bundesgerichtshofes ist die lediglich bestimmungsgemäße Benutzung eines Computers kein Einsatz von Elektrizität als Naturkraft. In Grenzfällen, wie bei Methoden zur Druckwegoptimierung oder zur Speicherverwaltung, kam es dennoch zu umstrittenen Interpretationen, nach denen beispielsweise eine Reduzierung des Speicherverbrauches bereits Technizität herstellt.&lt;br /&gt;
* Allg. Unsicherheit&lt;br /&gt;
** 3/4 der etwa 30.000 Softwarepatente in DE / EU (wann?) sind nicht von deutschen / EU firmen (http://www.governet.de/themen/urheberrecht/29235.html)&lt;br /&gt;
** Ungeklärt was patentierbar ist (grauzone), ungeklärt was patentiert ist, viele trivialpatente&lt;br /&gt;
* EPA-Vergabepraxis&lt;br /&gt;
** wikipedia:Europäisches_Patentamt: Fakten: &#039;&#039;&#039;Kein&#039;&#039;&#039; EU-Organ, 29 Länder gehören dazu, finanziert sich aus patenteinnahmen, davon hälfte an beteiligte nationen, rest für sich selbst&lt;br /&gt;
*** Die Kosten für eine Patenterteilung betragen durchschnittlich DM  60 000, das Amt erhält davon etwa DM 10.000 pro Patent. (http://archiv.greenpeace.de/GP_DOK_3P/HINTERGR/C05HI71.HTM, 2000)&lt;br /&gt;
*** http://swpat.ffii.org/akteure/epa/index.de.html#exam&lt;br /&gt;
*** http://swpat.ffii.org/akteure/epa/index.de.html  Patente als lzw-komprimiertes bild in pdf gespeichert -&amp;gt; nicht von Suchmaschinen durchsuchbar, schon besser, bis mitte 90er &amp;quot;They were spread out as graphic files on a proprietary difficult-to-copy system dependent on Microsoft Windows and sold for the equivalent of several 1000 EUR per year&amp;quot; und zwar als &amp;quot;proprietary information&amp;quot;! -&amp;gt; vergleiche: patente sollen erfindungen öffentlich machen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Software-Patente auch jetzt schon&lt;br /&gt;
=== MP3 ===&lt;br /&gt;
http://web.media.mit.edu/~eds/mpeg-patents-faq&lt;br /&gt;
==== Technik ====&lt;br /&gt;
* Ton in Frequenzen aufteilen&lt;br /&gt;
* Psychoakustisches Modell verwenden um zu beurteilen was hörbar ist und was nicht&lt;br /&gt;
* Allokator verwenden der jedem Frequenzband eine menge an Bit&#039;s zuweist, dem &amp;quot;hörbarsten&amp;quot; am meisten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Patente ====&lt;br /&gt;
* FhG hat Patente auf das Psychoakustische Modell und den Bit-Allokator&lt;br /&gt;
* Ungeklärt ob diese Patente nur für mp3 oder für alle Verlustbehafteten Audio-Komprimierungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
alter Hintergrundteil&lt;br /&gt;
[[Benutzer:Felix/Ausarbeitung_Softwarepatente]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Voraussetzungen der Patentierbarkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, müssen computerimplementierte Erfindungen neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Um das Kriterium der erfinderischen Tätigkeit zu erfllen, müssen computerimplementierte Erfindungen einen technischen Beitrag leisten.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Artikel 4a&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausschluss von der Patentierbarkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) (neu) Ein Computerprogramm als solches kann keine patentierbare Erfindung darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Bei computerimplementierten Erfindungen wird nicht schon deshalb von einem technischen Beitrag ausgegangen, weil zu ihrer Ausführung ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung eingesetzt wird. Folglich sind Erfindungen, zu deren Ausführung ein Computerprogramm, sei es als Quellcode, als Objektcode oder in anderer Form ausgedrückt, eingesetzt wird und durch die Geschäftsmethoden, mathematische oder andere Methoden angewendet werden, nicht patentfähig, wenn sie über die normalen physikalischen Interaktionen zwischen einem Programm und dem Computer, Computernetzwerk oder einer sonstigen programmierbaren Vorrichtung, in der es abgespielt wird, keine technischen Wirkungen erzeugen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Artikel 5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Form des Patentanspruchs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass auf eine computerimplementierte Erfindung entweder ein Erzeugnisanspruch erhoben werden kann, wenn es sich um einen programmierten Computer, ein programmiertes Computernetz oder eine sonstige programmierte Vorrichtung handelt, oder aber ein Verfahrensanspruch, wenn es sich um ein Verfahren handelt, das von einem Computer, einem Computernetz oder einer sonstigen Vorrichtung durch Ausführung von Software verwirklicht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ein Patentanspruch auf ein Computerprogramm, sei es auf das Programm allein oder auf ein auf einem Datenträger vorliegendes Programm, ist nur zulässig, insoweit das Programm, wenn es auf einem Computer, auf einem programmierten Computernetz oder einer sonstigen programmierbaren Vorrichtung installiert und ausgeführt wird, einen in derselben Patentanmeldung erhobenen Erzeugnis- oder Verfahrensanspruch gem Absatz 1 begründet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Europ. Rat sollte schon tagen, hat aber noch nicht. Offiziell wg. Übersetzungsschwierigkeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Niederländisches Parlament fordert Regierung auf, Zustimmung im Rat zurückzunehmen (Juli 2004)&lt;br /&gt;
http://www.heise.de/newsticker/meldung/48796&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Polen wird die aktuelle Ratsrichtlinie nicht unterstützen - wg. mehr Stimmen ev. andere Ratsgewichtung&lt;br /&gt;
http://www.kprm.gov.pl/441_12649.htm&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bundestag: Alle Fraktionen bringen Anträge ein, die die Haltung der Bundesregierung kritisieren. Überweisung an den Rechtsausschuss zur Erarbeitung eines interfraktionellen Antrags. (Oktober 2004)&lt;br /&gt;
http://www.heise.de/newsticker/meldung/52417&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterer Plan:&lt;br /&gt;
* Wenn die Änderungen des EU-Parlaments nicht angenommen werden, muss sich das Parlament in 2. Sitzung damit beschäftigen.&lt;br /&gt;
* Wird die Richtlinie mit absoluter Mehrheit aller Sitze abgelehnt, gibt es ein Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Parlament.&lt;br /&gt;
http://www.stop-swpat.de/docs/historie.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kernstreitpunkte:&lt;br /&gt;
* Ist Software &amp;quot;an sich&amp;quot; patentierbar?&lt;br /&gt;
* Interoperabilität&lt;br /&gt;
* Wie wird Technik definiert?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Akteure (wer was plant)&lt;br /&gt;
** EU-Rat, Industrie&lt;br /&gt;
** FFII&lt;br /&gt;
** EU-Parlament&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Softwarepatente&lt;br /&gt;
**		wikipedia:sotwarepatente &amp;quot;Softwarepatente [...] beziehen sich auf Ideen, deren Wirksamkeit allein durch logische Schlussfolgerungen bewiesen werden kann. Grenzfälle sind Prozesse, bei denen die traditionelle Steuerung unter Verwendung von Mechanik, Hydraulik, Pneumatik oder Elektronik durch eine Steuerung mit einem Computerprogramm ersetzt wird.&amp;quot;&lt;br /&gt;
**		Konkret:&lt;br /&gt;
***			http://opensource.mit.edu/papers/bessen.pdf heute über 15 % aller patente (usa, 2001)&lt;br /&gt;
***			wikipedia:softwarepatent Fortschrittsbalken (ibm) (friegegeben), mp3(fraunhofer), elektronischer einkaufswagen (sun), one-click-shopping (amazon), etwas verschenken (online) (amazon) (unter einspruch), if-abfrage (http://swpat.ffii.org/patents/txt/ep/1274/097/) mehr http://patinfo.ffii.org/patente.html, noch mehr: http://webshop.ffii.org/&lt;br /&gt;
***			http://opensource.mit.edu/papers/bessen.pdf 18% Japan, 3% de, 2% Grosspritanien / Cannada, rest im prinzip USA&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Argumente ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
nicht mehr im Wiki wegen Tabellenform.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
aktuelle Version hier: http://user.cs.tu-berlin.de/~nighty/argumente%20struktur.sxw&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wie geht man mit SP um? ==&lt;br /&gt;
* Großunternehmen&lt;br /&gt;
** viel patentieren&lt;br /&gt;
** Cross-Licensing&lt;br /&gt;
** Versicherung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Open Source&lt;br /&gt;
** Patent-Portfolio aufbauen&lt;br /&gt;
** sehr teuer/unpraktikabel: Versicherung&lt;br /&gt;
** Rückendeckung durch große Patentinhaber&lt;br /&gt;
** eigene Patent-Datenbanken, um Trivialpatente zu verhindern&lt;br /&gt;
** Abschreckung durch Community und Unsicherheit&lt;br /&gt;
** ignorieren&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* KMUs&lt;br /&gt;
** sehr teuer: Versicherung&lt;br /&gt;
** sehr begrenzt: Cross-Licensing&lt;br /&gt;
** Aufkaufen und Verwerten von fremden Patenten (Acacia)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sonstiges ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Trivialpatente raus&lt;br /&gt;
* Patentdauer beschränken 2 / 5 Jahre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Folien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hier: http://user.cs.tu-berlin.de/~nighty/folien.sxi&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/SoftwarePatenteVortrag&amp;diff=2535</id>
		<title>Benutzer:Felix/SoftwarePatenteVortrag</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/SoftwarePatenteVortrag&amp;diff=2535"/>
		<updated>2004-12-11T14:01:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Verbesserungsvorschläge */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Start mit: http://www.userfriendly.org/cartoons/archives/00mar/20000305.html&lt;br /&gt;
und / oder http://webshop.ffii.org/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Terminologie ==&lt;br /&gt;
* wikipedia:patent &amp;quot;Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht, das ein zeitlich begrenztes ausschließliches  Recht (Monopol) zur gewerblichen Nutzung eines technischen Verfahrens oder eines technischen Produkts gewährt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
**	wikipedia:patent, information rules &lt;br /&gt;
***		Verschiedene theorien wieso patente gut für die gesellschaft sind:&lt;br /&gt;
****			eigentum, belohnung, veröffentlichung und am wichtigsten: ansporntheorie&lt;br /&gt;
***		Immer nur diese Theorien können als grundlage einer Argumentation dienen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Überleitung zu Streitpunkten ==&lt;br /&gt;
In Deutschland gibt es historisch gesehen keine Patente auf Software. Die klassische&lt;br /&gt;
Sicht ist, dass Software letztlich aus Algorithmen besteht, also Mathematik. Mathematisches&lt;br /&gt;
kann aber nicht &amp;quot;erfunden&amp;quot; werden (und ist daher nicht patentierbar), sondern ist logisch&lt;br /&gt;
zwingend ableitbar und wird daher nur &amp;quot;entdeckt&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der bis heute gültigen European Patent Convention wurden 1973 Patente auf Software ausgeschlossen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Artikel 52: Patentfähige Erfindungen&lt;br /&gt;
  (...)&lt;br /&gt;
  (2) Als Erfindungen im Sinn des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen:&lt;br /&gt;
     (...)&lt;br /&gt;
     c) Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder&lt;br /&gt;
        für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen; (...)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Europäische Patentamt jedoch 2000 den Begriff der &amp;quot;computerimplementierten&lt;br /&gt;
Erfindungen&amp;quot; eingeführt. Damit ist Software letztlich patentierbar.&lt;br /&gt;
&amp;quot;The expression &amp;quot;computer-implemented inventions&amp;quot; is intended to cover claims&lt;br /&gt;
which specify computers, computer networks or other conventional programmable&lt;br /&gt;
digital apparatus whereby prima facie the novel features of the claimed&lt;br /&gt;
invention are realised by means of a new program or programs. Such claims may&lt;br /&gt;
take the form of a method of operating said conventional apparatus, the&lt;br /&gt;
apparatus set up to execute the method (loaded with the program), or, following&lt;br /&gt;
T1173/97, the program itself.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offensichtlich wird hier der legale Rahmen durch die Vergabepraxis sehr stark&lt;br /&gt;
gedehnt. Weiterhin unterliegen alle Patente den nationalen Patentgesetzen, die z.T.&lt;br /&gt;
unterschiedlich sind.&lt;br /&gt;
Daher gibt es derzeit Bestrebungen, das Patentrecht zu harmonisieren und an die&lt;br /&gt;
derzeitige Praxis anzupassen, was auch die Aktualität des Themas zeigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Streitpunkte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Trivialpatente ===&lt;br /&gt;
=== Stand der Technik ===&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== EU-Gremien / Ablauf ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtig sind insbesondere zwei Akteure: Der europäische Rat, bestehend aus den Staatschefs der EU-Mitgliedsstaaten, sowie das europäische Parlament mit gewählten Abgeordneten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der europäische Rat hat im November 2002 einer Richtlinie zugestimmt, die sehr weitgehend mit den Vorstellungen des europäischen Patentamtes übereinstimmt. Dieser Vorlage muss das europäische Parlament  zustimmen. Im September 2003 wurde dort jedoch nur ein stark veränderter Vorschlag angenommen, der im wesentlichen darauf abzielt, die Patentierbarkeit von Software weitgehend zu begrenzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jetzt muss der europäische Rat erneut darüber beschließen, was aber derzeit offiziell an Übersetzungsschwierigkeiten scheitert. Zudem ist die Diskussion im Rat auch wieder neu entfacht worden, nachdem sich z.B. Polen gegen den Vorschlag gewandt haben. In einem ersten Meinungsbild hatte der Rat jedoch im Mai 2004 die Änderungen des europäischen Parlaments abgelehnt und die eigene Richtlinie bestätigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald der Rat erneut abgestimmt hat, ist wieder das Parlament an der Reihe. Sollte es zu keiner Einigung kommen, gibt es ein Vermittlungsverfahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Verbesserungsvorschläge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hintergrund ==&lt;br /&gt;
* BGH&lt;br /&gt;
** wikipedia:softwarpatente: Die im EPÜ genannten Ausschlüsse von der Patentierbarkeit, insbesondere für Computerprogamme, finden sich in § 1 des deutschen Patentgesetzes (PatG) wieder. Die Technizität einer Erfindung, die Voraussetzung für eine Patentierung ist, ist nach deutscher Rechtsprechung dadurch gekennzeichnet, dass sich die Erfindung zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges des Einsatzes von Naturkräften bedient. Nach nunmehr wohl als ständig zu bezeichnender Rechtsprechung des Bundespatentgerichtes und des Bundesgerichtshofes ist die lediglich bestimmungsgemäße Benutzung eines Computers kein Einsatz von Elektrizität als Naturkraft. In Grenzfällen, wie bei Methoden zur Druckwegoptimierung oder zur Speicherverwaltung, kam es dennoch zu umstrittenen Interpretationen, nach denen beispielsweise eine Reduzierung des Speicherverbrauches bereits Technizität herstellt.&lt;br /&gt;
* Allg. Unsicherheit&lt;br /&gt;
** 3/4 der etwa 30.000 Softwarepatente in DE / EU (wann?) sind nicht von deutschen / EU firmen (http://www.governet.de/themen/urheberrecht/29235.html)&lt;br /&gt;
** Ungeklärt was patentierbar ist (grauzone), ungeklärt was patentiert ist, viele trivialpatente&lt;br /&gt;
* EPA-Vergabepraxis&lt;br /&gt;
** wikipedia:Europäisches_Patentamt: Fakten: &#039;&#039;&#039;Kein&#039;&#039;&#039; EU-Organ, 29 Länder gehören dazu, finanziert sich aus patenteinnahmen, davon hälfte an beteiligte nationen, rest für sich selbst&lt;br /&gt;
*** Die Kosten für eine Patenterteilung betragen durchschnittlich DM  60 000, das Amt erhält davon etwa DM 10.000 pro Patent. (http://archiv.greenpeace.de/GP_DOK_3P/HINTERGR/C05HI71.HTM, 2000)&lt;br /&gt;
*** http://swpat.ffii.org/akteure/epa/index.de.html#exam&lt;br /&gt;
*** http://swpat.ffii.org/akteure/epa/index.de.html  Patente als lzw-komprimiertes bild in pdf gespeichert -&amp;gt; nicht von Suchmaschinen durchsuchbar, schon besser, bis mitte 90er &amp;quot;They were spread out as graphic files on a proprietary difficult-to-copy system dependent on Microsoft Windows and sold for the equivalent of several 1000 EUR per year&amp;quot; und zwar als &amp;quot;proprietary information&amp;quot;! -&amp;gt; vergleiche: patente sollen erfindungen öffentlich machen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Software-Patente auch jetzt schon&lt;br /&gt;
=== MP3 ===&lt;br /&gt;
http://web.media.mit.edu/~eds/mpeg-patents-faq&lt;br /&gt;
==== Technik ====&lt;br /&gt;
* Ton in Frequenzen aufteilen&lt;br /&gt;
* Psychoakustisches Modell verwenden um zu beurteilen was hörbar ist und was nicht&lt;br /&gt;
* Allokator verwenden der jedem Frequenzband eine menge an Bit&#039;s zuweist, dem &amp;quot;hörbarsten&amp;quot; am meisten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Patente ====&lt;br /&gt;
* FhG hat Patente auf das Psychoakustische Modell und den Bit-Allokator&lt;br /&gt;
* Ungeklärt ob diese Patente nur für mp3 oder für alle Verlustbehafteten Audio-Komprimierungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
alter Hintergrundteil&lt;br /&gt;
[[Benutzer:Felix/Ausarbeitung_Softwarepatente]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Voraussetzungen der Patentierbarkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, müssen computerimplementierte Erfindungen neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Um das Kriterium der erfinderischen Tätigkeit zu erfllen, müssen computerimplementierte Erfindungen einen technischen Beitrag leisten.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Artikel 4a&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausschluss von der Patentierbarkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) (neu) Ein Computerprogramm als solches kann keine patentierbare Erfindung darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Bei computerimplementierten Erfindungen wird nicht schon deshalb von einem technischen Beitrag ausgegangen, weil zu ihrer Ausführung ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung eingesetzt wird. Folglich sind Erfindungen, zu deren Ausführung ein Computerprogramm, sei es als Quellcode, als Objektcode oder in anderer Form ausgedrückt, eingesetzt wird und durch die Geschäftsmethoden, mathematische oder andere Methoden angewendet werden, nicht patentfähig, wenn sie über die normalen physikalischen Interaktionen zwischen einem Programm und dem Computer, Computernetzwerk oder einer sonstigen programmierbaren Vorrichtung, in der es abgespielt wird, keine technischen Wirkungen erzeugen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Artikel 5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Form des Patentanspruchs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass auf eine computerimplementierte Erfindung entweder ein Erzeugnisanspruch erhoben werden kann, wenn es sich um einen programmierten Computer, ein programmiertes Computernetz oder eine sonstige programmierte Vorrichtung handelt, oder aber ein Verfahrensanspruch, wenn es sich um ein Verfahren handelt, das von einem Computer, einem Computernetz oder einer sonstigen Vorrichtung durch Ausführung von Software verwirklicht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ein Patentanspruch auf ein Computerprogramm, sei es auf das Programm allein oder auf ein auf einem Datenträger vorliegendes Programm, ist nur zulässig, insoweit das Programm, wenn es auf einem Computer, auf einem programmierten Computernetz oder einer sonstigen programmierbaren Vorrichtung installiert und ausgeführt wird, einen in derselben Patentanmeldung erhobenen Erzeugnis- oder Verfahrensanspruch gem Absatz 1 begründet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Europ. Rat sollte schon tagen, hat aber noch nicht. Offiziell wg. Übersetzungsschwierigkeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Niederländisches Parlament fordert Regierung auf, Zustimmung im Rat zurückzunehmen (Juli 2004)&lt;br /&gt;
http://www.heise.de/newsticker/meldung/48796&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Polen wird die aktuelle Ratsrichtlinie nicht unterstützen - wg. mehr Stimmen ev. andere Ratsgewichtung&lt;br /&gt;
http://www.kprm.gov.pl/441_12649.htm&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bundestag: Alle Fraktionen bringen Anträge ein, die die Haltung der Bundesregierung kritisieren. Überweisung an den Rechtsausschuss zur Erarbeitung eines interfraktionellen Antrags. (Oktober 2004)&lt;br /&gt;
http://www.heise.de/newsticker/meldung/52417&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterer Plan:&lt;br /&gt;
* Wenn die Änderungen des EU-Parlaments nicht angenommen werden, muss sich das Parlament in 2. Sitzung damit beschäftigen.&lt;br /&gt;
* Wird die Richtlinie mit absoluter Mehrheit aller Sitze abgelehnt, gibt es ein Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Parlament.&lt;br /&gt;
http://www.stop-swpat.de/docs/historie.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kernstreitpunkte:&lt;br /&gt;
* Ist Software &amp;quot;an sich&amp;quot; patentierbar?&lt;br /&gt;
* Interoperabilität&lt;br /&gt;
* Wie wird Technik definiert?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Akteure (wer was plant)&lt;br /&gt;
** EU-Rat, Industrie&lt;br /&gt;
** FFII&lt;br /&gt;
** EU-Parlament&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Softwarepatente&lt;br /&gt;
**		wikipedia:sotwarepatente &amp;quot;Softwarepatente [...] beziehen sich auf Ideen, deren Wirksamkeit allein durch logische Schlussfolgerungen bewiesen werden kann. Grenzfälle sind Prozesse, bei denen die traditionelle Steuerung unter Verwendung von Mechanik, Hydraulik, Pneumatik oder Elektronik durch eine Steuerung mit einem Computerprogramm ersetzt wird.&amp;quot;&lt;br /&gt;
**		Konkret:&lt;br /&gt;
***			http://opensource.mit.edu/papers/bessen.pdf heute über 15 % aller patente (usa, 2001)&lt;br /&gt;
***			wikipedia:softwarepatent Fortschrittsbalken (ibm) (friegegeben), mp3(fraunhofer), elektronischer einkaufswagen (sun), one-click-shopping (amazon), etwas verschenken (online) (amazon) (unter einspruch), if-abfrage (http://swpat.ffii.org/patents/txt/ep/1274/097/) mehr http://patinfo.ffii.org/patente.html, noch mehr: http://webshop.ffii.org/&lt;br /&gt;
***			http://opensource.mit.edu/papers/bessen.pdf 18% Japan, 3% de, 2% Grosspritanien / Cannada, rest im prinzip USA&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Argumente ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
nicht mehr im Wiki wegen Tabellenform.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
aktuelle Version hier: http://user.cs.tu-berlin.de/~nighty/argumente%20struktur.sxw&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wie geht man mit SP um? ==&lt;br /&gt;
* Großunternehmen&lt;br /&gt;
** viel patentieren&lt;br /&gt;
** Cross-Licensing&lt;br /&gt;
** Versicherung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Open Source&lt;br /&gt;
** Patent-Portfolio aufbauen&lt;br /&gt;
** sehr teuer/unpraktikabel: Versicherung&lt;br /&gt;
** Rückendeckung durch große Patentinhaber&lt;br /&gt;
** eigene Patent-Datenbanken, um Trivialpatente zu verhindern&lt;br /&gt;
** Abschreckung durch Community und Unsicherheit&lt;br /&gt;
** ignorieren&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* KMUs&lt;br /&gt;
** sehr teuer: Versicherung&lt;br /&gt;
** sehr begrenzt: Cross-Licensing&lt;br /&gt;
** Aufkaufen und Verwerten von fremden Patenten (Acacia)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sonstiges ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Trivialpatente raus&lt;br /&gt;
* Patentdauer beschränken 2 / 5 Jahre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Folien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hier: http://user.cs.tu-berlin.de/~nighty/folien.sxi&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vortragsnotizen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Streitpunkte ===&lt;br /&gt;
* Trivialpatente&lt;br /&gt;
* Stand der Technik&lt;br /&gt;
* Interoperabilität&lt;br /&gt;
	&lt;br /&gt;
=== EU-Gremien / Verfahren (2 min)s ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Diskussion ===&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2689</id>
		<title>Benutzer:Felix/Ausarbeitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2689"/>
		<updated>2004-12-11T14:01:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Laufzeiten */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Patente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die &amp;quot;neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.&amp;quot; (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Europäische&amp;quot; Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf ). Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente  mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Softwarepatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG &amp;quot;Programme für Datenverarbeitungslagen&amp;quot; explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c noch nicht durchsetzbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), dass 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Software-Patente in den USA ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, &amp;quot;PTO&amp;quot;), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf &amp;quot;real-world values&amp;quot; angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1996 folgten dann die vom PTO erlassenen &amp;quot;Examination Guidelines for Computer-Related Inventions&amp;quot;. (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html ) Patentierbar sind seitdem&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)&amp;quot;: Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)&amp;quot;: Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts&amp;quot;: Dies lässt eine umfassende Patentierbarkeit von Software ohne jegliche Auswirkung in der realen Welt zu. Obwohl Algorithmen immer noch nicht patentierbar sind, trifft dies nicht mehr auf deren praktische Anwendung zu. //TODO Beispiel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(//TODO Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese weitgehende Patentierbarkeit von Softwarepatenten hat auch dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), SCO (Unix), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strittige Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Technizität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erfindungshöhe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, d.h., eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen, die über dem bereits Bekannten liegt. Genauer definiert wird dies im EPÜ Art. 56 unter dem Schlagwort &amp;quot;erfinderische Tätigkeit&amp;quot;. Demnach muss sich eine Erfindung &amp;quot;für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik&amp;quot; ergeben. Bedingst durch überlastete Prüfer und mangelnde Kontrollstrukturen beim EPA sowie durch unweigerlich auftretende subjektive Ansprüche an die Erfindungshöhe (auch bei den Prüfern) ist dieses Kriterium allerdings nicht immer gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits vergebene Patente machen dies sehr deutlich. In den USA wurde kürzlich ein 2002 beantragtes Patent auf Caps-Lock-Warnungen an IBM vergeben (Patentnummer 6748468). Berühmt berüchtigt ist auch das Amazon-One-Click-Patent (Patentnummer EP0927945B1), dass in den USA sogar vor Gericht Bestand hatte. In Europa ist es allerdings nicht gültig, im Gegensatz zum Fortschrittsbalken (Patentnummer EP0394160) und dem elektronische Einkaufswagen (Patentnummer EP0807891). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings lehnen auch Befürworter von Softwarepatenten solche Trivialpatente ab. Bei der derzeitigen Diskussion um die EU-Richtlinie ist man sich allerdings nicht einig, ob die Formulierungen stark genug sind, um eine gewisse Mindesterfindungshöhe zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO: Noch klarer machen, wieso genau Trivialpatente schlecht / nicht erwünscht sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sperrpatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Patente werden so verfasst, dass sie ein möglichst großes Feld abdecken. Je weiter ein Patent gefasst ist, desto besser sind die Aussichten auf Lizenzzahlungen und somit eine Rentabilität des Patentes. Jede Formulierung einer Patentschrift ist so eine Gratwanderung zwischen so umfassend wie möglich und nur so präzise wie nötig. So hat IBM nicht nur die Caps-Lock-Lampe patentiert (Patentnummer 6748468), sondern gleich alle möglichen Caps-Lock-Warnungen: &amp;quot;The signal may be a visual signal, an audible signal, a tactile signal, an auditory signal, or a combination thereof.&amp;quot;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Patente sind aber so grundlegend und weit gefasst, dass der Patentinhaber seinen Konkurrenten den Eintritt in ein gesammtes Marktsegment verwehren kann. Diese Patente werden daher als Sperrpatente bezeichnet. Bei Softwarepatenten zeigen Sperrpatente besonders starke Auswirkungen, was im Wesentlichen drei Ursachen hat. Zum einen ist die Patentdichte hier wesentlich höher als in den klassischen Gebieten der Technik. Außerdem sind die Laufzeiten von Softwarepatenten nicht der Schnelllebigkeit und Dynamik der Softwarebranche angepasst. Nicht zuletzt bauen sehr viele Patente aufeinander auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Laufzeiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die durch TRIPS (Art. 33) für alle WTO-Staaten verbindliche Patentlaufzeit beträgt 20 Jahre. Jedem Patentinhaber muss es ermöglicht werden, sein Patent mindestens so lange zu verlängern. Bei konventioneller Technik mag dies kein oder nur in Einzelfällen ein Problem sein. Dieser Zeitraum ist allerdings nicht der Dynamik und Schnelllebigkeit der Softwarebranche angepasst. Viele Programme sind schon nach wenigen Jahren hoffnungslos veraltet. Für viele Computernutzer wäre es eine Zumutung, jetzt noch mit Windows ME arbeiten zu müssen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Befürworter von Softwarepatenten, wie die Gesellschaft für Informatik e.V., sprechen sich dafür aus, für Softwarepatente eine spezifische Laufzeit von fünf Jahren einzuführen. (http://idw-online.de/pages/de/news37486 ) Das dies immer noch ein vergleichsweise langer Zeitraum ist, wird am Beispiel von //TODO GUTES BEISPIEL FINDEN deutlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine fünfjährige Laufzeit wirft in auch in der Praxis Probleme auf. So betrug die durchschnittliche Dauer von der Beantragung bis zur Gewährung eines Patents beim EPA 2002 49 Monate. (http://www.hiba.de/index.php?seite=http://www.hiba.de/durchblick/0303/fakt0303.htm ) Auch derzeit werden nur 22% aller Patente innerhalb von drei Jahren erteilt. (http://www.abendblatt.de/daten/2004/06/04/303093.html ) Der Patentschutz gilt ab dem Anmeldetag. So kann es auch bei einer Patentlaufzeit von fünf Jahren vorkommen, dass das Patent schon abgelaufen ist, wenn es erteilt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//WICHTIG?? =&amp;gt; Patent sinnlos, da es so nur noch eine defensive Wirkung hätte, die aber nur aufgrund der Existenz von Patenten sinnvoll ist (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Patent ist nicht nur ein Goldesel. Es verursacht auch Kosten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weg durch die Gremien ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2688</id>
		<title>Benutzer:Felix/Ausarbeitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2688"/>
		<updated>2004-12-11T13:58:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Kosten */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Patente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die &amp;quot;neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.&amp;quot; (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Europäische&amp;quot; Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf ). Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente  mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Softwarepatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG &amp;quot;Programme für Datenverarbeitungslagen&amp;quot; explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c noch nicht durchsetzbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), dass 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Software-Patente in den USA ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, &amp;quot;PTO&amp;quot;), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf &amp;quot;real-world values&amp;quot; angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1996 folgten dann die vom PTO erlassenen &amp;quot;Examination Guidelines for Computer-Related Inventions&amp;quot;. (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html ) Patentierbar sind seitdem&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)&amp;quot;: Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)&amp;quot;: Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts&amp;quot;: Dies lässt eine umfassende Patentierbarkeit von Software ohne jegliche Auswirkung in der realen Welt zu. Obwohl Algorithmen immer noch nicht patentierbar sind, trifft dies nicht mehr auf deren praktische Anwendung zu. //TODO Beispiel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(//TODO Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese weitgehende Patentierbarkeit von Softwarepatenten hat auch dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), SCO (Unix), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strittige Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Technizität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erfindungshöhe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, d.h., eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen, die über dem bereits Bekannten liegt. Genauer definiert wird dies im EPÜ Art. 56 unter dem Schlagwort &amp;quot;erfinderische Tätigkeit&amp;quot;. Demnach muss sich eine Erfindung &amp;quot;für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik&amp;quot; ergeben. Bedingst durch überlastete Prüfer und mangelnde Kontrollstrukturen beim EPA sowie durch unweigerlich auftretende subjektive Ansprüche an die Erfindungshöhe (auch bei den Prüfern) ist dieses Kriterium allerdings nicht immer gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits vergebene Patente machen dies sehr deutlich. In den USA wurde kürzlich ein 2002 beantragtes Patent auf Caps-Lock-Warnungen an IBM vergeben (Patentnummer 6748468). Berühmt berüchtigt ist auch das Amazon-One-Click-Patent (Patentnummer EP0927945B1), dass in den USA sogar vor Gericht Bestand hatte. In Europa ist es allerdings nicht gültig, im Gegensatz zum Fortschrittsbalken (Patentnummer EP0394160) und dem elektronische Einkaufswagen (Patentnummer EP0807891). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings lehnen auch Befürworter von Softwarepatenten solche Trivialpatente ab. Bei der derzeitigen Diskussion um die EU-Richtlinie ist man sich allerdings nicht einig, ob die Formulierungen stark genug sind, um eine gewisse Mindesterfindungshöhe zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO: Noch klarer machen, wieso genau Trivialpatente schlecht / nicht erwünscht sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sperrpatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Patente werden so verfasst, dass sie ein möglichst großes Feld abdecken. Je weiter ein Patent gefasst ist, desto besser sind die Aussichten auf Lizenzzahlungen und somit eine Rentabilität des Patentes. Jede Formulierung einer Patentschrift ist so eine Gratwanderung zwischen so umfassend wie möglich und nur so präzise wie nötig. So hat IBM nicht nur die Caps-Lock-Lampe patentiert (Patentnummer 6748468), sondern gleich alle möglichen Caps-Lock-Warnungen: &amp;quot;The signal may be a visual signal, an audible signal, a tactile signal, an auditory signal, or a combination thereof.&amp;quot;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Patente sind aber so grundlegend und weit gefasst, dass der Patentinhaber seinen Konkurrenten den Eintritt in ein gesammtes Marktsegment verwehren kann. Diese Patente werden daher als Sperrpatente bezeichnet. Bei Softwarepatenten zeigen Sperrpatente besonders starke Auswirkungen, was im Wesentlichen drei Ursachen hat. Zum einen ist die Patentdichte hier wesentlich höher als in den klassischen Gebieten der Technik. Außerdem sind die Laufzeiten von Softwarepatenten nicht der Schnelllebigkeit und Dynamik der Softwarebranche angepasst. Nicht zuletzt bauen sehr viele Patente aufeinander auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Laufzeiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die durch TRIPS (Art. 33) für alle WTO-Staaten verbindliche Patentlaufzeit beträgt 20 Jahre. Jedem Patentinhaber muss es ermöglicht werden, sein Patent mindestens so lange zu verlängern. Bei konventioneller Technik mag dies kein oder nur in Einzelfällen ein Problem sein. Dieser Zeitraum ist allerdings nicht der Dynamik und Schnelllebigkeit der Softwarebranche angepasst. Viele Programme sind schon nach wenigen Jahren hoffnungslos veraltet. Für viele Computernutzer wäre es eine Zumutung, jetzt noch mit Windows ME arbeiten zu müssen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Befürworter von Softwarepatenten, wie die Gesellschaft für Informatik e.V., sprechen sich dafür aus, für Softwarepatente eine spezifische Laufzeit von fünf Jahren einzuführen. (http://idw-online.de/pages/de/news37486 ) Das dies immer noch ein vergleichsweise langer Zeitraum ist, wird am Beispiel von //TODO GUTES BEISPIEL FINDEN deutlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine fünfjährige Laufzeit wirft in auch in der Praxis Probleme auf. So betrug die durchschnittliche Dauer von der Beantragung bis zur Gewährung eines Patents beim EPA 2002 49 Monate. (http://www.hiba.de/index.php?seite=http://www.hiba.de/durchblick/0303/fakt0303.htm ) Auch derzeit werden nur 22% aller Patente innerhalb von drei Jahren erteilt. (http://www.abendblatt.de/daten/2004/06/04/303093.html ) Der Patentschutz gilt ab dem Anmeldetag. So kann es auch bei einer Patentlaufzeit von fünf Jahren vorkommen, dass das Patent schon abgelaufen ist, wenn es erteilt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Patent ist nicht nur ein Goldesel. Es verursacht auch Kosten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weg durch die Gremien ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2687</id>
		<title>Benutzer:Felix/Ausarbeitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2687"/>
		<updated>2004-12-11T13:39:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Laufzeiten */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Patente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die &amp;quot;neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.&amp;quot; (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Europäische&amp;quot; Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf ). Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente  mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Softwarepatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG &amp;quot;Programme für Datenverarbeitungslagen&amp;quot; explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c noch nicht durchsetzbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), dass 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Software-Patente in den USA ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, &amp;quot;PTO&amp;quot;), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf &amp;quot;real-world values&amp;quot; angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1996 folgten dann die vom PTO erlassenen &amp;quot;Examination Guidelines for Computer-Related Inventions&amp;quot;. (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html ) Patentierbar sind seitdem&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)&amp;quot;: Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)&amp;quot;: Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts&amp;quot;: Dies lässt eine umfassende Patentierbarkeit von Software ohne jegliche Auswirkung in der realen Welt zu. Obwohl Algorithmen immer noch nicht patentierbar sind, trifft dies nicht mehr auf deren praktische Anwendung zu. //TODO Beispiel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(//TODO Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese weitgehende Patentierbarkeit von Softwarepatenten hat auch dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), SCO (Unix), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strittige Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Technizität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erfindungshöhe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, d.h., eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen, die über dem bereits Bekannten liegt. Genauer definiert wird dies im EPÜ Art. 56 unter dem Schlagwort &amp;quot;erfinderische Tätigkeit&amp;quot;. Demnach muss sich eine Erfindung &amp;quot;für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik&amp;quot; ergeben. Bedingst durch überlastete Prüfer und mangelnde Kontrollstrukturen beim EPA sowie durch unweigerlich auftretende subjektive Ansprüche an die Erfindungshöhe (auch bei den Prüfern) ist dieses Kriterium allerdings nicht immer gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits vergebene Patente machen dies sehr deutlich. In den USA wurde kürzlich ein 2002 beantragtes Patent auf Caps-Lock-Warnungen an IBM vergeben (Patentnummer 6748468). Berühmt berüchtigt ist auch das Amazon-One-Click-Patent (Patentnummer EP0927945B1), dass in den USA sogar vor Gericht Bestand hatte. In Europa ist es allerdings nicht gültig, im Gegensatz zum Fortschrittsbalken (Patentnummer EP0394160) und dem elektronische Einkaufswagen (Patentnummer EP0807891). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings lehnen auch Befürworter von Softwarepatenten solche Trivialpatente ab. Bei der derzeitigen Diskussion um die EU-Richtlinie ist man sich allerdings nicht einig, ob die Formulierungen stark genug sind, um eine gewisse Mindesterfindungshöhe zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO: Noch klarer machen, wieso genau Trivialpatente schlecht / nicht erwünscht sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sperrpatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Patente werden so verfasst, dass sie ein möglichst großes Feld abdecken. Je weiter ein Patent gefasst ist, desto besser sind die Aussichten auf Lizenzzahlungen und somit eine Rentabilität des Patentes. Jede Formulierung einer Patentschrift ist so eine Gratwanderung zwischen so umfassend wie möglich und nur so präzise wie nötig. So hat IBM nicht nur die Caps-Lock-Lampe patentiert (Patentnummer 6748468), sondern gleich alle möglichen Caps-Lock-Warnungen: &amp;quot;The signal may be a visual signal, an audible signal, a tactile signal, an auditory signal, or a combination thereof.&amp;quot;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Patente sind aber so grundlegend und weit gefasst, dass der Patentinhaber seinen Konkurrenten den Eintritt in ein gesammtes Marktsegment verwehren kann. Diese Patente werden daher als Sperrpatente bezeichnet. Bei Softwarepatenten zeigen Sperrpatente besonders starke Auswirkungen, was im Wesentlichen drei Ursachen hat. Zum einen ist die Patentdichte hier wesentlich höher als in den klassischen Gebieten der Technik. Außerdem sind die Laufzeiten von Softwarepatenten nicht der Schnelllebigkeit und Dynamik der Softwarebranche angepasst. Nicht zuletzt bauen sehr viele Patente aufeinander auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Laufzeiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die durch TRIPS (Art. 33) für alle WTO-Staaten verbindliche Patentlaufzeit beträgt 20 Jahre. Jedem Patentinhaber muss es ermöglicht werden, sein Patent mindestens so lange zu verlängern. Bei konventioneller Technik mag dies kein oder nur in Einzelfällen ein Problem sein. Dieser Zeitraum ist allerdings nicht der Dynamik und Schnelllebigkeit der Softwarebranche angepasst. Viele Programme sind schon nach wenigen Jahren hoffnungslos veraltet. Für viele Computernutzer wäre es eine Zumutung, jetzt noch mit Windows ME arbeiten zu müssen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Befürworter von Softwarepatenten, wie die Gesellschaft für Informatik e.V., sprechen sich dafür aus, für Softwarepatente eine spezifische Laufzeit von fünf Jahren einzuführen. (http://idw-online.de/pages/de/news37486 ) Das dies immer noch ein vergleichsweise langer Zeitraum ist, wird am Beispiel von //TODO GUTES BEISPIEL FINDEN deutlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine fünfjährige Laufzeit wirft in auch in der Praxis Probleme auf. So betrug die durchschnittliche Dauer von der Beantragung bis zur Gewährung eines Patents beim EPA 2002 49 Monate. (http://www.hiba.de/index.php?seite=http://www.hiba.de/durchblick/0303/fakt0303.htm ) Auch derzeit werden nur 22% aller Patente innerhalb von drei Jahren erteilt. (http://www.abendblatt.de/daten/2004/06/04/303093.html ) Der Patentschutz gilt ab dem Anmeldetag. So kann es auch bei einer Patentlaufzeit von fünf Jahren vorkommen, dass das Patent schon abgelaufen ist, wenn es erteilt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weg durch die Gremien ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2686</id>
		<title>Benutzer:Felix/Ausarbeitung</title>
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		<updated>2004-12-11T13:12:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Sperrpatente */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Patente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die &amp;quot;neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.&amp;quot; (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Europäische&amp;quot; Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf ). Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente  mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Softwarepatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG &amp;quot;Programme für Datenverarbeitungslagen&amp;quot; explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c noch nicht durchsetzbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), dass 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Software-Patente in den USA ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, &amp;quot;PTO&amp;quot;), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf &amp;quot;real-world values&amp;quot; angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1996 folgten dann die vom PTO erlassenen &amp;quot;Examination Guidelines for Computer-Related Inventions&amp;quot;. (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html ) Patentierbar sind seitdem&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)&amp;quot;: Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)&amp;quot;: Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts&amp;quot;: Dies lässt eine umfassende Patentierbarkeit von Software ohne jegliche Auswirkung in der realen Welt zu. Obwohl Algorithmen immer noch nicht patentierbar sind, trifft dies nicht mehr auf deren praktische Anwendung zu. //TODO Beispiel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(//TODO Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese weitgehende Patentierbarkeit von Softwarepatenten hat auch dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), SCO (Unix), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strittige Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Technizität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erfindungshöhe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, d.h., eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen, die über dem bereits Bekannten liegt. Genauer definiert wird dies im EPÜ Art. 56 unter dem Schlagwort &amp;quot;erfinderische Tätigkeit&amp;quot;. Demnach muss sich eine Erfindung &amp;quot;für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik&amp;quot; ergeben. Bedingst durch überlastete Prüfer und mangelnde Kontrollstrukturen beim EPA sowie durch unweigerlich auftretende subjektive Ansprüche an die Erfindungshöhe (auch bei den Prüfern) ist dieses Kriterium allerdings nicht immer gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits vergebene Patente machen dies sehr deutlich. In den USA wurde kürzlich ein 2002 beantragtes Patent auf Caps-Lock-Warnungen an IBM vergeben (Patentnummer 6748468). Berühmt berüchtigt ist auch das Amazon-One-Click-Patent (Patentnummer EP0927945B1), dass in den USA sogar vor Gericht Bestand hatte. In Europa ist es allerdings nicht gültig, im Gegensatz zum Fortschrittsbalken (Patentnummer EP0394160) und dem elektronische Einkaufswagen (Patentnummer EP0807891). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings lehnen auch Befürworter von Softwarepatenten solche Trivialpatente ab. Bei der derzeitigen Diskussion um die EU-Richtlinie ist man sich allerdings nicht einig, ob die Formulierungen stark genug sind, um eine gewisse Mindesterfindungshöhe zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO: Noch klarer machen, wieso genau Trivialpatente schlecht / nicht erwünscht sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sperrpatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Patente werden so verfasst, dass sie ein möglichst großes Feld abdecken. Je weiter ein Patent gefasst ist, desto besser sind die Aussichten auf Lizenzzahlungen und somit eine Rentabilität des Patentes. Jede Formulierung einer Patentschrift ist so eine Gratwanderung zwischen so umfassend wie möglich und nur so präzise wie nötig. So hat IBM nicht nur die Caps-Lock-Lampe patentiert (Patentnummer 6748468), sondern gleich alle möglichen Caps-Lock-Warnungen: &amp;quot;The signal may be a visual signal, an audible signal, a tactile signal, an auditory signal, or a combination thereof.&amp;quot;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Patente sind aber so grundlegend und weit gefasst, dass der Patentinhaber seinen Konkurrenten den Eintritt in ein gesammtes Marktsegment verwehren kann. Diese Patente werden daher als Sperrpatente bezeichnet. Bei Softwarepatenten zeigen Sperrpatente besonders starke Auswirkungen, was im Wesentlichen drei Ursachen hat. Zum einen ist die Patentdichte hier wesentlich höher als in den klassischen Gebieten der Technik. Außerdem sind die Laufzeiten von Softwarepatenten nicht der Schnelllebigkeit und Dynamik der Softwarebranche angepasst. Nicht zuletzt bauen sehr viele Patente aufeinander auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Laufzeiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weg durch die Gremien ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2685</id>
		<title>Benutzer:Felix/Ausarbeitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2685"/>
		<updated>2004-12-11T13:06:51Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Sperrpatente */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Patente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die &amp;quot;neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.&amp;quot; (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Europäische&amp;quot; Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf ). Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente  mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Softwarepatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG &amp;quot;Programme für Datenverarbeitungslagen&amp;quot; explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c noch nicht durchsetzbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), dass 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Software-Patente in den USA ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, &amp;quot;PTO&amp;quot;), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf &amp;quot;real-world values&amp;quot; angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1996 folgten dann die vom PTO erlassenen &amp;quot;Examination Guidelines for Computer-Related Inventions&amp;quot;. (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html ) Patentierbar sind seitdem&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)&amp;quot;: Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)&amp;quot;: Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts&amp;quot;: Dies lässt eine umfassende Patentierbarkeit von Software ohne jegliche Auswirkung in der realen Welt zu. Obwohl Algorithmen immer noch nicht patentierbar sind, trifft dies nicht mehr auf deren praktische Anwendung zu. //TODO Beispiel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(//TODO Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese weitgehende Patentierbarkeit von Softwarepatenten hat auch dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), SCO (Unix), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strittige Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Technizität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erfindungshöhe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, d.h., eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen, die über dem bereits Bekannten liegt. Genauer definiert wird dies im EPÜ Art. 56 unter dem Schlagwort &amp;quot;erfinderische Tätigkeit&amp;quot;. Demnach muss sich eine Erfindung &amp;quot;für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik&amp;quot; ergeben. Bedingst durch überlastete Prüfer und mangelnde Kontrollstrukturen beim EPA sowie durch unweigerlich auftretende subjektive Ansprüche an die Erfindungshöhe (auch bei den Prüfern) ist dieses Kriterium allerdings nicht immer gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits vergebene Patente machen dies sehr deutlich. In den USA wurde kürzlich ein 2002 beantragtes Patent auf Caps-Lock-Warnungen an IBM vergeben (Patentnummer 6748468). Berühmt berüchtigt ist auch das Amazon-One-Click-Patent (Patentnummer EP0927945B1), dass in den USA sogar vor Gericht Bestand hatte. In Europa ist es allerdings nicht gültig, im Gegensatz zum Fortschrittsbalken (Patentnummer EP0394160) und dem elektronische Einkaufswagen (Patentnummer EP0807891). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings lehnen auch Befürworter von Softwarepatenten solche Trivialpatente ab. Bei der derzeitigen Diskussion um die EU-Richtlinie ist man sich allerdings nicht einig, ob die Formulierungen stark genug sind, um eine gewisse Mindesterfindungshöhe zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO: Noch klarer machen, wieso genau Trivialpatente schlecht / nicht erwünscht sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sperrpatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Patente werden so verfasst, dass sie ein möglichst großes Feld abdecken. Je weiter ein Patent gefasst ist, desto besser sind die Aussichten auf Lizenzzahlungen und somit eine Rentabilität des Patentes. Jede Formulierung einer Patentschrift ist so eine Gratwanderung zwischen so umfassend wie möglich und nur so präzise wie nötig. So hat IBM nicht nur die Caps-Lock-Lampe patentiert (Patentnummer 6748468), sondern gleich alle möglichen Caps-Lock-Warnungen: &amp;quot;The signal may be a visual signal, an audible signal, a tactile signal, an auditory signal, or a combination thereof.&amp;quot;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Patente sind aber so grundlegend und weit gefasst, dass der Patentinhaber seinen Konkurrenten den Eintritt in ein gesammtes Marktsegment verwehren kann. Diese Patente werden daher als Sperrpatente bezeichnet. Bei Softwarepatenten zeigen Sperrpatente besonders starke Auswirkungen, was im Wesentlichen drei Ursachen hat. Zum einen ist die Patentdichte hier wesentlich höher als in den klassischen Gebieten der Technik. Außerdem ist die Softwarebranche wesentlich dynamischer und schnelllebiger. Nicht zuletzt bauen sehr viele Patente aufeinander auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Laufzeiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weg durch die Gremien ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2684</id>
		<title>Benutzer:Felix/Ausarbeitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2684"/>
		<updated>2004-12-11T12:00:28Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Erfindungshöhe */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Patente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die &amp;quot;neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.&amp;quot; (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Europäische&amp;quot; Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf ). Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente  mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Softwarepatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG &amp;quot;Programme für Datenverarbeitungslagen&amp;quot; explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c noch nicht durchsetzbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), dass 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Software-Patente in den USA ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, &amp;quot;PTO&amp;quot;), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf &amp;quot;real-world values&amp;quot; angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1996 folgten dann die vom PTO erlassenen &amp;quot;Examination Guidelines for Computer-Related Inventions&amp;quot;. (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html ) Patentierbar sind seitdem&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)&amp;quot;: Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)&amp;quot;: Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts&amp;quot;: Dies lässt eine umfassende Patentierbarkeit von Software ohne jegliche Auswirkung in der realen Welt zu. Obwohl Algorithmen immer noch nicht patentierbar sind, trifft dies nicht mehr auf deren praktische Anwendung zu. //TODO Beispiel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(//TODO Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese weitgehende Patentierbarkeit von Softwarepatenten hat auch dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), SCO (Unix), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strittige Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Technizität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erfindungshöhe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, d.h., eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen, die über dem bereits Bekannten liegt. Genauer definiert wird dies im EPÜ Art. 56 unter dem Schlagwort &amp;quot;erfinderische Tätigkeit&amp;quot;. Demnach muss sich eine Erfindung &amp;quot;für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik&amp;quot; ergeben. Bedingst durch überlastete Prüfer und mangelnde Kontrollstrukturen beim EPA sowie durch unweigerlich auftretende subjektive Ansprüche an die Erfindungshöhe (auch bei den Prüfern) ist dieses Kriterium allerdings nicht immer gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits vergebene Patente machen dies sehr deutlich. In den USA wurde kürzlich ein 2002 beantragtes Patent auf Caps-Lock-Warnungen an IBM vergeben (Patentnummer 6748468). Berühmt berüchtigt ist auch das Amazon-One-Click-Patent (Patentnummer EP0927945B1), dass in den USA sogar vor Gericht Bestand hatte. In Europa ist es allerdings nicht gültig, im Gegensatz zum Fortschrittsbalken (Patentnummer EP0394160) und dem elektronische Einkaufswagen (Patentnummer EP0807891). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings lehnen auch Befürworter von Softwarepatenten solche Trivialpatente ab. Bei der derzeitigen Diskussion um die EU-Richtlinie ist man sich allerdings nicht einig, ob die Formulierungen stark genug sind, um eine gewisse Mindesterfindungshöhe zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO: Noch klarer machen, wieso genau Trivialpatente schlecht / nicht erwünscht sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sperrpatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Laufzeiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weg durch die Gremien ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2683</id>
		<title>Benutzer:Felix/Ausarbeitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/Ausarbeitung&amp;diff=2683"/>
		<updated>2004-12-11T11:55:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Grundlagen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Patente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die &amp;quot;neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.&amp;quot; (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Europäische&amp;quot; Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf ). Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente  mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Softwarepatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG &amp;quot;Programme für Datenverarbeitungslagen&amp;quot; explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c noch nicht durchsetzbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), dass 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Software-Patente in den USA ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, &amp;quot;PTO&amp;quot;), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf &amp;quot;real-world values&amp;quot; angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1996 folgten dann die vom PTO erlassenen &amp;quot;Examination Guidelines for Computer-Related Inventions&amp;quot;. (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html ) Patentierbar sind seitdem&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)&amp;quot;: Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)&amp;quot;: Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen. &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts&amp;quot;: Dies lässt eine umfassende Patentierbarkeit von Software ohne jegliche Auswirkung in der realen Welt zu. Obwohl Algorithmen immer noch nicht patentierbar sind, trifft dies nicht mehr auf deren praktische Anwendung zu. //TODO Beispiel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(//TODO Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese weitgehende Patentierbarkeit von Softwarepatenten hat auch dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), SCO (Unix), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strittige Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Technizität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erfindungshöhe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, d.h., eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen, die über dem bereits Bekannten liegt. Genauer definiert wird dies im EPÜ Art. 56 unter dem Schlagwort &amp;quot;erfinderische Tätigkeit&amp;quot;. Demnach muss sich eine Erfindung &amp;quot;für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik&amp;quot; ergeben. Bedingst durch überlastete Prüfer und mangelnde Kontrollstrukturen beim EPA sowie durch unweigerlich auftretende subjektive Ansprüche an die Erfindungshöhe (auch bei den Prüfern) ist dieses Kriterium allerdings nicht immer gewährleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits vergebene Patente machen dies sehr deutlich. In den USA wurde kürzlich ein 2002 beantragtes Patent auf Caps-Lock-Warnungen an IBM vergeben (Patentnummer 6748468). Berühmt berüchtigt ist auch das Amazon-One-Click-Patent, dass in den USA sogar vor Gericht Bestand hatte. In Europa ist es allerdings nicht gültig, im Gegensatz zum Fortschrittsbalken (Patentnummer EP0394160) und dem elektronische Einkaufswagen (Patentnummer EP0807891). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings lehnen auch Befürworter von Softwarepatenten solche Trivialpatente ab. Bei der derzeitigen Diskussion um die EU-Richtlinie ist man sich allerdings nicht einig, ob die Formulierungen stark genug sind, um eine gewisse Mindesterfindungshöhe zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
//TODO: Noch klarer machen, wieso genau Trivialpatente schlecht / nicht erwünscht sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sperrpatente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Laufzeiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weg durch die Gremien ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>wiki.stageing.freitagsrunde.org//index.php?title=Benutzer:Felix/SoftwarePatenteVortrag&amp;diff=2534</id>
		<title>Benutzer:Felix/SoftwarePatenteVortrag</title>
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		<updated>2004-12-11T11:35:44Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;212.202.201.201: /* Terminologie */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Start mit: http://www.userfriendly.org/cartoons/archives/00mar/20000305.html&lt;br /&gt;
und / oder http://webshop.ffii.org/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Terminologie ==&lt;br /&gt;
* wikipedia:patent &amp;quot;Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht, das ein zeitlich begrenztes ausschließliches  Recht (Monopol) zur gewerblichen Nutzung eines technischen Verfahrens oder eines technischen Produkts gewährt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
**	wikipedia:patent, information rules &lt;br /&gt;
***		Verschiedene theorien wieso patente gut für die gesellschaft sind:&lt;br /&gt;
****			eigentum, belohnung, veröffentlichung und am wichtigsten: ansporntheorie&lt;br /&gt;
***		Immer nur diese Theorien können als grundlage einer Argumentation dienen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Überleitung zu Streitpunkten ==&lt;br /&gt;
In Deutschland gibt es historisch gesehen keine Patente auf Software. Die klassische&lt;br /&gt;
Sicht ist, dass Software letztlich aus Algorithmen besteht, also Mathematik. Mathematisches&lt;br /&gt;
kann aber nicht &amp;quot;erfunden&amp;quot; werden (und ist daher nicht patentierbar), sondern ist logisch&lt;br /&gt;
zwingend ableitbar und wird daher nur &amp;quot;entdeckt&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der bis heute gültigen European Patent Convention wurden 1973 Patente auf Software ausgeschlossen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Artikel 52: Patentfähige Erfindungen&lt;br /&gt;
  (...)&lt;br /&gt;
  (2) Als Erfindungen im Sinn des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen:&lt;br /&gt;
     (...)&lt;br /&gt;
     c) Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder&lt;br /&gt;
        für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen; (...)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Europäische Patentamt jedoch 2000 den Begriff der &amp;quot;computerimplementierten&lt;br /&gt;
Erfindungen&amp;quot; eingeführt. Damit ist Software letztlich patentierbar.&lt;br /&gt;
&amp;quot;The expression &amp;quot;computer-implemented inventions&amp;quot; is intended to cover claims&lt;br /&gt;
which specify computers, computer networks or other conventional programmable&lt;br /&gt;
digital apparatus whereby prima facie the novel features of the claimed&lt;br /&gt;
invention are realised by means of a new program or programs. Such claims may&lt;br /&gt;
take the form of a method of operating said conventional apparatus, the&lt;br /&gt;
apparatus set up to execute the method (loaded with the program), or, following&lt;br /&gt;
T1173/97, the program itself.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offensichtlich wird hier der legale Rahmen durch die Vergabepraxis sehr stark&lt;br /&gt;
gedehnt. Weiterhin unterliegen alle Patente den nationalen Patentgesetzen, die z.T.&lt;br /&gt;
unterschiedlich sind.&lt;br /&gt;
Daher gibt es derzeit Bestrebungen, das Patentrecht zu harmonisieren und an die&lt;br /&gt;
derzeitige Praxis anzupassen, was auch die Aktualität des Themas zeigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Streitpunkte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Trivialpatente ===&lt;br /&gt;
=== Stand der Technik ===&lt;br /&gt;
=== Interoperabilität ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== EU-Gremien / Ablauf ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtig sind insbesondere zwei Akteure: Der europäische Rat, bestehend aus den Staatschefs der EU-Mitgliedsstaaten, sowie das europäische Parlament mit gewählten Abgeordneten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der europäische Rat hat im November 2002 einer Richtlinie zugestimmt, die sehr weitgehend mit den Vorstellungen des europäischen Patentamtes übereinstimmt. Dieser Vorlage muss das europäische Parlament  zustimmen. Im September 2003 wurde dort jedoch nur ein stark veränderter Vorschlag angenommen, der im wesentlichen darauf abzielt, die Patentierbarkeit von Software weitgehend zu begrenzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jetzt muss der europäische Rat erneut darüber beschließen, was aber derzeit offiziell an Übersetzungsschwierigkeiten scheitert. Zudem ist die Diskussion im Rat auch wieder neu entfacht worden, nachdem sich z.B. Polen gegen den Vorschlag gewandt haben. In einem ersten Meinungsbild hatte der Rat jedoch im Mai 2004 die Änderungen des europäischen Parlaments abgelehnt und die eigene Richtlinie bestätigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald der Rat erneut abgestimmt hat, ist wieder das Parlament an der Reihe. Sollte es zu keiner Einigung kommen, gibt es ein Vermittlungsverfahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Verbesserungsvorschläge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hintergrund ==&lt;br /&gt;
* BGH&lt;br /&gt;
** wikipedia:softwarpatente: Die im EPÜ genannten Ausschlüsse von der Patentierbarkeit, insbesondere für Computerprogamme, finden sich in § 1 des deutschen Patentgesetzes (PatG) wieder. Die Technizität einer Erfindung, die Voraussetzung für eine Patentierung ist, ist nach deutscher Rechtsprechung dadurch gekennzeichnet, dass sich die Erfindung zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges des Einsatzes von Naturkräften bedient. Nach nunmehr wohl als ständig zu bezeichnender Rechtsprechung des Bundespatentgerichtes und des Bundesgerichtshofes ist die lediglich bestimmungsgemäße Benutzung eines Computers kein Einsatz von Elektrizität als Naturkraft. In Grenzfällen, wie bei Methoden zur Druckwegoptimierung oder zur Speicherverwaltung, kam es dennoch zu umstrittenen Interpretationen, nach denen beispielsweise eine Reduzierung des Speicherverbrauches bereits Technizität herstellt.&lt;br /&gt;
* Allg. Unsicherheit&lt;br /&gt;
** 3/4 der etwa 30.000 Softwarepatente in DE / EU (wann?) sind nicht von deutschen / EU firmen (http://www.governet.de/themen/urheberrecht/29235.html)&lt;br /&gt;
** Ungeklärt was patentierbar ist (grauzone), ungeklärt was patentiert ist, viele trivialpatente&lt;br /&gt;
* EPA-Vergabepraxis&lt;br /&gt;
** wikipedia:Europäisches_Patentamt: Fakten: &#039;&#039;&#039;Kein&#039;&#039;&#039; EU-Organ, 29 Länder gehören dazu, finanziert sich aus patenteinnahmen, davon hälfte an beteiligte nationen, rest für sich selbst&lt;br /&gt;
*** Die Kosten für eine Patenterteilung betragen durchschnittlich DM  60 000, das Amt erhält davon etwa DM 10.000 pro Patent. (http://archiv.greenpeace.de/GP_DOK_3P/HINTERGR/C05HI71.HTM, 2000)&lt;br /&gt;
*** http://swpat.ffii.org/akteure/epa/index.de.html#exam&lt;br /&gt;
*** http://swpat.ffii.org/akteure/epa/index.de.html  Patente als lzw-komprimiertes bild in pdf gespeichert -&amp;gt; nicht von Suchmaschinen durchsuchbar, schon besser, bis mitte 90er &amp;quot;They were spread out as graphic files on a proprietary difficult-to-copy system dependent on Microsoft Windows and sold for the equivalent of several 1000 EUR per year&amp;quot; und zwar als &amp;quot;proprietary information&amp;quot;! -&amp;gt; vergleiche: patente sollen erfindungen öffentlich machen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Software-Patente auch jetzt schon&lt;br /&gt;
=== MP3 ===&lt;br /&gt;
http://web.media.mit.edu/~eds/mpeg-patents-faq&lt;br /&gt;
==== Technik ====&lt;br /&gt;
* Ton in Frequenzen aufteilen&lt;br /&gt;
* Psychoakustisches Modell verwenden um zu beurteilen was hörbar ist und was nicht&lt;br /&gt;
* Allokator verwenden der jedem Frequenzband eine menge an Bit&#039;s zuweist, dem &amp;quot;hörbarsten&amp;quot; am meisten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Patente ====&lt;br /&gt;
* FhG hat Patente auf das Psychoakustische Modell und den Bit-Allokator&lt;br /&gt;
* Ungeklärt ob diese Patente nur für mp3 oder für alle Verlustbehafteten Audio-Komprimierungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
alter Hintergrundteil&lt;br /&gt;
[[Benutzer:Felix/Ausarbeitung_Softwarepatente]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Voraussetzungen der Patentierbarkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um patentierbar zu sein, müssen computerimplementierte Erfindungen neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Um das Kriterium der erfinderischen Tätigkeit zu erfllen, müssen computerimplementierte Erfindungen einen technischen Beitrag leisten.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Artikel 4a&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausschluss von der Patentierbarkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) (neu) Ein Computerprogramm als solches kann keine patentierbare Erfindung darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Bei computerimplementierten Erfindungen wird nicht schon deshalb von einem technischen Beitrag ausgegangen, weil zu ihrer Ausführung ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung eingesetzt wird. Folglich sind Erfindungen, zu deren Ausführung ein Computerprogramm, sei es als Quellcode, als Objektcode oder in anderer Form ausgedrückt, eingesetzt wird und durch die Geschäftsmethoden, mathematische oder andere Methoden angewendet werden, nicht patentfähig, wenn sie über die normalen physikalischen Interaktionen zwischen einem Programm und dem Computer, Computernetzwerk oder einer sonstigen programmierbaren Vorrichtung, in der es abgespielt wird, keine technischen Wirkungen erzeugen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Artikel 5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Form des Patentanspruchs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass auf eine computerimplementierte Erfindung entweder ein Erzeugnisanspruch erhoben werden kann, wenn es sich um einen programmierten Computer, ein programmiertes Computernetz oder eine sonstige programmierte Vorrichtung handelt, oder aber ein Verfahrensanspruch, wenn es sich um ein Verfahren handelt, das von einem Computer, einem Computernetz oder einer sonstigen Vorrichtung durch Ausführung von Software verwirklicht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ein Patentanspruch auf ein Computerprogramm, sei es auf das Programm allein oder auf ein auf einem Datenträger vorliegendes Programm, ist nur zulässig, insoweit das Programm, wenn es auf einem Computer, auf einem programmierten Computernetz oder einer sonstigen programmierbaren Vorrichtung installiert und ausgeführt wird, einen in derselben Patentanmeldung erhobenen Erzeugnis- oder Verfahrensanspruch gem Absatz 1 begründet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Europ. Rat sollte schon tagen, hat aber noch nicht. Offiziell wg. Übersetzungsschwierigkeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Niederländisches Parlament fordert Regierung auf, Zustimmung im Rat zurückzunehmen (Juli 2004)&lt;br /&gt;
http://www.heise.de/newsticker/meldung/48796&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Polen wird die aktuelle Ratsrichtlinie nicht unterstützen - wg. mehr Stimmen ev. andere Ratsgewichtung&lt;br /&gt;
http://www.kprm.gov.pl/441_12649.htm&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bundestag: Alle Fraktionen bringen Anträge ein, die die Haltung der Bundesregierung kritisieren. Überweisung an den Rechtsausschuss zur Erarbeitung eines interfraktionellen Antrags. (Oktober 2004)&lt;br /&gt;
http://www.heise.de/newsticker/meldung/52417&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterer Plan:&lt;br /&gt;
* Wenn die Änderungen des EU-Parlaments nicht angenommen werden, muss sich das Parlament in 2. Sitzung damit beschäftigen.&lt;br /&gt;
* Wird die Richtlinie mit absoluter Mehrheit aller Sitze abgelehnt, gibt es ein Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Parlament.&lt;br /&gt;
http://www.stop-swpat.de/docs/historie.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kernstreitpunkte:&lt;br /&gt;
* Ist Software &amp;quot;an sich&amp;quot; patentierbar?&lt;br /&gt;
* Interoperabilität&lt;br /&gt;
* Wie wird Technik definiert?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Akteure (wer was plant)&lt;br /&gt;
** EU-Rat, Industrie&lt;br /&gt;
** FFII&lt;br /&gt;
** EU-Parlament&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Softwarepatente&lt;br /&gt;
**		wikipedia:sotwarepatente &amp;quot;Softwarepatente [...] beziehen sich auf Ideen, deren Wirksamkeit allein durch logische Schlussfolgerungen bewiesen werden kann. Grenzfälle sind Prozesse, bei denen die traditionelle Steuerung unter Verwendung von Mechanik, Hydraulik, Pneumatik oder Elektronik durch eine Steuerung mit einem Computerprogramm ersetzt wird.&amp;quot;&lt;br /&gt;
**		Konkret:&lt;br /&gt;
***			http://opensource.mit.edu/papers/bessen.pdf heute über 15 % aller patente (usa, 2001)&lt;br /&gt;
***			wikipedia:softwarepatent Fortschrittsbalken (ibm) (friegegeben), mp3(fraunhofer), elektronischer einkaufswagen (sun), one-click-shopping (amazon), etwas verschenken (online) (amazon) (unter einspruch), if-abfrage (http://swpat.ffii.org/patents/txt/ep/1274/097/) mehr http://patinfo.ffii.org/patente.html, noch mehr: http://webshop.ffii.org/&lt;br /&gt;
***			http://opensource.mit.edu/papers/bessen.pdf 18% Japan, 3% de, 2% Grosspritanien / Cannada, rest im prinzip USA&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Argumente ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
nicht mehr im Wiki wegen Tabellenform.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
aktuelle Version hier: http://user.cs.tu-berlin.de/~nighty/argumente%20struktur.sxw&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wie geht man mit SP um? ==&lt;br /&gt;
* Großunternehmen&lt;br /&gt;
** viel patentieren&lt;br /&gt;
** Cross-Licensing&lt;br /&gt;
** Versicherung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Open Source&lt;br /&gt;
** Patent-Portfolio aufbauen&lt;br /&gt;
** sehr teuer/unpraktikabel: Versicherung&lt;br /&gt;
** Rückendeckung durch große Patentinhaber&lt;br /&gt;
** eigene Patent-Datenbanken, um Trivialpatente zu verhindern&lt;br /&gt;
** Abschreckung durch Community und Unsicherheit&lt;br /&gt;
** ignorieren&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* KMUs&lt;br /&gt;
** sehr teuer: Versicherung&lt;br /&gt;
** sehr begrenzt: Cross-Licensing&lt;br /&gt;
** Aufkaufen und Verwerten von fremden Patenten (Acacia)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sonstiges ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Trivialpatente raus&lt;br /&gt;
* Patentdauer beschränken 2 / 5 Jahre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Folien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hier: http://user.cs.tu-berlin.de/~nighty/folien.sxi&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vortragsnotizen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Streitpunkte ===&lt;br /&gt;
* Trivialpatente&lt;br /&gt;
* Stand der Technik&lt;br /&gt;
* Interoperabilität&lt;br /&gt;
	&lt;br /&gt;
=== EU-Gremien / Verfahren (2 min)s ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Verbesserungsvorschläge ===&lt;br /&gt;
* deren Folgen / Gegenargumente&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Herabsetzung der Patentdauer auf 5 Jahre&lt;br /&gt;
** pro&lt;br /&gt;
*** Dauer ist in etwa der Dynamik der Softwarebranche angepasst&lt;br /&gt;
** contra&lt;br /&gt;
*** TRIPS setzt eine verbindliche Mindestpatentdauer von 20 Jahren fest (TRIPS Artikel 33, http://www.attac.de/geig/trips.pdf )&lt;br /&gt;
*** Software oft schon nach 2-3 Jahren hoffnungslos veraltet (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html )&lt;br /&gt;
*** Beantragungsdauer wäre dann länger als die Erteilungsdauer =&amp;gt; Patent sinnlos, da es so nur noch eine defensive Wirkung hätte, die aber nur aufgrund der Existenz von Patenten sinnvoll ist (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html , http://www.hiba.de/index.php?seite=http://www.hiba.de/durchblick/0303/fakt0303.htm )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Diskussion ===&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>212.202.201.201</name></author>
	</entry>
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